Beratung zur Erbschaftssteuerreform

Künftige Erblasser und auch Erben müssen im Zusammenhang mit einer Erbschaft an zahlreiche Dinge denken. In erster Linie geht es vorausschauenden Erblassern natürlich darum, dass die Richtigen erben und ihr Nachlass so in die richtigen Hände kommt. Zu diesem Zweck ist die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen dringend anzuraten, schließlich kann man auf diese Art und Weise von seiner gesetzlich verankerten Testierfreiheit Gebrauch machen und so selbst bestimmen, wer in welchem Umfang erben soll. Hierbei darf man die im BGB Erbrecht manifestierten Formvorschriften im privatschriftlichen Testament ebenso wenig wie Einschränkungen durch das in der Regel unumgängliche Recht auf den Pflichtteil vernachlässigen.

Für die Erben ist die Situation natürlich auch alles andere als einfach, denn einerseits müssen sie mit dem Tod eines geliebten Menschen zurechtkommen und andererseits gilt es gleichzeitig, die Angelegenheiten des Verstorbenen zu regeln. Hierzu gehört unter anderem auch die Erbschaft, da der Erbfall mit dem Tod des Erblassers automatisch eintritt. In dieser schweren Zeit der Trauer muss man sich somit mit vermögensrechtlichen Fragen auseinandersetzen und sich so der Realität stellen. Im Zuge dessen wird man nicht nur mit Erinnerungen und etwaigen Erbstreitigkeiten konfrontiert, sondern ebenfalls mit einer Vielzahl von Gesetzen. Weiterhin darf man die Erbschaftsteuer nicht außer Acht lassen, denn im Erbfall tritt der Fiskus an die Erben heran und erhebt mitunter Erbschaftsteuer, die diese somit ans Finanzamt abführen müssen. Deshalb erfahren Sie hier mehr rund um das Erbschaftssteuergesetz und die neueste Reform. Beachten Sie hierzu die entsprechenden Hinweise in den Verlinkungen, da die Komplexität des Themas den Rahmen dieses Artikels ansonsten sprengen würde.

Die deutsche Erbschaftsteuer

Erben müssen im Erbfall ganz unterschiedliche Dinge berücksichtigen und dürfen im Zuge dessen nicht das Finanzamt vernachlässigen, was mitunter leicht geschehen kann. Auch wenn die Banken und andere Institutionen einen Erbfall für gewöhnlich automatisch beim Finanzamt melden, sind auch die Hinterbliebenen in der Pflicht. Zunächst werden diese als Erben vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, den Erwerbsvorgang anzuzeigen. Anhand dieser Informationen verschafft sich der Fiskus dann einen ersten Überblick über den Erwerb von Todes wegen durch den betreffenden Erben und entscheidet anschließend, ob eine Erbschaftsteuererklärung erforderlich ist. Nach der Anzeige des Erwerbsvorgangs tritt das Finanzamt folglich gegebenenfalls an den Erben heran.

Wer aufgrund des Gesetzes oder der letztwilligen Verfügungen des Erblassers an einem Nachlass beteiligt wird und somit erbt muss allerdings nicht zwingend Erbschaftsteuer zahlen. Grundsätzlich existiert zwar eine Steuerpflicht für Erwerber, doch gleichzeitig ist in § 2 ErbStG festgelegt, dass jedem steuerpflichtigen Erwerber ein persönlicher Freibetrag bei Erbschaften zusteht. Erbschaften bis zu diesem Betrag sind steuerfrei, so dass Erbschaftsteuer lediglich bei darüber hinaus gehenden Erbschaften fällig wird. Wie hoch die zu zahlende Erbschaftsteuer ausfällt, hängt folglich von dem persönlichen Freibetrag sowie dem jeweiligen Steuersatz, der zwischen 7 und 50 Prozent liegen kann, ab. Zudem existieren noch einige Sonderregelungen, die beispielsweise selbstgenutzten Wohnraum betreffen, welche eine Entlastung für Erben von Immobilien darstellen.

Eine Vielzahl von Gesetzen ermöglicht jedoch auch den steuerfreien Erwerb mehrmals, dies ist vor allem bei Schenkungen der Fall, welche alle 10 Jahre einen neuen Steuerfreibetrag ermöglichen. Wer also ein höheres Vermögen an die nächste Generation weitergibt ist gut beraten eine rechtzeitige Vorsorge zu treffen und schon rechtzeitig Teile des Vermögens in Form einer oder mehrerer Schenkungen, dies können Geld- oder auch Immobilien Schenkungen sein, weiterzugeben. 

Gesetzliche Grundlagen zur Besteuerung von Erbschaften

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz dient als juristische Basis für die Besteuerung von Erbschaften und erweist sich als überaus komplexes Gebilde, das zudem immer wieder Veränderungen unterliegt. In unregelmäßigen Abständen führt der Gesetzgeber Anpassungen der Gesetzeslage durch. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde reformiert und diese Erbschaftsteuerreformen sorgen für noch mehr Komplexität. In Anbetracht dessen ist eine ausführliche Beratung durch einen Fachmann unverzichtbar. Steuerberater sind in diesem Zusammenhang die richtigen Ansprechpartner und übernehmen gerne alle relevanten Formalitäten. Zudem sind diese als Experten für Steuerrecht natürlich auch im Bezug auf Erbschaftsteuerreformen stets im Bilde und wissen somit um die Neuerungen in der Erbschaftsteuer. In vielen Kanzleien für Erbrecht trifft man ebenfalls auf Experten für Erbschaftsteuer und kann sich dort über die Erbschaftsteuer und entsprechende Reformen eingehend beraten lassen.

Juristische Laien sollten auf jeden Fall eine Beratung zur Erbschaftsteuer in Anspruch nehmen und sich im Zuge dessen von einem Fachmann unterstützen lassen. Für künftige Erblasser und Erben ist dies gleichermaßen sinnvoll.

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