Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2010

Spätestens wenn ein Elternteil aus der gemeinsamen Wohnung auszieht und somit die Familie verlässt, dürfte dem Nachwuchs bewusst werden, dass gravierende Veränderungen bevorstehen. So vollzieht das Familienleben im Zuge der Scheidung der Eltern naturgemäß einen grundlegenden Wandel, der das Leben aller Beteiligten maßgeblich beeinflusst. Scheidungskinder haben es im Allgemeinen nicht leicht, schließlich müssen sie damit zurechtkommen, dass ihre Eltern fortan mehr oder weniger getrennte Wege gehen möchten und somit die einst heile Familie auseinanderbricht. 

Diese Veränderungen betreffen aber nicht nur das Zusammenleben und emotionale Aspekte, sondern haben ebenfalls wirtschaftliche Konsequenzen. Während der Ehe haben die beiden Partner gemeinschaftlich für den Familienunterhalt gesorgt, doch durch die Scheidung findet auch eine wirtschaftliche Trennung statt. Dies hat zur Folge, dass das gemeinsame Vermögen und die Ehewohnung aufgeteilt wird. Darüber hinaus muss selbstverständlich auch die Fragen des Kindesunterhalts geregelt werden. Der Elternteil, bei dem der Nachwuchs lebt, leistet Naturalunterhalt und sorgt für Wohnraum, Lebensmittel, Kleidung und übernimmt die alltägliche Betreuung und Erziehung. Der andere Elternteil ist dahingegen zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet und kommt auf diese Weise seiner Unterhaltspflicht nach.

Düsseldorfer Tabelle 2010 als Maßstab für den Barunterhalt

Wenn es um den Kindesunterhalt als Barunterhalt geht, stellt sich zunächst einmal stets die Frage, wie hoch der Unterhalt auszufallen hat. Grundsätzlich existiert diesbezüglich kein Gesetz, so dass es im Ermessen des zuständigen Familiengerichts liegt, die Höhe des Kindesunterhalts zu definieren. Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle gilt aber dennoch als Maßstab der Familienrichter in diesem Bereich und sorgt für eine Vereinheitlichung des Barunterhalts.

Unter Berücksichtigung des Einkommens des Unterhaltspflichtigen, sowie dem Alter des unterhaltsberechtigten Kindes gibt die Düsseldorfer Tabelle Empfehlungen zum Kindesunterhalt ab, die für die Familiengerichte in der Bundesrepublik Deutschland als einheitlicher Maßstab gelten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht diese Tabelle regelmäßig und schafft somit jedes Jahr aufs Neue eine einheitliche Entscheidungsgrundlage für den Kindesunterhalt.

Anhand der Düsseldorfer Tabelle kann man somit den zu zahlenden Kindesunterhalt berechnen und feststellen, in welcher Unterhalts Höhe Ansprüche bestehen. Weitere Informationen, sowie die Düsseldorfer Tabelle 2010 findet man auf der Internet-Präsenz des Düsseldorfer Oberlandesgerichts. Neben der Düsseldorfer Tabelle für 2010 selbst findet man hier ebenfalls die Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle. Wenn es um den Kindesunterhalt nach der Trennung oder Scheidung geht, sind die Empfehlungen der Düsseldorfer Tabelle maßgebend, so dass sich Eltern hiermit intensiv auseinandersetzen sollten.

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