Handelt das Nachlassgericht im Sinne der Erben?
Auf den ersten Blick könnten Erben durchaus zu dem Entschluss kommen, dass sie im Zuge eines Nachlassverfahrens nicht weiter aktiv werden müssen und lediglich entscheiden müssen, ob sie die Erbschaft annehmen oder, bevor sie Schulden erben,das Erbe ausschlagen bzw. ein Nachlassinsolvenzverfahren anstreben. Der deutsche Gesetzgeber hat das Erbrecht im Fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches exakt geregelt wodurch es keinen Klärungsbedarf zu geben scheint. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten mit einer letztwilligen Verfügung vorgesorgt, stellt sich ebenfalls die Frage, inwiefern man als Erbe aktiv werden muss. Aus Unwissenheit werden somit Hinterbliebene mitunter nicht aktiv, was sich häufig als großer Fehler erweist. Eine Information des Nachlassgerichts ist in jedem Fall hilfreich.
Zudem wirft der Tod eines geliebten Menschen die Hinterbliebenen zunächst einmal vollkommen aus der Bahn und lässt sie mitunter keinen klaren Gedanken fassen. Die Trauer überschattet alles und lässt den Alltag in den Hintergrund treten. Die Familie und der eigene Schmerz haben in dieser Situation absolute Priorität, so dass die alltäglichen Dinge, wie Schriftwechsel oder Behördengänge unwichtig werden. Auch finanzielle Aspekte spielen im Trauerfall zunächst keine Rolle und werden daher hinten angestellt. So kommt es oftmals dazu, dass die Hinterbliebenen zunächst keinen Gedanken an das Erbe des Verstorbenen verschwenden und dieses vollkommen außer Acht lassen. Durch den Tod eines Menschen tritt von Gesetzes wegen automatisch der Erbfall ein, so dass einige juristische Prozesse unmittelbar in Gang gesetzt werden. Aus diesem Grund müssen sich die Hinterbliebenen rasch mit dem Erbrecht befassen und sich dem Nachlass des Erblassers widmen, auch wenn sie sich hierzu außer Stande fühlen. Wenn kein Testament vorhanden ist tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, welche im BGB exakt festgelegt ist.
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Wo befindet sich das Nachlassgericht?
Das zuständige Nachlassgericht befindet sich in den meisten Fällen im Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers. Nachlassgerichte sind in den Amtsgerichten angesiedelt und diese Abteilung widmet sich den Erbsachen. Die jeweiligen Bundesländer informieren auch im Internet wo konkret die einzelnen Nachlassgerichte zu finden sind. Sollte im konkreten Erbfall der Erblasser zuletzt im Ausland gewohnt haben so ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig für Auskünfte und Abwicklung.
An dieser Stelle wird der Erbschein beantragt und ausgestellt und häufig sind dort auch letztwillige Verfügungen in Verwahrung. Beim Nachlassgericht werden nicht nur Testamente aufbewahrt, sondern dort findet die Testamentseröffnung statt und dort werden auch unklare Testamente ausgelegt und zwar im besten Fall immer und ausschließlich im Sinne des Erblasserwillens.
Die eigenen Interessen vertreten
Im Erbfall darf man sich nicht darauf verlassen, dass das Nachlassgericht im eigenen Sinne entscheidet. Selbst wenn die Rechtslage eindeutig erscheint, ist dies schließlich keine Garantie. Nachlassgerichte sind gehalten möglichst neutral jeden Erbfall abzuwickeln, was konkret bedeutet ohne die Interessen einzelner Erben zu berücksichtigen, sondern den Willen des Erblassers zu erfüllen. Aus diesem Grund müssen die Hinterbliebenen ihre eigenen Interessen vertreten und gegebenenfalls für ihr Recht kämpfen. Vor allem, wenn es zu Erbstreitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft kommt und das Nachlassgericht über den Nachlass entscheiden soll, ist es wichtig, Präsenz zu zeigen und im Zuge der Testamentseröffnung seine Ansprüche geltend zu machen.
Viele Menschen haben Hemmungen vor Gericht erscheinen zu müssen und fühlen sich im Kontakt mit gerichtlichen Instanzen ohnehin unwohl. Im Erbfall sind die Hinterbliebenen zudem ohnehin emotional angeschlagen, da sie gerade einen geliebten Menschen verloren haben und zunächst dessen Tod verarbeiten müssen. Außerdem verfügen nur die wenigsten Verbraucher über ein grundlegendes Basiswissen zum Testament und im Bereich des Erbrechts, so dass es ihnen mehr oder weniger unmöglich ist, ihre Interessen vor dem Nachlassgericht zu vertreten. In Ermangelung des notwendigen Fachwissens kann man oftmals noch nicht einmal beurteilen, ob das Nachlassgericht im eigenen Sinne handelt oder nicht.
Fachanwalt für Erbrecht beauftragen
Den Erben mangelt es einerseits an der Kompetenz und andererseits an der emotionalen Stärke, um ihre eigenen Interessen vor Gericht zu vertreten. Dies muss allerdings keineswegs bedeutet, dass man sich den Entscheidungen des Nachlassgerichts fügen muss. Erben sollten stattdessen einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen und diesem den Auftrag erteilen, sie vor Gericht zu vertreten. Der Rechtsanwalt ist im Bereich des Erbrechts bewandert, ist mit den neuesten Erbrechtsreformen vertraut und kennt außerdem die neusten Erbrechts-Urteile. Folglich hat man mit einem Fachanwalt für Erbrecht einen wahren Experten an seiner Seite, der einem vielerlei Dinge abnehmen und das gesamte Nachlassverfahren erleichtern kann.
Als erfahrener Jurist erkennt der Fachanwalt für Erbrecht auch etwaige Ungereimtheiten im Verfahrensablauf und kann gegebenenfalls entgegensteuern. Zudem weiß der Anwalt um den Ermessensspielraum, der trotz der eindeutigen Gesetzgebung existiert, und kann so mitunter auf das Nachlassgericht einwirken, um sicherzustellen, dass das Gericht im Sinne seines Mandanten handelt. Selbst wenn es überhaupt nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt, kann ein Fachanwalt für Erbrecht eine große Hilfe sein und sämtliche Formalitäten übernehmen, so dass der Erbe als juristischer Laie nicht Gefahr läuft, etwas wichtiges zu versäumen oder einen schwerwiegenden Fehler im Umgang mit dem Nachlassgericht zu begehen. Besonders bei der Erbschaft im Ausland, also in sogenannten Erbfällen mit Auslandsberührung ist diese Hilfe unerlässlich.