Testament nach Trennung und Scheidung

Eine glückliche und harmonische Partnerschaft, die bis zum Lebensende hält, ist für viele Menschen der Inbegriff puren Glücks und steht daher im Mittelpunkt der bestehenden Vorstellungen für das eigene Leben. Hat man einen Partner gefunden, mit dem man eine Ehe und Familie gründet, scheint alles perfekt und man wünscht sich vor allem, dass alles so bleibt, wie es ist. Leider geht dieser Wunsch oftmals nicht in Erfüllung und im Laufe der Zeit entfernen sich die beiden Partner voneinander. Die Last des Alltags ist mitunter zu groß und verurteilt so manche Partnerschaft zum Scheitern. Trennungen und Scheidungen sind daher leider nichts Ungewöhnliches und sorgen dafür, dass der Traum von einer ewigen und erfüllten Liebe zunächst platzt.

Erbrecht des Ehegatten beachten

Das Auseinander fallen einer Partnerschaft ist stets für alle Beteiligten ein schwerer Schicksalsschlag, mit dem alle zunächst einmal lernen müssen, zurechtzukommen. Bekanntlich ist dies vor allem für die Scheidungskinder irritierend, welche während der Trennungszeit immer noch auf ein gutes Ende hoffen All die gemeinsamen Pläne für die Zukunft sind im Falle einer Trennung und Scheidung hinfällig, so dass man seinem Leben eine neue Richtung geben muss. Gleichzeitig gilt es noch zusätzlich juristische Aspekte wie das Erbrecht zu berücksichtigen. 

Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verfügen in Deutschland grundsätzlich über ein gesetzliches Erbrecht, das mit dem Ehegattenerbrecht im BGB beziehungsweise im Lebenspartnerschaftgesetz juristisch verankert ist. Auch uneheliche Paare können sich gegenseitig versorgen, indem ein Testament des Lebenspartners hinterlegt wird. Kommt es zu einer Trennung und Scheidung, erlischt die Gesetzesgrundlage für die erbrechtliche Regelung, wodurch das Erbrecht des Ex-Partners verfällt, was jedoch nicht für ein Testament gilt. Dieses behält seine Gültigkeit, bis es durch ein neueres ersetzt wird.

Die Kinder behalten auch nach Trennung und Scheidung ihr gesetzlich verbrieftes Erbschaftsrecht oder das Recht auf den Pflichtteil. Die Abkömmlinge stehen immer in vorderster Reihe bei der gesetzlichen Erbfolge Dies gilt durch das Sondererbrecht des Ehegatten nach der Trennung zwar weiter auch für den getrennt lebenden Ehegatten, jedoch nicht nach einer rechtskräftigen Scheidung. Der Zeitpunkt des Scheidungsantrages ist hierbei wichtig und wer den Antrag gestellt hat. Dem Testament sollte hierbei jedoch gesondert Beachtung geschenkt werden.

Erbrecht in Deutschland nach der Trennung und Scheidung

In einer konkreten Trennungssituation geht es für gewöhnlich vor allem darum, die Trennung zu vollziehen und die Scheidung wie gewünscht durchzuziehen. Im Zuge dessen gerät das Erbrecht nicht selten mehr oder weniger in Vergessenheit. Zudem glauben juristische Laien häufig, dass es hinsichtlich des Testaments und des Erbrechts nichts zu regeln gibt, denn durch die rechtskräftige Scheidung wird das vorherige Ehegattenerbrecht außer Kraft gesetzt. Grundsätzlich ist dies auch korrekt, es empfiehlt sich aber dennoch, im Bezug auf das Erbrecht nach der Trennung und Scheidung aktiv zu werden.

Insbesondere wenn ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten vorlag, besteht nach der Scheidung Handlungsbedarf. So muss einer der beiden Partner einen Notar aufsuchen und diesem gegenüber den Widerruf des Berliner Testaments erklären. Dem anderen Partner wird dies anschließend mitgeteilt, wodurch das gemeinschaftliche Testament verfällt. Dies ist allerdings nur möglich, solange beide Testatoren noch leben. Haben die früheren Ehegatten anstelle eines Testaments einen Erbvertrag abgeschlossen, gestaltet sich dies ein wenig schwieriger. Im Falle einer solchen Verfügung von Todes wegen müssen beide Partner einen Notar aufsuchen, um zusammen die Aufhebung des Erbvertrags erwirken zu können. Wer sich scheiden lässt oder eine Scheidung hinter sich hat, sollte daher auch dem Erbrecht Aufmerksamkeit schenken.

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