Rechtsgebiete im Familienrecht

Das Familienrecht ist einer der zentralen Bestandteile der deutschen Gesetzgebung und macht aus diesem Grund auch einen nicht unwesentlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches aus. Das gesamte vierte Buch des BGBs widmet sich dem Familienrecht in seinen Einzelheiten und bildet demnach die juristische Grundlage für alle familienrechtlichen Angelegenheiten. Zusätzlich ist in entsprechenden Verfahren oftmals auch das Sozialgesetzbuch von großer Bedeutung, so dass sich diese Elemente der deutschen Rechtsprechung in diesem Zusammenhang gewissermaßen ergänzen.

Grundsätzlich werden alle juristischen Verhältnisse, die aus einer Lebenspartnerschaft, einer Ehe, familiären oder anderweitig verwandtschaftlichen Beziehungen resultieren, unter dem Begriff des Familienrechts zusammengefasst. Darüber hinaus finden auch gesetzliche Vertretungsfunktionen im Rahmen des Familienrechts, das wiederum ein Teilgebiet des Zivilrechts darstellt, Berücksichtigung. Das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Familienrecht gestaltet sich demnach überaus vielfältig.

Das Eherecht

Das Eherecht ist einer der Mittelpunkte des deutschen Familienrechts und konzentriert sich auf die juristischen Aspekte einer Ehe. In §§ 1297 bis 1588 BGB sind sämtliche Gesetze und Bestimmungen, die im Zusammenhang mit dem Eheversprechen und der Ehe und Familie von Bedeutung sind, juristisch verankert, so dass es sich bei diesem Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches um das deutsche Eherecht handelt. Zunächst einmal finden sich hierin die Normen und Grundsätze für die Begründung einer rechtskräftigen Ehe und Eheschließung.

Der deutsche Gesetzgeber macht die sogenannte Ehefähigkeit zur zwingenden Voraussetzung für die Begründung einer Ehe. Demzufolge können nur zwei Personen miteinander die Ehe eingehen, die voll geschäftsfähig sind. Minderjährige können nur unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss einer Sonderregelung kommen und so trotz ihres noch jungen Alters heiraten, wobei das Mindestalter hier bei 16 Jahren liegt. Das Eherecht beinhaltet natürlich auch einige Formvorschriften für die Eheschließung und gibt demnach die Rahmenbedingungen einer Hochzeit vor.

Neben der Eheschließung sind unter anderem auch der eheliche Güterstand, die eheliche Lebensgemeinschaft im BGB, der Ehename im Zuge der Namensänderung nach der Eheschließung, der Unterhalt nach dem Unterhaltsrecht und nicht zuletzt auch die Scheidung wichtige Themen des Eherechts. Dieses Rechtsgebiet des deutschen Familienrechts umfasst folglich sämtliche Bestimmungen, die für Ehegatten von Belang sind. Die eingetragene Lebenspartnerschaft zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Partnern ist der Ehe zwar größtenteils gleichgestellt, verfügt mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz jedoch über eine separate Gesetzesgrundlage.

Das Kindschaftsrecht

Ein ebenfalls überaus bedeutsames Rechtsgebiet des Familienrechts ist das Kindschaftsrecht, das grundsätzlich alle juristischen Verhältnisse zwischen Eltern und Kindern regelt und ebenfalls nach einer Adoption angewandt wird. In der deutschen Gesetzgebung ist das Kindschaftsrecht im Wesentlichen im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches zu finden, wobei in Kindschaftssachen auch das Grundgesetz und das Sozialgesetzbuch von Belang sind.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich die Angaben zum Kindschaftsrecht in §§ 1591 bis 1921 BGB. Das gesamte Spektrum an rechtlichen Aspekten eines Eltern-Kind-Verhältnisses wird hierin abgedeckt, so dass das Familienrecht in diesem Teil unter anderem die Abstammung, den Kindesunterhalt, die elterliche Sorge, Adoptieren, sowie das Namensrecht regelt. Neben dem Eherecht ist demzufolge das Kindschaftsrecht eines der wichtigsten Rechtsgebiete des Familienrechts, die für Familien in der Bundesrepublik Deutschland von Belang sind. Auch wenn es sich die meisten Menschen nicht bewusst machen, ist das BGB die juristische Grundlage für das Zusammenleben in der Familie und somit für jeden einzelnen von immenser Bedeutung.

Gesetzliche Vertretungsfunktionen im Familienrecht

Gesetzliche Vertretungsfunktionen werden darüber hinaus ebenfalls im Familienrecht der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt. Folglich ist die Gesetzesgrundlage für die Vormundschaft, rechtliche Betreuungen und Pflegschaften auch im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches enthalten. Ob es nun darum geht, die gesetzliche Vertretung für ein minderjähriges Kind zu übernehmen, die rechtliche Betreuung einer beschränkt geschäftsfähigen Person durchzuführen oder ein fremdes Kind in Pflegschaft zu nehmen, das Familienrecht liefert die juristische Basis für solche Sachverhalte und ist hier somit das Maß aller Dinge.

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