Vernichten Erbstreitigkeiten das Nachlassvermögen?

Als Nachlassvermögen bezeichnet man die Summe aller Güter, die ein Verstorbener bei seinem Tod hinterlässt. Bankguthaben, Bargeld, Immobilien und andere Sachwerte zusammengenommen bilden den Nachlass. Das Erbrecht bestimmt, wer als Erbe in Frage kommt und zu welchen Teilen ein Erbe aufgeteilt wird, wenn mehrere Erben vorhanden sind und der Erblasser keine Verfügungen hierüber in einem Letzten Willen niedergeschrieben hat.

Doch nicht immer ist auf den ersten Blick ersichtlich, was mit dem Nachlassvermögen eines Verstorbenen passiert, wenn mehrere Erben vorhanden sind und die gesetzliche Erbfolge ist gefragt. Auch ein Testament kann den Erbstreit nicht immer abwenden, denn Angehörige, die sich ungerecht behandelt fühlen, können ein Testament vor Gericht anfechten. Die Kosten für einen Erbstreit trägt nicht immer der Verlierer eines Prozesses, denn das Gericht kann die Kosten dafür in bestimmten Fällen auch aus der Erbmasse entnehmen.

Der Grundsatz zur Kostenpflicht im deutschen Recht

Grundsätzlich müssen die Kosten eines laufenden Rechtsstreits von den Beteiligten selbst getragen werden. Das bestimmt der Grundsatz zur Kostenpflicht, der in § 81 FamFG festgeschrieben ist. Das heißt, dass auch im Falle von Erbstreitigkeiten die Beteiligten selbst die Kosten für das Verfahren und ihre Anwälte tragen müssen und dafür normalerweise nicht das Nachlassvermögen herangezogen werden kann. Natürlich kann der Gewinner eines Erbstreits seine Kosten hinterher mit dem Erbe ausgleichen. Trotzdem muss jeder seine Kosten zuerst vorstrecken, bis ein Urteil gefällt wurde. Aber wie oft im deutschen Recht gibt es auch hier Ausnahmen, vor allem wenn ein Testament vorliegt, das angefochten wird.

Erbstreit mit Testament

Oft vererben Menschen ihr Vermögen nicht der Familie, sondern Außenstehenden. Der Pfleger wird teilweise als Haupterbe eingesetzt oder andere Personen als die direkten Nachfahren sollen beim Erbe in nicht unerheblichem Maße berücksichtigt werden. In einem Testament kann man festlegen, wem man welchen Teil vom eigenen Vermögen vererben möchte, doch die gesetzliche Erbfolge kann hier nicht ganz ausgehebelt werden. Der Pflichtteil kann in vielen Fällen auch bei einem vorliegenden Testament eingeklagt werden. Liegt dem Gericht ein Testament vor, das von einem der Angehörigen angefochten wird, so können die Kosten für einen Erbstreit zu Lasten des Nachlassvermögens gehen, wenn das Gericht feststellt, dass das Testament ungültig ist. Wird die Gültigkeit eines Testaments vom Gericht nicht angezweifelt, so hat der Kläger die Kosten für das Verfahren aus der eigenen Tasche zu zahlen.

Wenn mehrere Verwandte erben, so entsteht eine Erbengemeinschaft. Wie kommt es zur Erbengemeinschaft? Sie bildet sich automatisch durch das Vorhandensein mehrerer berechtigter Erben. Die Erbengemeinschaft ist eine sehr streitbare Gemeinschaft und so kommt es nicht selten zu erbitterten und teuren Kämpfen. Im Prinzip wäre es sinnvoll rechtzeitig gegenzusteuern und eine Mediation bei Erbengemeinschaften anzustreben.

Nachlassgericht kann die Bestattungskosten aus dem Nachlass bezahlen

Da ein Erbstreit meist einer längerfristige Angelegenheit ist und der Erbe dazu verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen, kann das die Erbschaft abwickelnde Amt die Kosten für die Beerdigung des Erblassers aus dessen Nachlass entnehmen und an die Stadt überweisen. Damit wird zwar das Nachlassvermögen durch den Erbstreit verkleinert, doch der Erbe muss ohnehin im Rahmen seiner Bestattungspflicht die Bestattungskosten übernehmen und hat speziell dadurch dann bei einem Erbstreit keinen finanziellen Schaden.

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