Teilerbschein

Wann wird ein Teilerbschein ausgestellt? Sind mehrere Erben vorhanden, können diese Personen gemeinsam einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Alternativ kann sich einer von mehreren Erben einen Teilerbschein ausstellen lassen. Ein Teilerbschein kann auch zusätzlich zum gemeinschaftlichen Erbschein beantragt werden. Möchte nur ein Teil der Erben seine Erbteile ausweisen lassen, wird ein gemeinschaftlicher Teil-Erbschein ausgestellt.

Wozu dient der Teilerbschein?

Der Teilerbschein bezeugt das Erbrecht und weist die Größe des Erbteils aus. Dieser Nachweis des Erbrechts in Form des Teilerbscheins ist in der Regel notwendig, um ein Grundstück oder eine Immobilie auf den eigenen Namen umschreiben zu lassen, um Geld vom Konto des Erblassers abzuheben oder beispielsweise um bei der Aufnahme eines Kredits als Sicherheit bei der Bank vorgelegt zu werden.

Wer stellt den Teilerbschein aus?

Der Teilerbschein wird, wie alle anderen Erbscheine, vom dem Nachlassgericht ausgestellt in dessen Zuständigkeitsbereich der letzte Wohnsitz des Erblassers lag.

Teilerbschein Antrag, benötigte Unterlagen und Kosten

Es genügt ein formloser Antrag, um den Teilerbschein beim Nachlassgericht zu beantragen. Bei der Formulierung sollte man exakt sein, da sonst eine Ablehnung droht. Es werden genaue Angaben zu jedem der Erben benötigt, dazu gehören der volle Name, die Anschrift, Geburtsdatum und das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser. Zusätzlich zu dem Antrag muss für gewöhnlich eine Versicherung an Eides statt abgegeben werden.

Unterlagen, die für die Beantragung eines Teilerbscheins nötig sind, sind unter anderem das Testament oder ein Erbvertrag. Sollte kein Testament vorhanden sein und die gesetzliche Erbfolge tritt ein, müssen die Verwandtschaftsverhältnisse des Verstorbenen genau nachgewiesen werden. Die hierfür benötigten Unterlagen müssen in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden.

Die Kosten für die Ausstellung eines Teilerbscheins sind in der Kostenordnung (KostO) nieder gelegt, sie richten sich nach dem Wert des Nachlasses (nach dem Abzug der Verbindlichkeiten). Zusätzliche Kosten fallen für die Versicherung an Eides statt an.

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