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Eigenhändiges Testament

Bevor man an die Erstellung des Testaments herangeht, sollte man sich informieren, wie ein eigenhändiges Testament richtig gestaltet sein muss, damit es rechtskräftig ist. Nur ca. zwanzig Prozent der deutschen Bundesbürger erstellen ein Testament. Doch auch das vorausschauende Fünftel scheut meist den Gang zu einem spezialisierten Rechtsanwalt. Auch beim eigenhändigen Testament könnte dies wertvoll sein denn viele Streitigkeiten zwischen den Erben wären vermeidbar. Das eigenhändige oder privatschriftliche Testament ist das Kosten günstigste und auch aus diesem Grund das beliebteste. Unsere Artikel geben Ihnen wertvolle Tipps zur Gestaltung des eigenhändigen Testaments.

Form des eigenhändigen Testaments

Das eigenhändige Testament muss vom ersten bis zum letzten Zeichen selbst mit der Hand niedergeschrieben und unterschreiben sein. Mit dem Computer geschriebene Testamente sind unwirksam, auch wenn dies nur in Teilen der Fall ist. Auch bei undeutlich formulierten Texten gilt die gesetzliche Erbfolge. Falls der Erblasser ein älteres und formgültiges unwiderrufenes Testament verfasst hatte, gilt unter Umständen dieses frühere Testament vor der gesetzlichen Erbfolge.

Verwechslungen sollte man in jedem Fall ausschließen, hierzu ist es sinnvoll, mit vollen Vor- und Zunamen zu unterschreiben. Auch der Ort und das Datum der Erstellung sollten stets aufgeschrieben werden. Jeglicher Zweifel an der Gültigkeit des letzten Willens muss ausgeräumt sein, damit klar ist welches Testament jünger oder älter ist. Ein neueres Testament hebt das ältere auf. Wenn nicht unzweifelhaft feststeht, welches von mehreren Testamenten das jüngste ist, dann gilt keines der vorgelegten Testamente und das sollte unbedingt vermieden werden.

Eigenhändiges Testament – Beispiel: 

Ein Muster für ein Testament, in dem der Sohn Alleinerbe sein soll, haben wir Ihnen hier aufgelistet:

„Ich ordne an, dass mein Sohn, Her Stefan Weber, mein Alleinerbe sein soll.“

„Stuttgart, den (Datum)

Frau Brigitte Weber, geborene Muster."

 

Tipp: Wenn Sie nicht deutscher Staatsbürger sein sollten prüfen Sie bitte, ob andere Formvorschriften für das Testament gelten. Bei Vermögen im Ausland empfiehlt es sich zusätzlich auch immer die Formvorschriften des jeweiligen Landes zu beachten.

Was soll ich beachten, wenn ich ein vorheriges Testament habe?

Bei der Errichtung eines aktuellen Testaments sind alle bisherigen Verfügungen außer Kraft, die den Anordnungen des neuen Testaments widersprechen. Diese Verfügungen könnten allerdings unklar sein, deshalb ist es sinnvoll, das alte Testament ausdrücklich und vollumfänglich zu widerrufen, oder besser noch es zu vernichten.

Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer

Der Unterschied zwischen „vermachen" und „vererben" ist oft nicht bekannt. Bezeichnen Sie klar, wer Ihr Erbe sein soll und wer „nur" ein Vermächtnisnehmer ist. Bei der Ausstellung des Erbscheins wird diese Angabe benötigt. Der Erbschein steht nämlich nur dem Erben, nicht jedoch einem Vermächtnisnehmer zu. Mehrere Erben bilden in der Folge eine Erbengemeinschaft und hierfür stehen unterschiedliche Erbscheine zur Verfügung. Vermächtnisnehmer sind nicht Teil dieser Erbengemeinschaft, sondern ihnen steht ein bestimmter Gegenstand aus dem Erbe zu. Einen Anspruch auf umgehende Erfüllung des Vermächtnisses hat der Begünstigte gegen den Erben oder die Gemeinschaft.  

Eigenhändiges Testament – Beispiel

Hier ein allgemeiner Beispieltext eines Testaments für die Erben und Vermächtnisanordnung: 

„Ich bestimme, dass meine Tochter, Frau Annelie Seiten, geb. Muster, und mein Sohn, Herrn Heinz Muster jeweils zur Hälfte meine Erben sein sollen. Meinem Freund, Herrn Peter Glücklich vermache ich mein Grundstück in Mallorca.“

„Hamburg, den (Datum)

Frau Hannelore Muster, geborene Kluge."

 

Zur Gültigkeit des Testaments ist es unbedingt erforderlich, dass der Text komplett von Hand geschrieben und zum Schluss unterschrieben sein muss.

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