Kopie vom Testament erhalten – Wie verfahren?
Für den Erbfall existieren in der Bundesrepublik Deutschland vielfältige Gesetze und Regelungen, die den Ablauf von erbrechtlichen Angelegenheiten detailliert vorgeben. Für die Angehörigen stehen für gewöhnlich zunächst der Schmerz und die Trauer im Vordergrund, schließlich haben sie einen geliebten Menschen verloren. Die juristischen Belange darf man dennoch nicht aus den Augen verlieren und sollte sich deshalb auch mit dem Erbrecht befassen. Wer dies nicht tut, wird ohnehin mit erbrechtlichen Fragen konfrontiert und erhält eine Kopie des Testaments vom Amtsgericht, das gleichzeitig auch das zuständige Nachlassgericht ist, sofern der verstorbene Erblasser ein Testament hinterlassen hat.
Gemäß § 2259 BGB muss ein Testament, das nach dem Tod des betreffenden Erblassers gefunden wurde, unverzüglich an das Nachlassgericht weitergeleitet werden. Dieses leitet dann als zuständige Behörde das Nachlassverfahren ein und führt auch die Testamentseröffnung durch. In vielen Fällen erhalten alle Beteiligten Personen im Zuge dessen eine Kopie des dem Gericht vorliegenden Testaments und werden auf diese Art und Weise über die letztwillige Verfügung des Verstorbenen in Kenntnis gesetzt.
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Bedeutung der Kopie des Testaments
Als juristischer Laie stellt man sich nach dem Erhalt der Kopie des Testaments in der Regel die Frage, wie man nun verfahren soll oder muss. Da die nächsten Schritte von großer Bedeutung sind und eine immense Tragweite aufweisen, empfiehlt es sich, einen Notar oder Rechtsanwalt aufzusuchen. Alternativ kann man natürlich auch mit dem jeweiligen Amtsgericht in Kontakt treten. Der Erhalt einer Kopie des Testaments geht in den meisten Fällen mit der Übermittlung eines Eröffnungsprotokolls einher und ersetzt somit die Ladung zur Testamentseröffnung.
Ohne fundiertes Fachwissen aus dem Bereich der Rechtswissenschaften weiß man mitunter nichts mit der Testamentskopie anzufangen und ist zunächst mehr oder weniger ratlos. Das Gericht verschickt Kopien des Testaments zunächst an alle an dem Erbfall beteiligten Personen und setzt diese somit umfassend in Kenntnis. Erben müssen hierbei vor allem wissen, dass die Frist für die Ausschlagung der Erbschaft mit dem Erhalt der Kopie des Testaments beginnt. Folglich haben sie von da an üblicherweise sechs Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob sie die Erbschaft antreten möchten oder nicht.
Testament Kopie und Pflichtteil
Für pflichtteilsberechtigte Personen ist die Testamentskopie außerdem in gleich mehrfacher Hinsicht von Interesse. Zuerst erfahren sie auf diese Art und Weise von den Verfügungen des verstorbenen Erblassers und werden somit beispielsweise in Kenntnis gesetzt, dass sie testamentarisch enterbt wurden und nur noch Ansprüche auf den gesetzlichen Pflichtteil geltend machen können. Außerdem ist der Zeitpunkt des Erhalts der Testamentskopie für die Verjährungsfrist im Zusammenhang mit dem Pflichtteilsrecht von Belang.