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Pflichtteil Berechnung

Gesetzliche Erben wie Kinder, Kindes-Kinder, Eltern, Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, die im Testament enterbt oder übergangen wurden, haben Anspruch auf einen Pflichtteil. Dadurch schützt der Gesetzgeber die Rechte dieser engsten Angehörigen. Wie hoch jedoch dieser Pflichtteil ist, weiß kaum jemand. Deshalb lohnt es sich eine Pflichtteil Berechnung durchzuführen, bevor man gesetzliche Schritte einleitet.

Wie erfolgt eine Pflichtteil Berechnung?

Für eine korrekte Berechnung des gesetzlichen Pflichtteils sind zwei Dinge notwendig:

  • Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge

    Pflichtteil-berechtigt sind gesetzliche Erben, die im letzen Willen des Erblassers nicht bedacht wurden. Die Höhe des Pflichtteils hängt von der Familienkonstellation ab. Deshalb muss zunächst der gesetzliche Erbteil ermittelt werden.
  • Den genauen Wert des Nachlasses feststellen

    Was sich leicht anhört, kann in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Um eine Pflichtteil Berechnung durchführen zu können, muss natürlich zunächst der exakte Wert des Nachlasses fest stehen. Dabei wird der gesamte Nachlass mit berechnet: Immobilien (der Grundbucheintrag zählt), Geld (in Form von Bargeld, Bankguthaben, Wertpapieren, Anteilen an Fonds, etc.) und Gegenstände sowie offene Forderungen an Dritte. Schulden und Verbindlichkeiten werden vor der Pflichtteil Berechung natürlich abgezogen.


Die Erben sind verpflichtet einem Pflichtteil-Berechtigten bei der Berechnung insofern behilflich zu sein, als dass sie Unterlagen und Fakten, die den Nachlass betreffen, dem Pflichtteil-Berechtigten zur Verfügung stellen müssen.

Die eigentliche Pflichtteil Berechnung

Sind obenstehende Fragen hinreichend geklärt, ist die eigentliche Pflichtteil Berechnung ganz einfach. Dem Pflichtteil-Berechtigen steht die Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu. Beträgt der gesetzliche Erbteil also 500.000 €, ergibt die Pflichtteil Berechnung einen Betrag von 250.000 €.
Die Höhe des gesetzlichen Erbteils wird durch das Verwandtschaftsverhältnis zu dem Erblasser  und der Zahl der Pflichtteil-Berechtigten beeinflusst.

Schwierigkeiten bei der Pflichtteil Berechnung

Schenkungen, die zu Lebzeiten vom Erblasser gemacht wurden müssen bei der Pflichtteil Berechnung berücksichtigt werden, wenn Sie nicht länger als 10 Jahre zurück liegen. Dabei gelten sowohl Schenkungen des Erblassers an den Pflichtteil-Berechtigen als auch Schenkungen an andere Begünstigte.

Gelegentlich kommt es vor, dass ein gesetzlicher Erbe im Testament bedacht wird, der Wert des Erbteils aber unter dem Pflichtteil liegt. Kommt Ihnen Ihr Erbteil zu gering vor, kann sich die Pflichtteil Berechnung lohnen, denn in diesem Fall besteht ein Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Wo ist die Höhe des Pflichtteils gesetzlich geregelt?

Der Berechnung des Pflichtteils liegt selbstverständlich eine entsprechende Norm zugrunde, die im Fünften Buch des BGB, das sich ausführlich mit dem Erbrecht der Bundesrepublik Deutschland befasst, verankert ist. So gibt § 2303 Absatz 1 Satz 2 BGB Auskunft darüber, dass der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Ausgangspunkt für die Berechnung des Pflichtteils ist somit die gesetzliche Erbfolge gemäß §§ 1924 ff. BGB. Trotz Testierfreiheit sieht das deutsche Erbrecht mit dem Pflichtteilsrecht eine massive Einschränkung des Erblassers vor und hindert diesen daran, enge Angehörige im Rahmen seiner Verfügung von Todes wegen gänzlich von der Erbschaft auszuschließen. Zumindest die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, sofern sie zur gesetzlichen Erbfolge berufen werden würden, steht den Pflichtteilsberechtigten folglich zu.

Was ist die Basis für die Berechnung des Pflichtteils?

Dass der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht, der dem Berechtigten eigentlich ohne Testament zugestanden hätte, liegt auf der Hand. Welcher konkrete Betrag sich aus der jeweiligen Pflichtteilsquote ergibt, hängt allerdings vom Wert des gesamten Erbes ab. Als Basis dient hier der sogenannte Nettonachlass, der sich aus dem Nachlasswert abzüglich der etwaigen Nachlassverbindlichkeiten ergibt. Das Resultat ist der Reinnachlass, der unter den Erben des verstorbenen Erblassers aufgeteilt wird. Auch Pflichtteilsberechtigte werden daran beteiligt.

Kann man den Pflichtteil online berechnen?

Bei der Berechnung des Pflichtteils kommt es auf den Wert des Nachlasses an sowie darauf, wer ansonsten erbt. Juristische Laien verlieren hier leicht den Überblick und finden im Internet den einen oder anderen Pflichtteilsrechner. Mit wenigen Klicks können sie so den ihnen zustehenden Pflichtteil berechnen. Das Ergebnis ist allerdings mit Vorsicht zu genießen, denn mitunter hat man bei der Eingabe wichtige Details vergessen oder Fehler gemacht. Folglich ist es auch trotz Online-Berechnung ratsam, einen Anwalt oder Notar aufzusuchen, um die Höhe des individuellen Pflichtteils zu ergründen.

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