Gesetzesänderungen

Das Erbrecht heute wird in der Bundesrepublik Deutschland einerseits durch Artikel 14 des Grundgesetzes abgesichert und andererseits detailliert im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert. Es existiert demnach eine feste Gesetzesgrundlage, die die juristischen Rahmenbedingungen für sämtliche Erbfälle vorgibt, in denen das deutsche Erbrecht zum Einsatz kommt. Während das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai des Jahres 1949 in Kraft trat, begann die Geschichte des Bürgerlichen Gesetzes am 1. Januar 1900. Die deutsche Gesetzgebung, auf der natürlich auch das Erbrecht basiert, hat folglich bereits seit vielen Jahren Bestand und blickt auf eine lange Geschichte zurück.

Über einen solch langen Zeitraum ergeben sich naturgemäß viele Veränderungen, die das Leben der Menschen und die Werte der gesamten Gesellschaft nachhaltig verändern. Die Gesetzgebung muss diesem Prozess gerecht werden, weshalb immer wieder Gesetzesänderungen vorgenommen werden. Folglich handelt es sich bei der Rechtsprechung zur Erbschaft in Deutschland um kein starres Konstrukt, sondern vielmehr um eine veränderliche Basis für juristische Angelegenheiten. Natürlich ergeben sich hinsichtlich der Gesetzgebung nicht tagtäglich Veränderungen, in regelmäßigen Abständen finden aber durchaus Änderungen statt, bei denen es sich dann um Gesetzesreformen mit veränderten Erbansprüchen handelt. Im Erbrecht ist dies ganz besonders der Fall, so dass es immer wieder zu Erbrechtsreformen kommt.

In Kombination mit der ohnehin hohen Komplexität des Erbrechts ergeben sich durch etwaige Gesetzesänderungen im Erbrecht vor allem für juristische Laien mitunter Schwierigkeiten. So stellt sich in diesem Zusammenhang regelmäßig die Frage, ob die Gesetzesgrundlage, auf die man sich beruft, auch tatsächlich aktuell ist. Zu diesem Zweck empfiehlt es sich zunächst, in Sachen Erbrechtsreform umfassend zu recherchieren. Darüber hinaus ist es in der Regel sinnvoll, einen Fachanwalt für Erbrecht aufzusuchen, schließlich ist dieser ein Experte auf dem Gebiet des Erbrechts und auch über jüngste Gesetzesänderungen bestens informiert.

Notwendigkeit von Gesetzesänderungen im Erbrecht

In Anbetracht der weitreichenden Geschichte des Erbrechts, die bis in die Zeit der Römer zurückreicht und auf deren juristischen Grundsätzen nach wie vor basiert, ist es selbstverständlich, dass im Laufe der Zeit immer wieder Gesetzesänderungen erfolgten. Die Lebensbedingungen der Menschen ändern sich, was in der Gesetzgebung natürlich Beachtung finden muss. Für das Erbrecht sind vor allem veränderte Familienstrukturen von großer Bedeutung. Die klassische Familie besteht zwar nach wie vor aus Mutter, Vater und den Kindern, doch immer mehr Menschen entscheiden sich für eine andere Lebensform. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften, alleinerziehende Mütter und Väter, Stiefeltern und Stiefgeschwister sowie Halbgeschwister machen in der Patchworkfamilie oder in Regenbogenfamilien oftmals das familiäre Umfeld aus.

Die Notwendigkeit von Gesetzesänderungen im Erbrecht ist folglich durchaus gegeben. Künftige Erblasser sollten sich daher im Rahmen der lebzeitigen Nachlassregelung mit der aktuellen Gesetzeslage befassen und jüngste Erbrechtsreformen unbedingt berücksichtigen, da der Stand des Erbrechts zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung für die spätere Wirksamkeit der Verfügung von Todes wegen ausschlaggebend ist. Somit besteht immer mehr oder weniger die Gefahr, sich auf ein veraltetes Erbrecht zu berufen und so die Wirksamkeit seiner letztwilligen Verfügung zu riskieren. Dies ist natürlich nicht im Sinne des Erblassers, der mit seinem Testament eine gewillkürte Erbfolge definieren und so individuell für den eigenen Erbfall vorsorgen möchte. Aus diesem Grund ist es ratsam, einen Experten für erbrechtliche Angelegenheiten aufzusuchen und sich von diesem eingehend beraten und unterstützen zu lassen. Auch die Nachlassplanung an neue oder geänderte Lebensverhältnisse anzupassen ist durchaus sinnvoll.

Die Erbrechtsreform 2010

Auch wenn das Erbrecht ohnehin komplex erscheint und Gesetzesänderungen die Lage noch erschweren, sollten sich juristische Laien zumindest mit der jüngsten Erbrechtsreform und Erbschaftssteuerreform befassen und im Zuge dessen mit den Neuerungen des deutschen Erbrechts vertraut machen. Erbrechtsreformen finden zwar immer wieder statt, doch die Abstände zwischen den Reformen sind stets recht groß, so dass auch Laien die Chance haben, sich allmählich mit den Gesetzesänderungen vertraut zu machen.

Zum 1. Januar 2010 ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Gesetzesänderung im Bezug auf das Erbrecht in Kraft getreten. Im Zuge dieser Erbrechtsreform haben sich einige Veränderungen ergeben, die unter anderem das Pflichtteilsrecht, die erbrechtlichen Verjährungsfristen und den Ausgleich von Pflegeleistungen betreffen.

Dank der Erbrechtsreform 2010 werden Pflegeleistungen dem Erblasser gegenüber im Erbfall nun anders angerechnet. Zuvor konnten lediglich die Kinder des Erblassers Ausgleichsansprüche für Pflegeleistungen im Erbfall geltend machen, denn diese ersparen einen Teil der Erbschaftssteuer. Zudem hat der Gesetzgeber vorausgesetzt, dass das pflegende Kind seinen Beruf zugunsten der Pflege des Elternteils aufgegeben hat. Durch die seit dem 1. Januar 2010 geltende Erbrechtsreform hat sich diesbezüglich einiges geändert. Neben den Kindern haben mittlerweile alle gesetzlichen Erben einen Ausgleichsanspruch und somit Anspruch auf einen höheren Erbteil. Ob der betreffende Erbe seinen Beruf aufgegeben hat, um die Pflege leisten zu können, ist zudem irrelevant.

Das Pflichtteilsrecht ist ebenfalls ein Teilbereich des Erbrechts, der im Zuge der Erbrechtsreform vom 1. Januar 2010 angepasst wurde. So ist eine Pflichtteilsentziehung bei kriminellen Verwandten seitdem leichter möglich. Darüber hinaus beinhaltet die Erbrechtsreform auch eine wesentliche Gesetzesänderung im Bezug auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen. Zuvor wurde eine Schenkung, die in den letzten zehn Jahren des Erblassers von diesem vorgenommen wurde, voll angerechnet, durch die Reform des Erbrechts werden Schenkungen heute nur noch anteilig angerechnet, da der deutsche Gesetzgeber ein sogenanntes Abschmelzungsmodell verankert hat. Außerdem wurde die Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche auf drei Jahre verkürzt. Nur noch in Ausnahmefällen kann eine längere Frist in Anspruch genommen werden. Durch die Erbrechtsreform von 2010 haben sich demnach einige grundlegende Gesetzesänderungen im deutschen Erbrecht ergeben. Erben und künftige Erblasser sollten sich vor den Festlegungen zum Vererben eingehend hiermit befassen und gegebenenfalls einen erfahrenen Juristen konsultieren.

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