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Drei-Zeugen-Testament

Das Drei-Zeugen-Testament ist lediglich ein Nottestament. Der Gesetzgeber hat diese Testamentsform ermöglicht, damit es einem Menschen in der absoluten Notlage möglich ist, mit Hilfe des Drei-Zeugen-Testaments seinen letzten Willen unter Zeitdruck noch zu artikulieren. Ein Nottestament ist dem entsprechend auch nur begrenzt gültig.

Unter den aufgelisteten Umständen kann das Testament somit vor drei Zeugen erstellt werden.

Der letzte Wille wird in Folge von von den Zeugen aufgeschrieben.

Welche Vorraussetzungen sind notwenig?

  • Bei voraussehbarer und nahender Todesgefahr. Wenn zudem eine Errichtung eines Testamentes vor einem Bürgermeister nicht mehr möglich ist lt. § 2250 Abs.2 BGB
  • Wenn ein Ort abgesperrt wurde als Folge außergewöhnlicher Umstände (Hochwasser oder Verschüttung usw.). Zudem muss eine Errichtung des Testamentes vor dem Notar nicht möglich oder außerordentlich erschwert sein lt. § 2250 Abs.1 BGB

Diese Voraussetzungen müssen zwingend gegeben sein, damit das Testament gültig ist.

Drei-Zeugen-Testament – Bürgermeistertestament

Auch ein Sterbender kann, wenn kein Notar vor dem Ableben erreichbar ist, ein solches Nottestament erstellen. Für dieses Eiltestament muss der Bürgermeister oder sein Stellvertreter herbeigerufen werden. Deshalb trägt diese Testamentsform auch den Namen „Bürgermeistertestament.“

Sollten auch diese Personen nicht rechtzeitig zu erreichen sein, kann in diesem Fall auch das Drei-Zeugen-Testament rechtsgültig sein. Ein in naher Todesgefahr befindlicher Mensch kann den letzten Willen mündlich vor drei Zeugen erklären. Diese Zeugen müssen von diesem letzten Willen und seinen Anordnungen ein Protokoll anfertigen. Dieses Drei-Zeugen-Testaments-Protokoll kann auch beim örtlichen Gericht angefertigt werden. Für das Pflegepersonal ist die Möglichkeit, ein Drei-Zeugen-Testament bei Sterbenden zu erstellen von Bedeutung.

Drei-Zeugen-Testament gilt nur begrenzt

Dieses Nottestament hat einen ausgesprochen vorläufigen Charakter.  Das Drei-Zeugen-Testament wird aus diesem Grund auch drei Monate nach der Errichtung unwirksam vorausgesetzt, dass der Erblasser zu diesem Zeitpunkt noch lebt lt. § 2251 BGB. Die Drei-Monats-Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Erblasser wieder in der Lage ist, ein Testament zu errichten. Die Erstellung des Drei-Zeugen-Testaments muss nicht widerrufen werden, sondern es genügt, wenn der Erblasser ein ansonsten

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