Wenn keine Güterstandsvereinbarung geschlossen wurde, leben die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet die einzelnen eingebrachten Vermögenswerte der Beiden bleiben während der Ehe grundsätzlich voneinander getrennt. Kommt es zu einer Scheidung oder zum Ableben eines der Partner so...
Falls während einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft kein Güterstand vereinbart wurde, leben die Partner im gesetzlichen Güterstand. Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft und hierbei bleiben die Vermögen der Partner voneinander getrennt. Dies beinhaltet jedoch auch, dass es bei einer Auflösung...
Der überlebende Ehepartner hat im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge einige Optionen offen den Zugewinnausgleich zu erlangen. Er könnte beispielsweise auch eine Ausschlagung der Erbschaft in Erwägung ziehen. Bei der Ausschlagung steht ihm ein kleiner Pflichtteil zu und noch der Zugewinnausgleich....
Die Zugewinngemeinschaft ist für die meisten Menschen recht kompliziert. Diesen ehelichen Güterstand charakterisieren zwei markante Eigenschaften:   Das Anfangsvermögen der Eheleute bleibt grundsätzlich einmal getrennt. Jeder Partner verwaltet im Prinzip sein Vermögen alleinverantwortlich Zum Ende des Güterstandes dies ist der...
Der deutsche Gesetzgeber kennt mehrere Güterstände innerhalb einer ehelichen Gemeinschaft. Ein solcher Güterstand definiert die Vermögensverhältnisse von Ehegatten und wird durch die Heirat begründet. Falls sich das Paar nicht anders entscheidet, wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft angenommen. Alternativ kann...
Die Zugewinngemeinschaft ist ein Güterstand, der die Besitzverhältnisse zwischen Ehegatten regelt, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Zugewinngemeinschaft wird aus diesem Grund auch als gesetzlicher Güterstand bezeichnet. Ein wichtiges Merkmal der Zugewinngemeinschaft ist der Zugewinnausgleich, der im Falle einer Scheidung...
Als Zurückbehaltungsrecht bezeichnet man im deutschen Rechtswesen ein juristisches Hilfsmittel, das zur Durchsetzung eigener Rechte und Ansprüche dient. Hat man mit einer anderen Person einen Vertrag geschlossen, kann man grundsätzlich von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Im Zuge dessen erfüllt man...
Der deutsche Gesetzgeber gewährt Erblassern zwar eine absolute Testierfreiheit, verfolgt aber dennoch einige Grundsätze, die hiermit in Konflikt geraten können. So sieht das hiesige Pflichtteilsrecht vor, dass enge Verwandte des verstorbenen Erblassers auch dann am Erbe beteiligt werden, wenn sie...
Für den Laien mag kein gravierender Unterschied zwischen einem generellen Verzicht auf das Erbrecht und einem Zuwendungsverzicht bestehen, doch wer sich etwas näher mit diesem Thema befasst, wird schnell die erheblichen Differenzen erkennen. Wer sich für einen Zuwendungsverzicht entscheidet, verzichtet...
Die Regelungen, nach denen ein Testamentsvollstrecker handeln muss sind im BGB – Erbrecht und zwar in den §§ 1922 – 2385 festgeschrieben. Der Erblasser kann alle Vorgaben zu seinem Nachlass festlegen, doch den Testamentsvollstrecker nicht von den §§ 2215, 2216,...