Das Berliner Testament
Das klassische Berliner Testament dient in der Regel der Versorgung des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners. Es kommt auch ganz auf die Gemeinschaft an, in der die Ehegatten zusammenleben, worauf man bei der Erbschaft steuerlich achten muss. Unter Umständen wäre es ratsam bereits zu Lebzeiten einen Teil des Vermögens einem der Ehegatten zu übertragen. Durch Schenkungen an die Kinder oder den Partner fällt ab einer bestimmten Höhe zwar auch Schenkungsteuer an, doch die Freibeträge wirken alle 10 Jahre neu. Frei von jeglichen Schenkung Steuern sind zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Erbteil und einem pauschalierten Zugewinnausgleich hat der überlebende Ehegatte nämlich das Recht, den zum ehelichen Haushalt gehörenden Hausrat als so genannten „Voraus“ vor der Wertermittlung einzubehalten.
Je nach ehelicher Gemeinschaft fällt ein Zugewinnausgleich an und es ist auch entscheidend neben welchen Erben der Ehepartner erbt. Bei Erben der 1. Ordnung erbt er weniger Anteile als bei Erben der dritten und weiteren Ordnungen. Je weiter die Miterben also verwandtschaftlich vom Erblasser entfernt sind desto höher ist der Erbanteil des Ehegatten. Um die Freibeträge gut zu nutzen wäre es allerdings gut einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner gehören zu den gesetzlichen Erben.
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Ein gemeinschaftliches Konto schafft nach dem Ableben finanzielle Freiräume
Das gemeinschaftliche Bankkonto und Wertpapierdepot hat viele Vorteile. In diesem Fall ist der Überlebende Partner grundsätzlich in der Lage auch weiterhin über die Vermögenswerte zu verfügen. Ohne ein gemeinsames Konto müsste der Partner ansonsten auf die Testamentseröffnung bzw. die Ausstellung des Erbscheines warten, was in der Regel einige Zeit in Anspruch nimmt.
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament
Junge, und zudem kinderlose Paare haben meist lediglich Hausrat. Aus diesem Grund ist dieser Personenkreis meist mit der gesetzlichen Erbfolge zufrieden. Andererseits kann man gerade zu dieser Zeit günstig ein notarielles Testament vorausschauend verfassen lassen. Die Notariatsgebühren richten sich nämlich nach dem Erbe und wenn Sie an diese Bestimmungen im Grundsatz nicht mehr rühren wird Ihr Testament preisgünstig und sicher erstellt sein. Andererseits ändern sich Lebensumstände und manchmal ist es eben nicht möglich ein Testament auf alle Lebenslagen vorbereitend in jungen Jahren schon endgültig zu verfassen.
Viele Ehepaare wollen zusätzlich sich und Ihren Ehegatten abweichend von der gesetzlichen Erbfolge gegenseitig gut versorgen. Sie verfassen in diesem Fall ein Berliner Testament oder einen Erbvertrag. Das Gestaltungsmodell Berliner Testament kommt insbesondere Ehepaaren oder gleichgeschlechtlichen Paaren entgegen. Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament zur gegenseitigen Einsetzung der beiden Ehe- oder Lebenspartner. Meist werden die Abkömmlinge als Schlusserben genannt und von Ihnen auch der Verzicht auf den Pflichtteil verlangt. Das Berliner Testament kann auch mit einer Vor- und Nacherbfolge versehen sein. Hierbei wäre der überlebende Partner Vorerbe und Abkömmlinge als Nacherben benannt. Auch die Zuwendung des Nachlasses in Form eines Vermächtnisses könnte in Betracht kommen, je nach Zielsetzung der Erblasser.
Beim gemeinschaftlichen Testament werden in der Regel wechselseitige Anordnungen getroffen die für die Partner auch bindend sind. Einer der Beiden kann diese Anordnungen nur sehr schwer alleine lösen. Nach dem Tod eines der beiden Partner geht es gar nicht mehr, dann sind die Anordnungen binden und auch die Schlusserbenbestimmung kann dann nicht mehr geändert werden. Dies könnte sehr ärgerlich für den Überlebenden sein, wenn sich die Kinder trotz Schlusserbe als außerordentlich undankbar erweisen. Die hohe Bindungswirkung kann mit einem Fachmann besprochen und eventuell umgangen werden durch weitere Anordnungen.
Berliner Testament für kinderlose Erblasser
Das gemeinschaftliche Testament zugunsten des kinderlosen Ehepartners kann durch die gegenseitige Erbeinsetzung zu Alleinerben die ungeliebte Erbengemeinschaft mit den Angehörigen des verstorbenen Ehe- oder Lebenspartner verhindern.
Dieses alleinige Bestimmungsrecht könnten auch Eheleute mit Kindern durch ein gut formuliertes gemeinschaftliches Testament erreichen. Unterbleibt die Schlusserben Bestimmungen hat der überlebenden Partner freie Hand nach dem Ableben des Partners. Gegenüber der häufig genutzten Formulierung des Berliner Testaments hat diese Freizügigkeit den Vorteil, dass der länger lebende Partner auf Ansprüche der Kinder reagieren könnte, indem er sie zum Beispiel bei seinem Tod enterbt. Dies birgt jedoch die Gefahr, dass bei einer Wiederverheiratung des Partners die eigenen Kinder vielleicht leer ausgehen könnten. Hier würde eine entsprechende Klausel Abhilfe schaffen und eventuelle Erbstreitigkeiten verhindern.