Wer stellt den Erbschein aus?

Die meisten Menschen machen sich im Erbfall zunächst keine Gedanken über die bürokratischen Abläufe und juristischen Konsequenzen, die der Tod des jeweiligen Erblassers bedeutet. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich hierbei um einen Verwandten oder anderweitig Angehörigen handelt, ist dies auch absolut verständlich, schließlich haben die Hinterbliebenen einen lieben Menschen verloren und haben nun in erster Linie mit ihrer Trauer zu kämpfen. Der Tod eines Mitmenschen führt den Angehörigen stets vor Augen, wie vergänglich das Leben ist, und erfüllt sie zudem mit Schmerz und Trauer über den Verlust. Nichtsdestotrotz muss man versuchen, einen klaren Kopf zu behalten und zumindest an die wichtigsten Dinge zu denken. Hierzu sollte neben der Abwicklung der Bestattung unter anderem auch die Beantragung eines Erbscheins gehören.

Bedeutung des Erbscheins im Erbrecht

Im deutschen Erbrecht ist der Erbschein eines der wichtigsten Dokumente für die Erben, denn mithilfe dieser amtlichen Urkunde können sie ihre Erbenstellung nachweisen und somit für den Rechtsverkehr eindeutig belegen, dass sie als Erbe am Nachlass des verstorbenen Erblassers beteiligt sind. Der Erbschein gibt aber nicht nur darüber Auskunft, welche Personen Erben sind, sondern enthält zudem auch Angaben zu etwaigen Verfügungsbeschränkungen der Erben.

Im Zuge dessen gilt es jedoch zu beachten, dass sich ein Erbschein stets nur auf die Sachlage zum Zeitpunkt des Erbanfalls bezieht. Ergeben sich zwischenzeitlich Änderungen, wie zum Beispiel wenn Erben das Erbe ausschlagen, bleiben diese demnach im Erbschein unberücksichtigt. Nichtsdestotrotz sorgt die Bedeutung des Erbscheins im Rechtsverkehr für Sicherheit. Aus diesem Grunde ist er im deutschen BGB Erbrecht überaus aussagekräftig und bedeutsam um Erbansprüche nachzuweisen. Das gilt im übrigen auch für den Europäischen Erbschein, wenn auch im Ausland Immobilien gelegen sind, die zur Erbmasse gehören.

Erbschein beantragen

Ein Erbschein ist in der Bundesrepublik Deutschland zwar nicht in jedem Fall unbedingt zwingend erforderlich, kann die Abläufe aber durchaus erheblich erleichtern. Wer den Antrag auf einen Erbschein in Angriff nehmen möchte und seine Erbenstellung mit dieser amtlichen Urkunde belegen können will, muss sich hierzu an das Nachlassgericht wenden, in dessen Zuständigkeitsbereich der letzte Wohnsitz des verstorbenen Erblassers fällt. 

Das zuständige Nachlassgericht ist also für die Beantragung des Erbscheins der richtige Ansprechpartner

Beim Antrag des Erbscheins sollte man stets beachten, dass man auch den richtigen Erbschein beantragt, da ausschließlich die Ausstellung des benannten Erbscheins so in die Wege geleitet werden kann, sofern der Antragssteller über eine entsprechende Berechtigung verfügt. Aus diesem Grund ist es wichtig, den passenden Antrag zu stellen, um den gewünschten Erbschein auch tatsächlich zu erhalten und nicht bloß die Verfahrensgebühren für das Erbscheinsverfahren zahlen zu müssen, ohne das gewünschte Dokument zu erhalten. Gegebenenfalls sollte man daher einen Fachmann aufsuchen und gemeinsam mit einem Rechtsanwalt den Erbschein beantragen. Ein Jurist weiß zudem, ob es um einen Erbschein für den Alleinerben, einen Teilerbschein, einen gemeinschaftlichen Erbschein oder eine andere Erbscheinart geht. Hierbei muss man aber natürlich beachten, dass neben den Kosten für den Erbschein auch ein Honorar für den Notar oder Anwalt fällig wird. Juristische Laien sollten sich dennoch an einen Fachmann wenden und sich von diesem umfassend beraten lassen, schließlich gilt es auch hinsichtlich der Beantragung des Erbscheins einiges zu beachten.

Das notarielle Testament ersetzt den Erbschein, in diesem Falle müssen der oder die Erben keinen Erbschein beantragen

Gebühren für den Erbschein

Wie hoch die Gebühren für die Ausstellung des Erbscheins beim Nachlassgericht ausfallen, ergibt sich aus dem jeweiligen Nachlasswert. Die entsprechende Kostenordnung koppelt die Erbschein-Kosten an den Nachlasswert, so dass die anfallenden Gebühren von Erbfall zu Erbfall stark variieren. Auch in diesem Punkt können Rechtsanwälte und Notare als erfahrene Juristen Auskunft erteilen und ihre Mandanten somit darüber in Kenntnis setzen, welche Kosten mit der Beantragung des Erbscheins auf sie zukommen. Beim Haus erben müssen dem Grundbuchamt allerdings entsprechende Unterlagen vorgelegt werden, damit ein geänderter Grundbucheintrag zugunsten des Erben erfolgen kann.

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