Hypothek

Als Hypothek bezeichnet man das im Grundbuch eingetragene Recht an einem Grundstück. Das Hypothekenrecht erlaubt es dem Gläubiger sich am gesicherten Grundstück unter bestimmten Umständen durch die Verwertung desselben zu bedienen. Hypotheken werden ausschließlich bei langfristigen Immobilienfinanzierungen als Sicherungsmittel eingesetzt.

Den rechtlichen Grundrahmen für eine Hypothek bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 2166 BGB – Belastung mit einer Hypothek) Buch 5 –Erbrecht, Abschnitt 3 Testament – Titel 4 Vermächtnis.

Hypothek und Erbe

Wenn das geerbte Grundstück mit einer Hypothek belastet ist, geht diese Schuld vom Erblasser auf den Erben über. Der Erbe ist dem Schuldner gegenüber verpflichtet, die Hypothek weiterhin zu tilgen. 

Auch ein Vermächtnisnehmer muss die Befriedigung des Gläubigers übernehmen. Er wird das Vermächtnis in der Regel jedoch nur annehmen, wenn die Hypothekenschulden durch den Wert des Grundstücks gedeckt sind.

Die Hypothek in der Praxis

Die Bedeutung der Hypotheken geht zu Gunsten der Grundschulden ständig zurück. Nur 20% der Grundpfandrechte erfolgen noch in Form von Hypotheken. Die Hypothek ist eng mit dem belasteten Grundstück verknüpft. Die Hypothek ist eine allgemeingültige Form von Annuitäten – Darlehen. Das Hypothekendarlehen ist  gleichzeitig mit einer Hypothek und nicht mit einer Grundschuld gekoppelt.

Ein Hypothekendarlehen setzt ein relativ hohes Eigenkapitalanteil des Antragstellers voraus. Der Eigenanteil beträgt nach Banken unterschiedlich bis zu 50 Prozent der Kaufsumme der Immobilie. Diese Finanzierungsform hat meist gleichbleibend hohe Monatsraten, mit einem Tilgungs- und einem Zinsanteil.

Bei regelmäßigen langjährigen Zahlungen des Schuldners erhöht sich durch die Monatsraten bei gleichbleibender Leistung allmählich der Betrag der Tilgungsleistung, während der Betrag für den fest vereinbarten Zinssatz sich langsam reduziert. Dies ist Ursache dafür dass bei kleinen monatlichen Tilgungsraten der Schuldenberg nur ganz langsam schrumpft.

Die Monatsrate für eine Hypothek könnte beispielsweise anfänglich aus sieben Prozent Zins und einem Prozent Tilgungssatz (dies ist in der Regel der Mindestsatz) bestehen. Eine Darlehenssumme von 165.000 € bezogen würde für die Bank eine Annuität erbringen in Höhe von 13.200 €, das entspräche einer monatlichen Rate von 1.100 €.

Fazit: Hypotheken dienen der Sicherung einer finanzierenden Bank im Grundbuch. Heute ist jedoch weithin üblich, dass die Banken eine Grundschuld eintragen lassen mit Hilfe eines Grundschuldbriefes.

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