Pflege und Erziehung im Familienrecht

Das Familienrecht ist der Teil des deutschen Zivilrechts, der sich mit Ehe und Familie, Lebenspartnerschaft und verwandtschaftlichen Verhältnissen auseinandersetzt. Folglich findet sich hierin die juristische Basis für das Zusammenleben in der Familie und allen damit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten. Auch die Pflege und Erziehung des Nachwuchses, im Zusammenhang mit dem Sorgerecht ist im Familienrecht geregelt, so dass dieses die Rahmenbedingungen vorgibt. Solange alles in geregelten Bahnen verläuft und sich das Familienleben harmonisch gestaltet, erscheint das Familienrecht eher unwichtig, da man ohnehin bemüht ist, den Wünschen der anderen Familienmitglieder nachzukommen und im Zuge dessen den Grundstein für ein harmonisches Zusammenleben zu legen.

Doch spätestens wenn Schwierigkeiten auftauchen und die Partnerschaft vielleicht sogar ein Ende nimmt, muss man sich wohl oder übel auch mit juristischen Belangen befassen. Insbesondere, wenn Kinder vorhanden sind, gilt es im Falle einer Trennung einiges zu regeln, so dass es im Allgemeinen ratsam ist, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht aufzusuchen. Dieser ist für die Scheidung ohnehin erforderlich. Abgesehen von der eigentlichen Trennung muss dann auch eine Regelung für die weitere Gestaltung der Pflege und Erziehung der Kinder gefunden werden. Das deutsche Familienrecht bildet diesbezüglich die juristische Basis und ist somit die entsprechende Gesetzesgrundlage.

Kindschaftssachen im Familienrecht

Ein zentraler Bestandteil des deutschen Familienrechts wird auch als Kindschaftsrecht bezeichnet und befasst sich mit den sogenannten Kindschaftssachen. Geht es um Regelungen, die minderjährige Kinder betreffen, ist demnach das Kindschaftsrecht maßgebend. Vorschriften über die Abstammung sind hierin ebenso enthalten wie die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern. Weiterhin regelt dieser Teil des Familienrechts ebenfalls die Unterhaltspflicht, sowie Adoptionen.

In Anbetracht dieses breiten Spektrums zeigt sich schon auf den ersten Blick die Komplexität des Familienrechts hinsichtlich sogenannter Kindschaftssachen. Während es bei den Familiensachen vor dem Familiengericht zumeist um Unterhaltsstreitigkeiten, welche für gewöhnlich erst mit der Trennung der Eltern auftreten und entsprechende gerichtliche Entscheidungen erfordern, sind andere Bereiche des Familienrechts auch in einer intakten Partnerschaft der Eltern relevant. So setzt sich dieses Gebiet der deutschen Gesetzgebung ebenfalls mit der Erziehung auseinander und schafft eine adäquate juristische Basis.

In erster Linie geht es hierbei um das Kindeswohl, das im Familienrecht ganz klar im Vordergrund steht. So haben die Eltern naturgemäß das Erziehungsrecht, werden aber gleichzeitig in die Pflicht genommen, schließlich muss das Kindeswohl für sie oberste Priorität haben. Dass dies auch tatsächlich der Fall ist und keine Gefährdung des Kindeswohls entsteht, kontrolliert das Jugendamt. Gegebenenfalls hat dieses das Recht, einzugreifen und so zum Kindeswohl, welche oft auch durch das Aushebeln des Besuchsrechts torpediert wird, beizutragen.

Pflegschaft im Familienrecht

Das deutsche Familienrecht befasst sich grundsätzlich mit den juristischen Aspekten verwandtschaftlicher Beziehungen. Zusätzlich umfasst das Familienrecht unter anderem aber auch gesetzliche Vertretungsfunktionen durch beispielsweise eine Pflegschaft. Hierbei steht die Fürsorge ganz klar im Fokus, unabhängig davon, ob es sich bei dem Betroffenen um einen Minderjährigen handelt oder nicht. Häufig wird ein Kind im Rahmen einer Pflegschaft in eine Familie aufgenommen und kann dort aufwachsen, ohne dass ein Verwandtschaftsverhältnis zu den Pflegeeltern entsteht. Vor allem für Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können und nicht zur Adoption freigegeben wurden, bietet sich im Zuge einer Pflegschaft die Möglichkeit, in einem familiären Umfeld aufzuwachsen.

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