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Testamentshinterlegung

Viele Erblasser, die sich schon zu Lebzeiten mit ihrem Tod auseinandergesetzt und für den Ernstfall mit einem Testament vorgesorgt haben, fürchten, dass ihr letzter Wille trotz bestehender Verfügung von Todes wegen unberücksichtigt bleibt. Vor allem die Angst, dass das Testament unterschlagen wird und es somit erst gar nicht zu einer Testamentseröffnung kommt, ist oftmals groß. Im Falle eines eigenhändigen Testaments, das man lediglich zuhause aufbewahrt, sind solche Befürchtungen keineswegs unbegründet. Findet ein Angehöriger das Testament und entdeckt im Zuge dessen, dass er hierdurch benachteiligt wird, dürfte dieser schließlich durchaus versucht sein, die betreffende Verfügung von Todes wegen verschwinden zu lassen. Darüber hinaus besteht natürlich ebenfalls das Risiko, dass das Testament gefälscht oder manipuliert wird.

Obgleich die Errichtung eines Testaments dem künftigen Erblasser eine gewisse Sicherheit bietet, da er so seinen Nachlass schon zu Lebzeiten verbindlich regeln kann, handelt es sich hierbei um kein Allheilmittel. Um sich bestmöglich abzusichern, sollten Erblasser zusätzlich auch eine Testamentshinterlegung in Erwägung ziehen.

Vorteile der Testamentshinterlegung 

Auch wenn eine Testamentshinterlegung (Aufbewahrung) für ein eigenhändiges Testament von Gesetzes wegen nicht erforderlich ist, bietet diese viele Vorteile und sollte aus diesem Grund unbedingt in Erwägung gezogen werden. Bei der Testamentshinterlegung handelt es sich schließlich um eine sichere Verwahrung der Verfügung von Todes wegen, denn im Zuge dessen wird diese in die Obhut des zuständigen Nachlassgerichts übergeben. Darüber hinaus liegt dem Nachlassgericht die letztwillige Verfügung durch die Testamentshinterlegung bereits vor, so dass die Testamentseröffnung umgehend und ohne Verzögerungen erfolgen kann. 

Vor allem die hohe Sicherheit spricht für eine Testamentshinterlegung beim Nachlassgericht. Indem man sein Testament beim zuständigen Gericht amtlich aufbewahren lässt, besteht kein Risiko mehr, dass dieses verschwindet, nicht gefunden oder von einem Hinterbliebenen mitunter unterschlagen wird. Auf diese Art und Weise kann man also absolut sicher sein, dass der eigene letzte Wille dem Gericht vorliegt und von diesem im Erbfall auch umgesetzt wird. Wer befürchtet, dass sein Testament aus verschiedenen Gründen nicht zur Anwendung kommen könnte, ist mit einer amtlichen Verwahrung bestens beraten und sollte sich hinsichtlich der Testamentshinterlegung ans Nachlassgericht wenden. 

Ablauf der Testamentshinterlegung 

Testatoren, die sich dazu entschlossen haben, ihr eigenhändiges Testament beim Nachlassgericht zu hinterlegen müssen sich natürlich an das zuständige Gericht wenden. Hierbei handelt es sich um das Nachlassgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich der Wohnsitz des Erblassers liegt. Künftige Erblasser müssen weiterhin berücksichtigen, dass die Nachlassgerichte immer bei den Amtsgerichten zu finden sind, weil sie spezielle Abteilungen dieser darstellen. 

Sobald eine Testamentshinterlegung stattgefunden hat, meldet das betreffende Nachlassgericht dies dem Geburtsstandesamt der betreffenden Person. Erlangt das Standesamt dann Kenntnis vom Tod dieser Person, informiert es umgehend das jeweilige Nachlassgericht. Durch die Kommunikation zwischen den einzelnen Behörden erfährt das Gericht innerhalb kürzester Zeit vom Tod des Testators und kann anschließend die Testamentseröffnung in die Wege leiten. Ohne Zutun der Hinterbliebenen beginnt so das Nachlassverfahren und geht folglich seinen Gang. 

Gebühren für die Testamentshinterlegung 

Die Hinterlegung eines Testaments beim Nachlassgericht ist mit Kosten verbunden, die Erblasser im Vorfeld berücksichtigen sollten. Der deutsche Gesetzgeber sieht hierbei eine Abhängigkeit der Gebühren von der Höhe des Nachlasswertes vor, so dass ein höherer Wert gleichzeitig höhere Kosten für die Testamentshinterlegung bedeutet. Wer seine Verfügung von Todes wegen in amtliche Verwahrung geben möchte, muss dies also unbedingt beachten. Bei etwaigen Fragen kann man sich in dieser Hinsicht natürlich vertrauensvoll an einen Juristen seiner Wahl oder direkt an das zuständige Nachlassgericht wenden und erhält dort weitere Informationen zu den anfallenden Gebühren für die Hinterlegung eines Testaments. Selbstverständlich kann man sich im Zuge dessen nicht nur über die finanziellen Aspekte informieren, sondern wird auf Wunsch ausführlich rund um das Thema Testamentshinterlegung informiert.

Die öffentlich verwahrten Testamente werden neuerdings in einem Zentralen Testamentsregister gespeichert. Hier kann jeder Mensch auch sein handschriftliches Testament registrieren lassen. Über eine Gebühreninformation erfahren Sie die Kosten hierfür.
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