Testament – Ja oder Nein?
Viele Menschen sind sich ihrer Verantwortung durchaus bewusst und widmen sich aus diesem Grund bereits frühzeitig zu Lebzeiten der Vorsorge. In der Regel geht es hierbei vor allem um die Altersvorsorge, schließlich will man seinen Lebensabend auf möglichst angenehme Art und Weise verbringen. Der eigene Tod ist dahingegen ein Thema das gerne ausgespart wird, obwohl es sich hierbei um einen überaus wichtigen Punkt im Zuge der Vorsorge für Alter und Bestattung handelt. Der Tod trifft naturgemäß jeden Menschen früher oder später, entsprechende Maßnahmen zur Vermögensvorsorge oder Vermögensübergabe treffen dennoch nur relativ wenige Menschen.
In Deutschland wird demnach in den meisten Nachlassverfahren kein Testament vorgelegt, sodass das Nachlassgericht die Erbverteilung nach der gesetzlichen Erbfolge vornimmt. Wer mit diesen gesetzlichen Regelungen nicht einverstanden ist, sollte unbedingt ein Testament verfassen. Ratsam ist es daher auf jeden Fall, sich mit dem Tod und seinen Konsequenzen auseinanderzusetzen. So kann man im Zuge dessen etwaig bestehende Ängste abbauen und gleichzeitig Unsicherheiten beseitigen. Zunächst einmal sollte man sich dann auch die Frage stellen, ob man im Zuge der Nachlassplanung ein Testament errichtet oder nicht. Erbstreitigkeiten vernichten zudem große Teile des aufgebauten Vermögens und das kann keinesfalls im Sinne des Erblassers sein, weshalb die Frage: „Testament ja oder nein?“ in vielen Fällen eindeutig zum Ja neigen sollte.
Gründe für die Errichtung eines Testaments
Die meisten Menschen, die sich zum ersten Mal intensiver mit dem BGB Erbrecht befassen, stellen sich die Frage, ob die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen für sie überhaupt notwendig ist. So stellt sich die Frage: Testament – Ja oder Nein? Pauschal kann es hierauf natürlich keine Antwort geben, weil diese Entscheidung stets vom Einzelfall abhängt. Künftige Erblasser sind aber auf jeden Fall schon einen großen Schritt weiter, wenn sie sich aktiv mit dem Erbrecht und seinen Regelungen befassen, denn mit dem Pflichtteil greift der Gesetzgeber ohnehin in die Testierfreiheit ein.
Grundsätzlich ist die Errichtung eines Testaments nicht zwingend erforderlich, denn jeder Nachlass findet einen Erben, denn wenn keine Erben vorhanden sind erbt der Fiskus. Das gesetzliche Erbrecht regelt den Nachlass umfassend, so dass diesbezüglich keine Fragen offen bleiben, auch wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat. Wer die Notwendigkeit eines Testaments in Frage stellt, sollte sich aber gleichzeitig vor Augen führen, dass die gesetzliche Erbfolge im BGB verankert ist und in keinster Weise auf individuelle Wünsche und Vorstellungen eingeht. Künftige Erblasser, die die Nachlassregelung selbst in die Hand nehmen und den eigenen Vorstellungen entsprechend gestalten möchten, müssen somit auf ein Testament oder einen Erbvertrag zurückgreifen.
Insbesondere wenn Menschen am Nachlass beteiligt werden sollen, die im Rahmen des Ordnungssystems der gesetzlichen Familienerbfolge leer ausgehen würden, ist ein Testament unerlässlich. Aber auch wenn es darum geht, Angehörige zu enterben oder bestimmten Erben spezielle Nachlasswerte in einem Vermächtnis zuzuweisen, muss man seinen Wünschen Ausdruck verleihen und ein rechtsgültiges Testament errichten.
Um entscheiden zu können, ob die Errichtung eines Testaments erforderlich ist oder nicht, muss man zunächst die Modalitäten des Erbrechts kennen und mit der gesetzlichen Erbfolge vertraut sein. Anhand der so erlangten Kenntnisse weiß man dann, ob die gesetzlichen Bestimmungen den persönlichen Vorstellungen entsprechen. Ist dem nicht so, führt kein Weg an einer Verfügung von Todes wegen vorbei. Wir empfehlen zur Erstellung des Testaments rechtssichere Vorlagen zu verwenden, um höchstmöglich rechtliche Sicherheit zu haben. Die Muster-Testamente unserer Website geben Ihnen hierzu zusätzlich einen ersten Überblick und bei weiteren Erbrecht Fragen werfen Sie einfach einen Blick in unseren Fragenkatalog.