Testament – Fristen einhalten

Im Zusammenhang mit einem Testament gilt es eine Vielzahl an Dingen zu beachten und zu bedenken, schließlich handelt es sich bei dem Erbrecht um ein überaus komplexes Teilgebiet der deutschen Rechtsprechung. Nicht nur künftige Erblasser, die mithilfe einer Verfügung von Todes wegen für den Fall der Fälle vorsorgen und ihre Lieben absichern wollen, müssen hinsichtlich des Testament verfassens sehr umsichtig sein, denn auch als Hinterbliebener wird man mit zahlreichen Gesetzen und Regelungen konfrontiert. Liegt ein Testament vor, gestaltet sich die Vermögensaufteilung für gewöhnlich leichter als beim Erbfall ohne Testament, da der Verstorbene zu Lebzeiten rechtzeitige Vorsorge getroffen und entsprechende Verfügungen hinterlassen hat. Gleichzeitig müssen Erben aber auch einige wichtige Punkte berücksichtigen. Im Zuge dessen gilt es vor allem, die geltenden Fristen beim Erben einzuhalten.

Beim Testament die Fristen wahren

Die meisten Menschen, die mit einem Erbfall konfrontiert werden, stehen zunächst mehr oder weniger unter Schock, da sie erst einmal den Todesfall eines Angehörigen verkraften müssen. Dies ist selbstverständlich nachvollziehbar und natürlich, aber aufgrund gesetzlich definierter Fristen besteht mitunter Handlungsbedarf, der keinen großen Aufschub duldet. Die Hinterbliebenen müssen sich dies bewusst machen und sollten sich rasch dem Erbrecht widmen, auch wenn der Schmerz und die Trauer noch frisch und übermächtig sind. Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, weshalb man auf die Fristen achten muss. Falls man das Testament für falsch oder den Erblasser für unmündig hält, muss man entsprechend auch die Anfechtungsfrist beachten. 

Viele Menschen fragen sich wozu sind gesetzlich festgelegte Fristen überhaupt notwendig? Der Gesetzgeber möchte hier Sicherheit für den Erben schaffen. Wenn unbefristet noch Erben Ansprüche geltend machen können, ist eine Planung für das neu erlangte Eigentum quasi unmöglich. 

Mit der Testamentseröffnung beginnt die Frist zu laufen, in der man viele Dinge ordnen und regeln kann. Zudem ist der Zeitpunkt des Erbfalles und wann man von diesem etwas erfährt wichtig. In früheren Zeiten wurden die Familienverbände durch Kriege gewaltsam auseinander gerissen und so wurden häufig Erben gesucht oder aufgefordert sich zu melden. Heutzutage bestimmt die Arbeitswelt den Aufenthaltsort und deshalb ist es nicht verwunderlich, dass Erbfälle durch eine Erbensuche aufwendiger werden.

Erbausschlagung und Erbenhaftung

Vor allem hinsichtlich der Annahme beziehungsweise Ausschlagung der Erbschaft sind Fristen im Zusammenhang mit dem Testament von immenser Bedeutung. Die betreffende Frist beginnt üblicherweise mit dem Zeitpunkt, zu dem man von dem jeweiligen Erbfall Kenntnis erlangt. Als Erbe hat man dann gemäß § 1944 BGB sechs Wochen Zeit, um die Ausschlagung der Erbschaft dem zuständigen Nachlassgericht gegenüber zu erklären. Wer also das Erbe ausschlagen möchte hat nur eine begrenzte Frist zur Verfügung, ansonsten sitzt er in der Haftungsfalle.  Falls nicht das gesetzliche Erbrecht, sondern eine in einem Testament definierte gewillkürte Erbfolge die Basis für die jeweilige Erbschaft bildet, beginnt die Ausschlagungsfrist mit der Testamentseröffnung. Wer als Erbe nicht in Deutschland lebt oder sich zum Zeitpunkt des Erbanfalls außerhalb der Bundesrepublik aufgehalten hat, kann eine verlängerte Ausschlagungsfrist von sechs Monaten in Anspruch nehmen. Erfolgt keine Erbausschlagung innerhalb der vorgegebenen Frist, gilt die Erbschaft als angenommen.

Auch was die Beschränkung der Erbenhaftung betrifft, sollte man nicht lange zögern. In § 1980 BGB ist zwar keine bestimmte Frist definiert, doch der Gesetzgeber macht hierin deutlich, dass ein etwaiges Nachlassinsolvenzverfahren unverzüglich angestrebt werden soll, sofern der Erbe dieses anstrebt und um die Überschuldung des Nachlasses weiß. Folglich soll so eine rasche Klärung der Vermögensverhältnisse im Zusammenhang mit der betreffenden Erbschaft erfolgen.

Für das Erbrecht sieht der deutsche Gesetzgeber demzufolge einige Fristen vor, die nicht nur das Testament betreffen. Erben sollten sich diesbezüglich umfassend informieren und gegebenenfalls eine Beratung bei einem in Sachen Erbrecht erfahrenen Juristen in Anspruch nehmen, um so nicht aus Unwissenheit eine wichtige Frist zu versäumen.

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