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Erbschaftssteuerreform

Für den Laien erweist sich das deutsche Erbschaftssteuergesetz immer wieder als Buch mit sieben Siegeln, weshalb hier stets erfahrene Steuerberater gefragt sind. Neben der komplexen Sachlage stiften insbesondere die in unregelmäßigen Abständen stattfindenden Reformen Verwirrung, sodass es sich mitunter als recht schwierig erweist, immer auf dem Stand der Dinge zu sein.

So nimmt die jeweils amtierende Bundesregierung alle paar Jahre teilweise grundlegende Veränderungen beim Erbschaftssteuergesetz vor, um den Bürgern eine Erleichterung zu verschaffen. Im Zuge einer solchen Reform werden für gewöhnlich die Freibeträge, sowie die Bewertungsmaßstäbe für das Nachlassvermögen an die aktuelle, wirtschaftliche Lage angepasst, wodurch sich in den meisten Fällen eine Verbesserung für die Erben ergibt. Da sich durch die Reformen oft wesentliche Änderungen ergeben, empfiehlt es sich, bei der Erstellung einer Erbschaftssteuererklärung einen Fachmann zurate zu ziehen, schließlich hat dieser stets von der neuesten Erbschaftssteuerreformen Kenntnis.

Erbschaftssteuerreform im Jahr 2009

Erst im vergangenen Jahr fanden weitreichende Veränderungen des Erbschaftssteuergesetzes statt. Diese traten zum 1. Januar 2009 in Kraft und verschafften nahen Familienangehörigen deutliche Vorteile, sodass Ehegatten, Kinder und Enkel des verstorbenen Erblassers steuerlich besser gestellt wurden. Im Zuge einer weiteren Reform wurden nun ab dem 1. Januar 2010 auch die Geschwister des Erblassers besser gestellt und müssen daher mit einer geringeren steuerlichen Belastung im Falle einer Erbschaft rechnen.

Erbschaftssteuerreform – Freibeträge

Die wesentlichste Verbesserung dieser Erbschaftssteuerreformen ergibt sich aus den höheren Freibeträgen. So müssen Ehegatten Erbschaften, die einen Wert von 500.000 Euro nicht übersteigen laut Erbschaftssteuergesetz nicht versteuern. Zuvor lag die Höchstgrenze bei 307.000 Euro. Folglich ergibt sich dank der Reform eine erhebliche, finanzielle Entlastung für die Erben.

Obwohl die Anpassung der Freibeträge ein zentraler Punkt einer jeden Erbschaftssteuerreform darstellt, handelt es sich hierbei keineswegs um den einzigen Aspekt, den eine solche Reform abdeckt. So wurde in der jüngeren deutschen Vergangenheit durch die Reformierung des Erbschaftssteuergesetzes die Generationennachfolge beim Betriebsübergang besonders gefördert. Schließlich wird das Betriebsvermögen dank der Reform erheblich begünstigt, sodass einem Betriebsübergang nichts mehr im Wege steht.

Erbschaftssteuerreform – der Steuerberater

Da jede Erbschaftssteuerreform praktisch sämtliche Aspekte des Erbschaftssteuergesetzes ändern kann und Erben in der Regel nicht über ausreichend Fachwissen verfügen, um diese im vollen Umfang nachvollziehen zu können, sollten sich diese an einen Steuerberater wenden, der sich auf erbrechtliche Angelegenheiten und das damit verbundene Erbschaftssteuergesetz spezialisiert hat.

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