Vererben

Auf den ersten Blick erscheint es nicht weiter schwer, etwas zu vererben, schließlich ist es ein vollkommen natürlicher Vorgang, dass der Nachlass eines Erblassers nach dessen Tod an die Erben übergeht. Ganz so einfach gestaltet sich das Vererben in der Praxis aber nur selten, weshalb man sich schon zu Lebzeiten umfassend mit diesem Thema befassen und entsprechende Vorkehrungen treffen sollte.

Insbesondere wer im Laufe seines Lebens ein kleines Vermögen angespart hat und womöglich eine Immobilie hinterlässt, sollte sich frühzeitig mit dem Vererben auseinandersetzen und einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Notar konsultieren, um die Fallstricke des hiesigen Erbschaftsrechts zu meistern. Natürlich stellt der eigene Tod ein Thema dar, über das man nicht gerne nachdenkt, aber nichtsdestotrotz empfiehlt es sich, die Erbschaft frühzeitig zu regeln. Wer etwas zu vererben hat, beugt auf diese Art und Weise etwaigen Streitigkeiten vor und sorgt somit dafür, dass seine Hinterbliebenen neben der Trauerbewältigung nicht zusätzlich noch mit erbrechtlichen Problemen zu kämpfen haben.

Vererben und das Testament

Selbstverständlich ist es jedem selbst überlassen, ob er ein Testament aufsetzt oder nicht, doch ein solches Dokument kann nach dem eigenen Ableben für Klarheit sorgen und verhindert folglich effektiv Streit zwischen den einzelnen Erben. Falls kein Testament existiert, wird der Nachlass des Erblassers stets der gesetzlichen Erbfolge entsprechend verteilt. Dies bedeutet beispielsweise, dass ein nicht ehelicher Partner oder enge Freunde hierbei leer ausgehen und ausschließlich die gesetzlichen Erben einen Anteil am Erbe erhalten.
In vielen Fällen glaubt man aber auch, ein Testament sei vollkommen unnötig, da man in absolut klaren Verhältnissen lebt und es somit keinerlei Schwierigkeiten nach dem eigenen Tod bezüglich des Erbes auftauchen könnten. Dem ist aber oft nicht so, denn das deutsche Erbschaftsrecht ist äußerst komplex und verfügt über einige Fallstricke, die es zu meistern gilt.

Anhand der klassischen Familie lassen sich die Tücken des Vererbens hervorragend veranschaulichen. Geht man davon aus, dass diese Familie aus einem Ehepaar und zwei Kindern besteht, erscheint die Sachlage auf den ersten Blick absolut klar, obwohl dem nicht so ist. Denn falls einer der beiden Eheleute stirbt, erbt der andere nur die Hälfte des Nachlasses und die andere Hälfte geht zu gleichen Teilen an die Kinder über. Hieraus ergibt sich ein gewisses Konfliktpotential, das nicht selten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führt. Um dies bereits im Vorfeld auszuschließen, sollte man daher ein Testament aufsetzen und somit die Sachlage klären. Der zukünftige Erblasser muss hierbei aber auch berücksichtigen, dass hierzulande eine Pflichtteilsberechtigung für den Ehepartner, sowie die Abkömmlinge des Erblassers existiert.

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