Erbverzicht

Was genau ist ein Erbverzicht?

Ein Erbverzicht ist ein vertraglich festgelegter Verzicht auf ein zukünftiges Erbe. Der Vertrag zum Erbverzicht wird zwischen dem Erblasser und dem potentiellen Erben geschlossen. Damit dieser Vertrag rechtsgültig muss dieser zudem notariell beglaubigt werden.

Bei der Beurkundung des Erbverzichts müssen alle Beurkundenden gleichzeitig anwesend sein.

Ein Erbverzicht kann in unterschiedlichen Varianten vorkommen:

  • Verzicht auf seinen gesetzlichen Erbteil: bei einem Erbverzicht dieser Art wird in der Regel gleichzeitig auf den Pflichtteil verzichtet. Ein Erbverzicht kann aber auch auf den gesetzlichen Erbteil beschränkt sein und den Anspruch auf den Pflichtteil erhalten, wenn dies ausdrücklich vertraglich festgelegt wird.
  • Pflichtteilverzicht: Ein Pflichtteil-Berechtigter, wie ein direkter Abkömmling oder ein Ehepartner, verzichtet hier auf den gesetzlich geregelten Pflichtteil.
  • Verzicht auf Erbeinsetzung und Vermächtnisse.

Erbverzicht mit Gegenleistung

Oftmals wird der Erbverzicht mit einer Gegenleistung ausgeglichen, die dann ebenfalls vertraglich geregelt werden sollte. In der Regel handelt es sich dabei um eine Abfindungszahlung. Ein Erbverzicht kann aber auch zu Gunsten einer anderen Person abgeschlossen werden.

Der Erbverzicht und seine Folgen

Liegt ein gültiger Vertrag zu einem Erbverzicht vor und tritt der Tod des Erblassers ein, wird der verzichtende Erbe vom Erbe ausgeschlossen oder erhält ausschließlich den vertraglich festgelegten Anteil am Erbe.
Zu bedenken sind auch die Folgen für die Nachkommen des Erbverzicht-Unterzeichnenden, diese sind nämlich in der Regel ebenfalls vom Erbverzicht betroffen falls dies nicht ausdrücklich im Vertrag anderweitig niedergelegt wurde.
Das heißt, wenn der Sohn, Arthur B., mit seinem Vater, Bert B., einen Erbverzicht-Vertrag abschließt, erben auch die Kinder von Arthur B., also die Enkel des Erblassers Bert B. nicht, selbst wenn beim Eintreten des Erbfalls der Vater Arthur B. ebenfalls schon verstorben ist.
Es ist möglich dem Erbverzicht eine Klausel hinzu zu fügen, welche die Folgen für die Abkömmlinge des Unterzeichnenden aufhebt.

Gründe für einen Erbverzicht

Es gibt selbstverständlich zahlreiche Gründe für den Abschluss eines Erbverzicht-Vertrags. In der Praxis wird der Erbverzicht häufig praktiziert, wenn eine Firma oder ein Familienbesitz an einen der Erbberechtigten übergehen soll, ohne diesen aufzuteilen. Der oder die anderen potentiellen Erben sichern durch den Erbverzicht den Fortbestand der Firma und erhalten dafür eine Abfindung.

Eine weitere Möglichkeit ist die vorzeitige Auszahlung des Erbes. Falls einer von mehreren Erben bereits zu Lebzeiten des Erblassers eine größere Summe an Geld benötigt, kann er mit dem Erblasser den Erbverzicht-Vertrag abschließen und im Ausgleich auf weitere Ansprüche nach dem Tod des Erblassers verzichten.


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