Familienrecht
Das Familienrecht ist das Teilgebiet der deutschen Gesetzgebung, das sich mit sämtlichen Belangen befasst, die Familien betreffen. So stehen hier die Ehe, sowie familiäre Verwandtschaften im Vordergrund. Als Bestandteil des Zivilrechts fokussiert das Familienrecht demnach, wie der Name schon sagt, die Familie und beschäftigt sich im Wesentlichen mit den Rechtsverhältnissen zwischen Personen, die verwandtschaftlich miteinander verbunden sind. Eine solche juristische Verbindung kann durch eine Ehe, Lebenspartnerschaft, Elternschaft, Kindschaft oder anderweitige Verwandtschaft zustande kommen.
Demzufolge stehen unter anderem das Ehe- und Scheidungsrecht, sowie das Unterhaltsrecht im Mittelpunkt des Familienrechts. Nichtsdestotrotz muss eine familiäre Verwandtschaft einem familiengerichtlichen Verfahren nicht immer zugrundeliegen. Rechtliche Betreuungen, Vormundschaften, gesetzliche Vertretungen und Pflegschaften fallen schließlich ebenfalls ins Aufgabengebiet der Familiengerichte.
Juristische Basis für das Familienrecht ist in der Bundesrepublik Deutschland das vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches, das sich ausschließlich diesem Teilbereich des Zivilrechts widmet und somit alle relevanten Gesetze enthält. Insgesamt besteht das vierte Buch des BGB aus drei Abschnitten, die sich jeweils mit dem Ehe- und Scheidungsrecht, dem Verwandtschaftsrecht, sowie der Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlichen Betreuung beschäftigen. Zentrale Aufgabe des Familienrechts ist es, die Rechte und Pflichten von verwandtschaftlich oder partnerschaftlich verbundenen Menschen gesetzlich zu regeln. Das Familienrecht ist daher beispielsweise im Falle einer Eheschließung oder Adoption das Maß aller Dinge. Aber auch in nicht allzu erfreulichen Situationen, wie zum Beispiel einer Scheidung oder Sorgerechtsstreitigkeiten ist das Familienrecht ausschlaggebend und Entscheidungsgrundlage für das zuständige Gericht.
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Ehe- und Scheidungsrecht
Das Ehe- und Scheidungsrecht ist eines der zentralen Bestandteile des deutschen Familienrechts und gibt sämtliche Modalitäten einer bürgerlichen Ehe vor. So legt beispielsweise § 1297 BGB fest, dass eine Eheschließung selbst bei Vorliegen eines rechtsgültigen Verlöbnisses nicht juristisch eingefordert werden kann. Gleichzeitig definiert das deutsche Eherecht auch die juristischen Voraussetzungen für die Eheschließung, wie zum Beispiel die Ehemündigkeit. Darüber hinaus dürfen natürlich auch keine Ehehindernisse vorliegen. So besteht in Deutschland unter anderem dann ein Eheverbot, wenn einer der Verlobten bereits verheiratet ist oder die beiden angehenden Ehepartner in gerader Linie verwandt oder Geschwister sind.
Zudem enthält das Familienrecht ebenfalls die Formvorschriften für eine rechtskräftige Eheschließung. Soll eine Ehe wieder geschieden werden, greift ebenfalls das Familienrecht, schließlich ist auch das Scheidungsrecht Bestandteil dessen. Ob es um die Gründe für eine Scheidung, den Ablauf eines Scheidungsverfahrens oder den Unterhalt geht, das Scheidungsrecht weiß Rat und ist die Basis für sämtliche Entscheidungen, die im Zuge einer Ehetrennung gefällt werden müssen
Verwandtschaftsrecht
Das Ehe- und Scheidungsrecht ist jedoch nicht der einzige Bestandteil des in Deutschland geltenden Familienrechts, denn dieses befasst sich unter anderem auch mit allen rechtlichen Aspekten der Verwandtschaft. Während § 1589 BGB die Verwandtschaft im juristischen Sinne definiert und unter anderem festlegt, dass Personen in direkter Linie mit einer Person verwandt sind, von der sie abstammen, befasst sich § 1590 BGB mit der Schwägerschaft.
Auch Abstammungsfragen werden durch das im Bürgerlichen Gesetzbuch juristisch verankerte Familienrecht einwandfrei geklärt, gleiches gilt unter anderem für die Unterhaltspflicht gegenüber Verwandten, das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und ihren Kindern, sowie die elterliche Sorge. Selbstverständlich sind auch Adoptionen ein Thema im Rahmen des Verwandtschaftsrechts und werden hierin geregelt. Obgleich es den meisten Menschen wohl nicht bewusst ist, beeinflusst das Familienrecht das alltägliche Leben und ist für die Familienstrukturen maßgebend.