Erbstreitigkeiten

Obwohl das in Deutschland geltende Erbrecht grundsätzlich keine Fragen offen lässt, kommt es in erbrechtlichen Angelegenheiten immer wieder zu erbitterten Streitigkeiten, die dann häufig vor Gericht enden. Hierbei geht es für gewöhnlich darum, dass sich einer der Erben im Nachteil sieht und seine vermeintlichen Ansprüche notfalls auch gerichtlich durchsetzen möchte, Ob diese Forderungen berechtigt sind, zeigt die jeweilige Sachlage und muss schlussendlich vom zuständigen Nachlassgericht entschieden werden.

Erbstreitigkeiten führen zu Familienfehden

Derartige Erbstreitigkeiten können sich schnell zu regelrechten Fehden entwickeln und eine zuvor glückliche Familie entzweien. Um dies zu vermeiden, sollte der spätere Erblasser frühzeitig ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen. Diese letztwillige Verfügung sollte man zudem von einem anerkannten Notar auf Richtigkeit überprüfen und anschließend beglaubigen lassen, denn so kann man bereits im Vorfeld vermeiden, dass an dem Dokument gezweifelt wird. Darüber hinaus ist es ratsam, noch zu Lebzeiten mit seinen späteren Erben zu sprechen. Der eigene Tod ist zwar kein angenehmes Thema, aber wer seine Angehörigen zu einem solchen Zeitpunkt über seinen letzten Willen in Kenntnis setzt, kann etwaigen Erbstreitigkeiten vorbeugen. Schließlich weiß der Erbe so schon frühzeitig, wie hoch seine Erbschaft ausfallen wird und fühlt sich daher beim Eintreten des Erbfalls nicht vor den Kopf gestoßen.

Erbstreitigkeiten – der Erblaser kann Vorkehrungen treffen

Falls es aber trotz aller Vorkehrungen seitens des Erblassers oder in Ermangelung einer letztwilligen Verfügung zu Streitigkeiten unter den Erben kommt, empfiehlt es sich,  zuerst ein Schiedsverfahren anzustreben. Hierzulande kann ein solches Schiedsverfahren einen gerichtlichen Prozess vollkommen ersetzen und stellt somit eine geeignete Alternative dar. Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Gerichtsprozess ist ein Schiedsverfahren deutlich kostengünstiger. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass das Urteil der zuständigen Schiedsstelle bereits in der ersten Instanz seine juristische Wirksamkeit vollständig entfaltet, sodass langwierige Gerichtsverfahren auf diese Weise vermieden werden können.

Erbstreitigkeiten – Enterbung

Hinterbliebene, die sich im Nachteil glauben oder beispielsweise durch die testamentarische Enterbung nur den Pflichtteil erhalten, sollten also selbst bei massiven Erbstreitigkeiten besonnen handeln und nicht sofort Klage beim zuständigen Nachlassgericht einreichen. Auch wenn es aus anderen Gründen zu Meinungsverschiedenheiten innerhalb einer Erbengemeinschaft kommt, erweist sich ein Schiedsverfahren als bessere Alternative zum gerichtlichen Prozess. Da ausschließlich auf Erbrecht spezialisierte Juristen die Rolle eines Schiedsrichters übernehmen dürfen, ist man hier stets in den richtigen Händen, sodass eine Klärung der Erbstreitigkeiten nichts mehr im Wege steht.

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