Wie hoch ist die Erbschaftssteuer und geht es auch ohne?

Wer ein Vermögen oder sein Lebenswerk zu vererben hat, muss in diesem Zusammenhang wichtige Dinge überdenken. Zunächst geht es dem künftigen Erblassern darum, dass der Nachlass richtig und im besten Falle gerecht verteilt wird. Wer beginnt einen Erbvertrag aufsetzen zu lassen oder ein Testament schreibt, der hat schon eine wichtige Voraussetzung erfüllt. Aufgrund der im BGB Erbrecht verankerten Testierfreiheit kann man die gesetzlichen Vorgaben im eigenen Sinne verändern.

Hinweis: Beachten Sie Formvorschriften und auch das Pflichtteilsrecht

Die Hinterbliebenen sehen sich einer schwierigen Situation gegenüber, denn sie Trauern zudem gerade um den Tod eines geliebten Angehörigen. Zusätzlich müssen sie in begrenzter Zeit, auch die Hinterlassenschaften des betrauerten Verstorbenen ordnen. Das Erbe muss verwaltet werden, und die Angehörigen müssen sich mit Vermögensfragen und der Erbschaftssteuer auseinandersetzen. Eine Weichenstellung in Richtung Erbschaftssteuer sparen ist nun ohnehin nicht mehr möglich. Dies müsste der Erblasser zu Lebzeiten regeln. Falls hierbei ein Erbverzicht ins Auge gefasst wird löst eine eventuelle Abfindungszahlung auch Erbschaftssteuerpflichten aus. Fälligkeit der Steuerzahlungen mit Ausfertigung der Erbverzichtserklärung.

Geld verschenken und Erbschaftssteuer sparen

Wer sein Vermögen ohne Erbschaftsteuer weitergeben möchte, der kann einen Teil davon zu Lebzeiten schon auf die Abkömmlinge übertragen. Bis zur Vorgabe der gesetzlichen Freibeträge ist die steuerfrei möglich. Nach einem Erbfall wird der Fiskus hingegen schnell zur Kasse bitten. Die Freibeträge sind unterschiedlich gestaffelt und Kinder können sich über 205.000,00 € steuerfrei freuen und dazu kommt, das funktioniert alle 10 Jahre neu.

Achtung: Die Schenkung zu Lebzeiten kann bei überschreitenden Beträgen allerdings trotzdem eine Steuerschuld auslösen. Finanzbehörden legen hier die gleichen Bemessungsgrundlagen an wie im Erbfall.

Tipp: Eheleute verschenken getrennt, damit verdoppelt sich der Freibetrag. Zudem kann man dies auch auf die eigenen Kinder und die Enkel verteilen, denn jeder Schenkungsempfänger hat seinen eigenen Freibetrag.

Erbschaftsteuer nach Verwandtschaftsgrad

Dass der Fiskus von der Erbschaft nicht erfährt ist grundsätzlich mal unwahrscheinlich, denn die Ämter schicken sich gegenseitig Informationen und auch der Erbe ist zur Meldung verpflichtet, denn es handelt sich hierbei steuerrechtlich um einen Erwerbsvorgang. Die gute Nachricht ist dabei, das nicht alle Erbschaften besteuert werden. Aufgrund der Bewertung wird festgestellt, ob überhaupt Erbschaftsteuer zu bezahlen ist. Zur Steuerpflicht gibt es zusätzlich auch persönliche Freibeträge und der Nachlass ist bis zu dieser Grenze komplett steuerfrei. Die Pflicht zur Zahlung wird erst bei darüber hinaus gehenden Vermögen ausgelöst und berechnet. Wie hoch die Erbschaftsteuerschuld abzüglich des persönlichen Freibetrages anwächst, hängt vor allem vom Steuersatz ab. Die Steuersätze können sich von 7 auf 50 % steigern je nach Verwandtschaftsgrad. In Ansatz bringen kann man auch selbstgenutzten Wohnraum und einen engen verwandtschaftlichen Grad. Auch beim Auslandserbe stellt sich die Frage: Wo muss ich denn überhaupt die Steuern zahlen?

Erbschaftssteuersätze

Genaue Vorgaben aus dem ErbStG erhalten Sie hier:

Die Erben sind in den deutschen Steuergesetzen eingeteilt nach Klassen:

  • Erbschaftssteuerklasse I
  • Erbschaftssteuerklasse II
  • Erbschaftssteuerklasse III

Genaue Vorgaben aus dem ErbStG erhalten Sie hier:

Gesetzesgrundlagen basieren auf dem Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz. Innerhalb der Steuergesetzgebung unterteilt der deutsche Fiskus die Erben in 3 Klassen, wie oben bereits benannt.

Weiterführende Themen zur Reduzierung der Erbschaftssteuer:

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