Letzter Wille

„Mein letzter Wille“ ist eine gängige Bezeichnung für all die Dinge, die ein Mensch vor seinem Tod geregelt haben möchte und sollte. Dabei handelt es sich um mehr als die Verteilung des Erbes. Ein letzter Wille kann auch zusätzlich die genauen Umstände der Bestattung festlegen. Sogar die Patientenverfügung wird manchmal als letzter Wille bezeichnet.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Testament auch letzter Wille genannt.

Mein letzter Wille: worauf muss ich achten?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie ein Mensch seinen letzten Willen niederlegen kann. Die einfachste und günstigste Art ist ein handschriftliches Testament, in dem in einfachen Worten die Verteilung des Erbes geregelt wird.
In komplizierten Fällen sollte ein letzter Wille von einem Rechtsanwalt oder einem Notar begleitet werden. Dies kann in Form eines Testaments, eines Erbvertrags oder eines Vermächtnisses geschehen.
Wünsche, welche die Beerdigung eines Erblassers betreffen, sollten nicht unbedingt im Testament nieder gelegt werden da dieses häufig zu spät eröffnet wird.

Letzter Wille mit Auflagen

Wünsche, die über die Verteilung des Erbes hinaus gehen wie beispielsweise genaue Angaben zur Beerdigung, können in einigen Fällen in einem persönlichen Brief oder mündlich an enge Angehörige gerichtet werden. In diesem Fall besteht dann aber lediglich eine moralische Verpflichtung der Angehörigen, diese Wünsche zu erfüllen, keine rechtliche.
Ein letzter Wille, dessen Erfüllung gesichert werden soll, kann hingegen in einem Testament mit Auflagen nieder geschrieben werden. Der Erblasser kann darin beispielsweise seinem Haupterben die Grabpflege oder die Fürsorge für ein Haustier auftragen. In einem solchen Fall kann ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden, der auf eine Einhaltung der Auflagen achtet.
Ein letzter Wille, der die genauen Umstände der Beerdigung betrifft, kann in einer Vorsorgevollmacht fixiert werden. Der Bevollmächtigte sollte vor einer solchen Vorsorgevollmacht informiert werden und ein Exemplar erhalten, um im Todesfall zügig die Bestattungsformalitäten dem letzten Willen des Verstorbenen gemäß zu regeln.

Rechtliche Bestimmungen

Auch wenn ein letzter Wille relativ frei verfasst werden kann, unterliegt er dennoch genauen gesetzlichen Bestimmungen. Achten Sie beim Verfassen Ihres letzten Willens deshalb auf die Vereinbarkeit mit den Gesetzen des Erbrechts die im BGB niedergelegt sind.
Wichtig sind beispielsweise die Bestimmungen über pflichtteilberechtigte Angehörige. Nur ein letzter Wille, der diese Bestimmungen beachtet, kann korrekt ausgeführt werden und wird nicht angefochten.

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