Alleinerbe

Hinterlässt der Erblasser nur einen einzigen gesetzlichen Erben oder bestimmt testamentarisch, dass eine einzelne Person den Nachlass nach seinem Tod erhalten soll, so handelt es sich hierbei um einen Alleinerben.

Wie der Name bereits aussagt, erhält der gesetzliche oder im Testament bestimmte Alleinerbe sämtliche Hinterlassenschaften des verstorbenen Erblassers. Wer noch zu Lebzeiten einen Alleinerben bestimmen möchte, sollte dies unbedingt mithilfe eines Anwalts oder Notars in seinem Testament festhalten, um anschließend Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen zu vermeiden. Insbesondere für den Fall, dass mehrere, nach dem Gesetz erbberechtigte Personen existieren, ist ein aussagekräftiges Testament unerlässlich, da man seinen letzten Willen ansonsten nicht durchsetzen kann.

 

Alleinerbe

Hierbei gilt es aber unbedingt zu beachten, dass das Gesetz für gesetzliche Erben stets einen Pflichtanteil vorsieht, unabhängig davon, ob ein Alleinerbe testamentarisch definiert wurde oder nicht. Dieser rechtliche Schutz vor Enterbung betrifft aber ausschließlich die besonders nahen Verwandten, wie den Ehepartner, die Kinder oder die Eltern des Erblassers. Lebte der Verstorbene in keiner Ehe, aber in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist der Lebenspartner selbstverständlich ebenfalls pflichtteilsberechtigt. Entferntere Verwandte, sowie die Geschwister des Erblassers sind im Gegensatz dazu nicht pflichtteilsberechtigt und können folglich durch eine ausdrückliche Enterbung oder die einfache Auslassung im Testament enterbt werden.

Alleinerben werden bestimmt im Testament

Wer einen Alleinerben benennen möchte, muss sich im Vorfeld also unbedingt mit den rechtlichen Vorschriften befassen, um sich so einen Überblick verschaffen zu können. Da es sich beim Erbschaftsrecht um ein recht komplexes Thema handelt, erweist es sich in der Regel als sehr hilfreich, einen Fachmann hinzu zu ziehen. Dieser kann leicht ermitteln, welche Personen pflichtteilsberechtigt sind, und hilft dem Erblasser so, seinen letzten Willen durchzusetzen.

Einen Alleinerben kann es folglich nur unter bestimmten Voraussetzungen geben, weshalb man sich bereits zu Lebzeiten intensiv mit dem Erbschaftsrecht auseinandersetzen sollte. Falls nur ein einziger, gesetzlicher Erbe existiert und niemand anderes als Alleinerbe im Testament benannt wird, gibt es hierbei selbstverständlich keinerlei Probleme, weil schließlich nur ein Erbe existiert. Ist das nicht so, gestaltet sich die ganze Sache schon weitaus schwieriger. Soll beispielsweise ein enger Freund oder der nicht eheliche Partner als Alleinerbe eingesetzt werden, muss man dies natürlich unbedingt in seinem Testament festlegen. Falls jedoch noch ein pflichtteilsberechtigter Verwandter existiert, erhält dieser seinen Pflichtteil, sodass der eigentliche Erbe kein Alleinerbe mehr ist.

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