Ehe und Familie sind gesetzlich geschützt

Für die meisten Menschen hat die eigene Familie oberste Priorität, weshalb sie alles für den Schutz und das Wohlergehen ihrer Familie tun. Wenn man den diversen Umfragen Glauben schenkt, dann steht diese Gemeinschaft an oberster Stelle, wenn man nach wichtigen Netzwerken im Leben gefragt wird. Trotzdem sind viele Familien verstritten und wenn etwas schiefläuft, ist man auf gesetzliche Grundlagen angewiesen.

Die Ehe sowie die eingetragene Lebenspartnerschaft sind oftmals das Fundament einer Familie, die aus diesem Grund ebenfalls Schutz bedarf. Der Schutz von Ehe und Familie ist aber nicht nur den Bürgern ein Anliegen, sondern wird zudem auch vom Gesetzgeber geregelt. Jedes Land weltweit hat diesbezüglich individuelle Regelungen, die sich in der jeweiligen Verfassung und den Gesetzen wiederfinden.

Gesetzlicher Schutz von Ehe und Familie in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Schutz von Ehe und Familie in Art. 6 Grundgesetz juristisch verankert. Hierin werden den Ehepartnern, Eltern, sowie Kindern zunächst die Grundrechte zugesichert. Darüber hinaus werden Ehe und Familie hierin als zentrale Institution definiert, die besonderen Schutz des Staates erhält, ebenso wie die familiäre Erziehung.

Der deutsche Gesetzgeber betrachtet die Familie als Fundament der Gesellschaft und sieht hierin außerdem das ideale Umfeld für heranwachsende Kinder. Ohne Familien kann demnach keine Gesellschaft auf lange Frist existieren, weshalb diese von immenser Bedeutung sind und gesetzlich besonders geschützt werden. Ein solcher juristischer Schutz wird in Deutschland ebenfalls für die Ehe gewährleistet, schließlich handelt es sich hierbei gewissermaßen um die Basis der Familie. Diese Ansichten stammen noch aus den Zeiten der Weimarer Reichsverfassung, die die Ehe als Grundlage des Familienlebens definierte und daher unter den Schutz der Verfassung stellte.

Auch in der aktuellen Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland sind Ehe und Familie nach wie vor von zentraler Bedeutung und werden aus diesem Grund unter besonderen Schutz gestellt. Abgesehen von dem Grundgesetz, das vor allem den gesetzlichen Schutz von Ehe und Familie vorsieht, dient in erster Linie das Vierte Buch des BGB als juristische Basis für die Rechtsinstitute der Ehe und Familie, denn dieser Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches setzt sich ausschließlich mit dem Familienrecht auseinander. Im BGB ist ebenfalls auch das Erben und Vererben im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge geregelt, welche die Familie begünstigt vor allem auch durch den Schutz im Pflichtteilsrecht.

Internationale Regelungen zum Schutz von Ehe und Familie

Grundsätzlich ist natürlich jeder Staat für sich gefordert, wenn es um den gesetzlichen Schutz von Ehe und Familie geht. Folglich muss dieser in der nationalen Verfassung und Gesetzgebung definiert sein. Darüber hinaus existieren aber auch internationale Regelungen, die den Schutz von Ehe und Familie auch grenzüberschreitend regeln. 

So besagt Artikel II-93 (1) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, dass der Schutz der Familie in rechtlicher, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht gewährleistet wird. Zudem werden Ehe und Familie ebenfalls durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, sowie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte international gesetzlich geschützt. Weitere Informationen zu Regelungen über Internationales Erbrecht und zwar zu jedem Land einzeln aufgelistet finden Sie ebenfalls in unserem Portal.

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