Grundlagenkenntnisse für Hauserben

Die Erbschaft eines Hauses versetzt die Erben häufig in Aufregung und ist zudem in der Regel Anlass zur Freude, da Immobilien wohl zu den beständigsten Wertanlagen gehören. Hinterlässt der Erblasser seinen Erben das Eigenheim, weist dieses für die Hinterbliebenen zusätzlich oft einen hohen emotionalen Wert auf. Nicht selten handelt es sich bei der im Nachlass befindlichen Immobilie darum das Elternhaus der Kinder des verstorbenen Erblassers. Dass in einem solchen Fall nicht nur der materielle Wert des Hauses im Vordergrund steht, ist somit absolut verständlich, denn gute wie auch weniger positive Erinnerungen sorgen mitunter für emotionalen Zündstoff.

Beim Haus erben die finanzielle Belastung der Immobilie prüfen

Erben, deren Erbe unter anderem ein Haus beinhaltet, müssen allerdings einige Dinge berücksichtigen, um keinen Fehler zu machen und so Vermögensnachteile zu riskieren. Vor allem juristischen Laien ist dies beim Haus erben häufig nicht bewusst. Aus diesem Grund ist es für Rechtsnachfolger im Allgemeinen ratsam, einen erfahrenen Juristen aufzusuchen und mit diesem gemeinsam die Sachlage der vorliegenden Erbschaft zu erörtern. Insbesondere wenn es um ein Haus oder eine anderweitige Immobilie geht, ist dies dringend anzuraten, denn als Laie kann man so leicht einen Fehler machen und muss hierfür mitunter teuer bezahlen. Stellt sich beispielsweise heraus, dass der Nachlass vollkommen überschuldet und das Haus beispielsweise mit einer hohen Hypothek belastet ist, hätte die stillschweigende Annahme der Erbschaft zur Folge, dass der Erbe für die bestehenden Nachlassverbindlichkeiten aufkommen muss. So sorgt die gesetzliche Erbenhaftung in einigen Fällen dafür, dass beim Schulden erben auch das private Eigenvermögen des Erben verschlingen.

Aufgrund dieser Sachlage gilt es, die Vermögenssituation des Nachlasses rasch und umfassend zu klären. Ein Rechtsanwalt, Notar oder anderer Fachmann erweist sich diesbezüglich als große Hilfe und kann den Erben, die ohnehin noch unter dem Eindruck des Todesfalles stehen, viel Arbeit abnehmen. Besonders wichtig ist hierbei, dass der Grundbucheintrag des im Nachlass befindlichen Hauses eingesehen wird. Anhand des Grundbuchauszugs sind etwaige Verfügungseinschränkungen ebenso wie Hypotheken oder andere Grundpfandrechte ersichtlich. Folglich gibt das Grundbuch detailliert Auskunft über die Eigentumsverhältnisse sowie bestehenden Belastungen eines Hauses oder Grundstücks. Erben sollten sich daher schnellstmöglich um eine Grundbucheinsicht bemühen und zu diesem Zweck einen Erbschein beantragen, mit dessen Hilfe sie ihre Erbenstellung dem Grundbuchamt gegenüber belegen können.

Natürlich darf man im Zuge dessen auch die Vermögensverhältnisse des restlichen Nachlassvermögens nicht außer Acht lassen. Falls beispielsweise das Haus selbst zwar mit keiner Hypothek belastet, der gesamte Nachlass allerdings überschuldet ist, ergibt sich hieraus ein Defizit, für das der Erbe haftet, es sei denn, er schlägt das Erbe aus oder strebt eine Nachlassinsolvenz an.

Die Erbschaftssteuer für Hauserben

Die Hinterbliebenen eines Erblassers müssen sich zunächst mit dem Nachlassverfahren befassen und als Erben entscheiden, ob sie von ihrem Erbschaftsrecht Gebrauch machen möchten oder nicht. Anschließend muss eine Einigung innerhalb der jeweiligen Erbengemeinschaft getroffen werden, so dass geklärt wird, welche Vermögenswerte welcher Miterbe erhalten soll. Im Idealfall liegt eine Verfügung von Todes wegen vor, die detailliert auf die Nachlassverteilung eingeht und das Konfliktpotential der Erbangelegenheit auf ein Minimum reduziert.

