Altenpflege – Betreuung und Pflege

Bei der Altenpflege geht es neben der Pflege älterer Menschen auch um Zuwendung und Aufmerksamkeit. Daher wird die Altenpflege und viele weitere Arten der Altersversorung gerne, sofern möglich, zu Hause geleistet. Viele Senioren wünschen sich eine Betreuung im eigenen Zuhause oder in der Familie. Pflegeheime oder Seniorendomizile stehen meist erst an zweiter Stelle. Das liegt nicht nur daran, dass hier die Altenpflege einfach „unpersönlicher“ als im vertrauten Zuhause ist, sondern ist auch eine Kostenfrage. Die Kosten für professionelle Altenpflege können schnelle in ungeahnte Höhen klettern. Für viele Rentner ist dies schlicht unerschwinglich.

Ambulante Pflege zu Hause

Für viele Senioren übersteigt die Pflege in einem Pflegeheim ihre Finanzen. Auch aus diesem Grund erfolgt oftmals die Altenpflege im Rahmen einer ambulanten Pflege. Diese Pflege können die Angehörigen übernehmen oder einen professionellen Pflegedienst einschalten. Ebenso ist es möglich, nur an bestimmten Wochentagen oder für bestimmte Dienste einen Pflegedienst zu beauftragen. Bei der ambulanten Pflege werden sämtliche Pflegeleistungen zu Hause erbracht, das heißt, in der gewohnten Umgebung. Ambulante Pflege beinhaltet nicht die Pflege in einem Heim oder Krankenhaus.

Finanzierung der Altenpflege

Geht es um das Thema Altenpflege, ist dies meist untrennbar mit dem Thema Finanzen verbunden. Gerade eine professionelle Pflege kann schnell ins Geld gehen, Geld, dass viele Senioren nicht besitzen. Ein Teil der Pflegekosten wird von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen. Innerhalb der gesetzlichen Pflegeversicherung wird in Pflegestufen unterschieden, wobei die Pflegeversicherung ihre Leistungen als Geld- oder Sachleistungen erbringen kann. Wird der Pflegebedürftige zu Hause von Familienangehörigen gepflegt, kann er Pflegegeld, entsprechend der jeweiligen Pflegestufe erhalten. Falls die Betreuung durch Angehörige nicht oder nur zum Teil möglich ist, können ambulante Pflegedienste die Altenpflege übernehmen.

Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige

Pflegegeld wird von der Pflegekasse nach verschiedenen Stufen bezahlt:

 

Pflegestufe 1    –    225 Euro
Pflegestufe 2    –    430 Euro
Pflegestufe 3    –    685 Euro

 

Darüber hinaus werden technische Pflegehilfsmittel durch die Pflegekassen bezahlt, ebenso beteiligen sie sich an den Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen im häuslichen Umfeld, sofern diese für die Pflege erforderlich sind. Wer Angehörige mehr als 14 Stunden in der Woche und nicht erwerbsmäßig pflegt, genießt zudem den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Altenpflege im Erbvertrag

In der Regel wird ein Erbvertrag dann gewählt, wenn der Erblasser zu Lebzeiten eine Gegenleistung für seine Verfügung erhalten möchte. Dies kann etwa eine Rentenzahlung oder auch eine Pflegeleistung sein. Damit ein Erbvertrag abgeschlossen werden kann, muss der Erblasser unbeschränkt geschäftsfähig sein. Für einen Erbvertrag ist die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Ebenso ist es nur durch einen notariellen Aufhebungsvertrag möglich, den Erbvertrag wieder aufzuheben.

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