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Erbschein beantragen

Der Erbschein wird auf Antrag vom Nachlassgericht ausgestellt und ist eine amtliche Urkunde. Der Erbe kann mit Hilfe dieser Urkunde sein Recht auf den Nachlass nachweisen. Im Erbschein wird durch das Gericht auch angegeben, welche Verfügungseinschränkungen beim Nachlass angeordnet wurden. Der Erbschein wird hauptsächlich benötigt gegenüber Behörden, Banken, Grundbuchämtern und weiteren Einrichtungen zur Sicherheit im Rechtsverkehr. Der Erbe benötigt in jedem Fall einen Erbschein, wenn eine Immobilie zum Erbe gehört oder wenn der Erbe bei der Bank die Verfügung von Geldbeträgen erreichen möchte.

Erbschein beantragen – was muss ich tun?

Der Erbschein kann nur von einem nachweisbar berechtigten Personenkreis beantragt werden. Den Erbschein müssen Sie zunächst einmal bei dem zuständigen Nachlassgericht beantragen. Das zuständige Nachlassgericht befindet sich stets am letzten Wohnsitz des Erblassers. Der Antrag auf den Erbschein wird protokolliert vom Gericht eine so genannte Erteilung des Erbscheins wird formlos erfolgen. Schon für die Bestattungskosten muss der Erbe in der Regel über die Bankkonten des Verstorbenen verfügen können. Diese notwendigsten Kostenbegleichungen können von den Konten sehr häufig noch bezahlt werden. Weitere und größere Abhebungen werden von den Banken ohne Erbschein nicht zugelassen.

Das Vermögen ist also so lange nicht verfügbar, bis das Nachlassgericht den beantragten Erbschein erteilt hat. Es kann bei komplizierten Erbfällen unter Umständen auch längere Zeit in Anspruch nehmen, deshalb kann es ratsam sein, den Erbschein unverzüglich zu beantragen.

Hinweis: Damit die fortlaufende Handlungsfähigkeit der Familie gesichert ist, kann vorsorglich eine Generalvollmacht über den Tod hinaus vom Erblasser eingerichtet werden.

Erbschein beantragen – welche Unterlagen muss man vorlegen?

Die aufgelisteten Dokumente sind beim Antrag auf einen Erbschein dem Nachlassgericht als Nachweis der Erbberechtigung vorzulegen. Hierbei ist zu unterscheiden, ob es sich um gesetzliche oder vom Erblasser eingesetzte Erben handelt:

Die gesetzlichen Erben müssen vorlegen:

  • Personalausweis
  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Familienstammbuch oder ähnliche Urkunden
  • Auskunft zum erbberechtigten Personenkreis
  • Vorliegende Testamente / Erbverträge
    Nachweise des ehelichen Güterstandes

Ist ein Testament oder ein Erbvertrag vorhanden werden folgende Dokumente benötigt:

  • Alle Testamente, die vorhanden sind / Erbvertrag
  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Auskunft über die Kenntnis weiterer Anordnungen des Erblassers
  • Ob ein Rechtsstreit zum Nachlass geführt wird

Gesetzlich berechtigte Erben legen vor:

  • Ausweispapiere
  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Familienstammbuch oder weitere Unterlagen als Nachweis des nahen Verwandtschaftsverhältnisses
  • Ausführliche Angaben von Erbberechtigten, die von der Erbfolge ausgeschlossen oder deren Erbanteil gemindert wird
  • Nach Testamenten oder Erbverträgen wird gefragt
  • Wenn ein Rechtsstreit über den Nachlass geführt wird, sind Erben zur Auskunft hierüber verpflichtet
  • Der eheliche Güterstand

Erbe mit Testament oder Erbvertrag

  • Das rechtskräftige Testament / Erbvertrag
  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Angaben über sämtliche bekannte Verfügungen von Todes wegen
  • Angaben zu einem eventuellen Rechtsstreit zur Erbsache

