Die Regelungen zur Dauervollstreckung stehen im § 2209 des BGB, demnach kann der Erblasser einen Testamentsvollstrecker bestellen und ihm die Verwaltung des Nachlasses übertragen. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, ganz im Sinne des Erblassers zu handeln. Der Erblasser kann ihm...
Das Drei-Zeugen-Testament ist lediglich ein Nottestament. Der Gesetzgeber hat diese Testamentsform ermöglicht, damit es einem Menschen in der absoluten Notlage möglich ist, mit Hilfe des Drei-Zeugen-Testaments seinen letzten Willen unter Zeitdruck noch zu artikulieren. Ein Nottestament ist dem entsprechend auch...
Die Dreimonatseinrede wird hauptsächlich dann geltend gemacht, wenn das Erbe mit Schulden belastet ist. Diese Einrede berechtigt den Erben, die Nachlass – Verbindlichkeiten später zu zahlen. Er kann durch die Dreimonatseinrede in den ersten 3 Monaten nach der Annahme einer...
Ein Dreißigster, das ist im deutschen Erbrecht die Verpflichtung jedes Erben, genau festgelegten Angehörigen der Familie des Erblassers in den nachfolgenden 30 Tagen nach dem Eintritt des Erbfalles Unterhalt zu bezahlen. Diese Dreißigster Unterhaltsregelung ist nachzulesen im § 1969 des Bürgerlichen...
Bei einem geringen Nachlass kann mangels kostendeckender Masse oft ein Erbverfahren nicht durchgeführt werden. Aus diesem Grund steht dem Erben die Dürftigkeitseinrede als Beschränkungsmittel zur Schuldenhaftung zur Verfügung. Wenn der Erbe diese Dürftigkeitseinrede nutzt, haftet er in diesem Fall auch...