Was kann man alles regeln und ordnen im Testament?
Jeder Erbfall ist sehr individuell, deshalb ist es auch schwer einen allgemeingültigen Leitfaden zu erstellen. Unser Informationsportal möchte Sie bei der einzigartigen Arbeit für Ihren letzten Willen unterstützen. Übersichtlich können Sie im Alphabet jeden Fachbegriff aussuchen und sich gründlich informieren. Unsere Artikel werden Ihnen vertiefend zusätzlich noch einen Leitfaden an die Hand geben, damit Sie das richtige Thema überhaupt finden können. Viele Fachbegriffe sind Nichtjuristen unbekannt und Information ist nun einmal das A und O und deshalb der erste und wichtigste Schritt das eigene Testament zu schreiben.
Der letzte Wille sollte sowohl nach Ihren ureigensten Vorstellungen und zudem natürlich rechtssicher zu verwirklichen sein. Bewahren Sie zudem das Testament sicher auf und übergeben Sie vielleicht zusätzlich sicherheitshalber eine Kopie an eine Person Ihres Vertrauens. Diesen sicheren Aufbewahrungsort sollten Sie zudem Ihren Angehörigen nicht verschweigen, damit das Testament auf gefunden und umgesetzt werden kann.
Inhalte auf dieser Seite
- 1 Wir zeigen Ihnen auf was möglich und zu bedenken ist
- 2 Sie können im Testament den Erben auch Auflagen bestimmen:
- 3 Folgende Fakten sind wichtig zu wissen für die Erben, die sämtliche Pflichten übernehmen müssen:
- 4 Es gibt noch dazu erschwerende Umstände, auf die man durch geeignete Maßnahmen reagieren kann. Meist wird es besonders umfangreich wenn:
Wir zeigen Ihnen auf was möglich und zu bedenken ist
Listen Sie zunächst einmal alle Ihre Vermögenswerte und auch die dazugehörigen Verpflichtungen auf. Dies macht den Nachlass für die Erben transparent und sie wissen sofort, welche Verpflichtungen durch die Rechtsnachfolge auf sie zukommen. Zudem sollten Sie den Unterschied zwischen einem Erben und einem Vermächtnisnehmer kennen:
Der Erbe übernimmt alles, also auch alle Guthaben und Verbindlichkeiten. Der Erbe ist der Rechtsnachfolger und übernimmt alle Rechte und Pflichten, wie der Erblasser selbst es zu seinen Lebzeiten getan hätte.
Der Vermächtnisnehmer bekommt einen oder mehrere bestimmte Gegenstände, die der Erbe ihm nach Ihrem Ableben aushändigen muss.
Sie können im Testament den Erben auch Auflagen bestimmen:
- Grabpflege
- Pflege eines nahen Angehörigen oder Ihre eigene
- Übernahme und Versorgung eines Haustieres
- Abschluss eines begonnenen Studiums usw.
Folgende Fakten sind wichtig zu wissen für die Erben, die sämtliche Pflichten übernehmen müssen:
- Sind ausreichende Mittel vorhanden, kann der Erbe allen Verpflichtungen nachkommen?
- Welche Hypotheken ruhen auf den Immobilien?
- Wie viele Kreditkarten und Darlehen existieren sonst noch?
- Sind die Gerichts- Bestattungs- und Anwaltsgebühren geklärt im Falle Ihres Ablebens?
- Erbschaftssteuer oder noch offene Steuern aus dem Nachlassvermögen
- Wie ist die Versorgung Ihres Ehepartners geregelt?
- Versorgungsleistungen für die unterhaltsberechtigten Kinder
- Vormundschaft für minderjährige Kinder an den Erben oder an Dritte?
- Unterhalt für eventuell behinderte oder pflegebedürftige Angehörige
- Gibt es weitere Geldanlageformen und oder Versicherungen
- Sind Sie geschiedener Elternteil und haben noch Unterhaltsverpflichtungen?
Allen Lebensumständen ständig gerecht zu werden ist zwar schwierig, doch nicht unmöglich. Wer mit den Angehörigen auch zu allen Themen die zu einer vernünftigen Nachlassplanung gehören, im Gespräch bleibt kann auch die Wünsche zur eigenen Bestattung besprechen damit die Angehörigen auch hierzu im Bilde sind. Bei der Eröffnung eines Testaments ist diese Regelung nämlich zu spät, denn die Bestattungspflicht des Erben muss schon vor der Testamentseröffnung erfüllt werden.
Es gibt noch dazu erschwerende Umstände, auf die man durch geeignete Maßnahmen reagieren kann. Meist wird es besonders umfangreich wenn:
- Die Übergabe von Familienbetrieben ansteht, die nicht im Familienkreis geregelt werden kann
- Nach Scheidungen (Unterhaltsverpflichtungen usw.)
- Behinderte Angehörige, die versorgt werden müssen
- Pflegebedürftigkeit
- Verschwenderische oder hoch verschuldete Angehörige
- Wohnrechte oder Nießbrauch
- Gesetzliche Erben enterbt werden sollen
Dies alles sind Fälle, bei denen eine Beratung durch einen spezialisierten Anwalt absolut zu empfehlen ist. Die Vorgaben sollten fachmännisch erstellt sein, denn die Regelungen haben so weitreichende Folgen, die ein Laie nicht so ganz absehen kann. Falls Sie ein einfaches Testament verfassen möchten, empfehlen wir Ihnen sich gründlich zu informieren auf unseren Seiten und mit Hilfe der Mustertexte eine Vorlage zu erstellen.
Falls Sie das Testament selbst verfassen möchten, sollten Sie auf jeden Fall den gesamten Text eigenhändig schreiben. Halten Sie sich eng an die Vorgaben in den Testament Vorlagen und lassen Sie sich abschließend beraten. Die Mustertexte individuell an jeden Erbfall anzupassen ist fast unmöglich, deshalb haben wir einzelne Testament Muster und die genaue Beschreibung, was Sie damit anordnen können für Sie eingestellt hier in unserem Informationsportal.