Abgesehen von den Regelungen des Erbrechts ist in diesem Zusammenhang auch das Erbschaftsteuer– und Schenkungsteuergesetz von großer Bedeutung. Im Allgemeinen besteht für alle Erbschaften in der Bundesrepublik Deutschland eine Steuerpflicht, wobei die deutsche Erbschaftsteuer als Erbanfallsteuer gestaltet ist und somit in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen durch den jeweiligen Erben steht. Gleichzeitig ist ein wesentlicher Aspekt der deutschen Erbschaftsteuer die Tatsache, dass der Gesetzgeber jedem steuerpflichtigen Erwerber ein Freibetrag zugesteht. Übersteigt der jeweilige Erbteil den persönlichen Freibetrag nicht, muss man somit keinen Anteil seiner Erbschaft an den Fiskus abführen.

Selbstgenutzter Wohnraum nimmt in der Erbschaftsteuer eine Sonderrolle ein und wird auf besondere Art und Weise behandelt. Wenn der überlebende Ehegatte beziehungsweise eingetragene Lebenspartner oder die Kinder des verstorbenen Erblassers dessen Haus erben und dieses für mindestens zehn Jahre als Wohnraum nutzen, kann die Erbschaft der Immobilie steuerbefreit erfolgen. Hierfür müssen die Erben allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Liegt eine Selbstnutzung des geerbten Hauses durch den eingetragenen Lebenspartner oder Ehegatten für mindestens zehn Jahre ab dem Erbanfall vor, fällt für die Immobilie unabhängig vom jeweiligen Freibetrag keine Erbschaftsteuer an. Dies gilt auch für die Kinder des Erblassers, wobei hierbei zusätzlich gilt, dass selbstgenutzter Wohnraum nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern erbschaftsteuerfrei ist.

Ein Haus vererben – Das gilt es zu berücksichtigen

Mit der Erbschaft eines Hauses kommt auf die Hinterbliebenen somit einiges zu. Als Eigentümer einer Immobilie sollte man allerdings nach Möglichkeit vorsorgen und genaue Angaben hinterlassen, die festlegen, wer das Haus erben oder was mit der Immobilie geschehen soll. Indem man vorausschauend plant und eine entsprechende Verfügung von Todes wegen, wie zum Beispiel ein Testament verfasst, vermeidet man bereits zu Lebzeiten Erbstreitigkeiten, schließlich besteht kein Grund für die Erben darüber zu streiten, wie mit dem im Nachlass befindlichen Haus verfahren werden soll.

Zudem darf man natürlich ebenfalls nicht vergessen, dass eine adäquate Vorsorge für ein Höchstmaß an Gewissheit sorgt. So kann man als künftiger Erblasser sicher sein, dass das Eigenheim in den richtigen Händen landet. Da man für gewöhnlich sein Leben lang hart gearbeitet und einige Entbehrungen in Kauf genommen hat, um sich ein eigenes Haus leisten zu können, ist es wohl eine Selbstverständlichkeit, dass man sich wünscht, dass das Eigenheim in den Besitz eines nahen Angehörigen oder eines lieben und wertgeschätzten Menschen über geht.

Aus diesem Grund erweist es sich in Anbetracht des bestehenden Konfliktpotentials als ratsam, eine eindeutige Verfügung von Todes wegen zu verfassen. Ein erfahrener Jurist kann hierbei eine große Hilfe sein und die korrekte Testamentserrichtung maßgeblich unterstützen. Künftige Erblasser, die ein Haus zu vererben haben, sollten aber auch Alternativen in Erwägung ziehen. Zu nennen ist hier vor allem die Immobilien Schenkung, durch welche die Immobilie bereits zu Lebzeiten übertragen wird. Wer fürchtet, seinen Lebensabend nicht in den eigenen vier Wänden verbringen zu können, hat die Möglichkeit, die Schenkung der Immobilie mit einem lebenslangen Wohnrecht zu verknüpfen.

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