Erbschein beantragen, die unterschiedlichen Gestaltungen

Die unterschiedlichen Arten von Erbscheinen haben wir Ihnen aufgelistet. Der Erbschein legitimiert entweder zur einzelnen oder einer gemeinsamen Verfügung über den Nachlass. Der Erbschein weist aus, welche Erbanteile dem Berechtigten zustehen. Die verschiedenen Arten von Erbscheinen:

  • Alleinerben Erbschein weist die alleinige Verfügung des Erben aus
  • Gemeinschaftlicher Erbschein – bei Erbengemeinschaften oft üblich
  • Teilerbschein – eben falls bei Erbengemeinschaften – es ist möglich, dass jeder einzelne Erbe für sich den Teilerbschein beantragt. Der Teilerbschein beinhaltet das einzelne Teilerbteil
  • Gruppen Erbschein hier werden verschiedne Teil-Erbscheine zusammengefasst zu einem Gruppenerbschein.
  • Der gemeinschaftliche Erbschein hier ist ein Teil der Erben erfasst

Erbschein beantragen, das ist kostenpflichtig

Schon der Antrag zur Erstellung des Erbscheines ist gebührenpflichtig. Das Nachlassgericht richtet sich nach der Gebührenordnung und dem Vermögenswert eines Erbes. Die Gebührenberechnung wird aufgrund des reinen Nettovermögenswertes (natürlich abzüglich aller Verbindlichkeiten) durch das Nachlassgericht berechnet. Die Gebühren betragen 414 Euro im Jahr 2009 bei einer Vermögenshöhe von 100.000 Euro.

Tiere können nicht Erbe sein und deshalb auch keinen Erbschein erhalten. Will ein Erblasser sein Tier nach seinem Ableben mit einem Vermögensbetrag versorgen, dann kann er seinen Erben eine dementsprechende Auflage im Testament auferlegen. Er kann den Erben auch verpflichten, sich um das Tier zu kümmern.

Hier können Sie kostenfrei ein Erbschein Muster herunterladen (PDF-Datei; 142 KB)

Wer kann einen Erbschein beantragen?

In Zusammenhang mit einem Erbschein sind nur bestimmte Personen antragsberechtigt, so dass sich zunächst die Frage stellt, ob man einen Erbschein beantragen kann. § 2353 BGB liefert hier eine eindeutige Antwort und sagt aus, dass dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht auszustellen ist. Bei diesem Zeugnis handelt es sich um den Erbschein, der dementsprechend von jedem Erben beantragt werden kann. Im Rahmen der Antragstellung reicht es zunächst aus, wenn der Antragsteller sein Erbrecht glaubhaft darlegen kann. Ob dieses tatsächlich besteht, wird dann vor der Erteilung des Erbscheins eingehend geprüft.

Den Erben des verstorbenen Erblassers steht dem deutschen Erbrecht entsprechend somit ein Erbschein zu. Darüber hinaus können auch Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Gläubiger des Erblassers ein berechtigtes Interesse haben und dementsprechend einen Erbschein beantragen.

Wo kann man einen Erbschein beantragen?

In vielen erbrechtlichen Belangen genügt es, einen Rechtsanwalt oder Notar aufzusuchen, doch im Falle der Beantragung des Erbscheins ist ein persönliches Erscheinen am Nachlassgericht notwendig. Während ein Rechtsanwalt die ganze Sache begleiten kann, kann ein Notartermin den Termin bei Gericht ersetzen. Insbesondere dann, wenn die Entfernung zum zuständigen Nachlassgericht sehr groß ist, ist der Notar eine gute Alternative. Bei dem zuständigen Nachlassgericht, das den Erbschein erteilt, handelt es sich für gewöhnlich um das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der letzte Wohnsitz des verstorbenen Erblassers befand.

Welche Fristen gelten bei der Beantragung des Erbscheins?

Wenn es um erbrechtliche Ansprüche oder auch die etwaige Ausschlagung eines Erbes geht, sind stets strenge Fristen zu beachten. Für die Beantragung eines Erbscheins existiert dahingegen keine Frist, so dass dieser im Bedarfsfall jederzeit beim zuständigen Nachlassgericht oder auch über einen Notar beantragt werden kann.

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