Beantragung eines Erbscheins

In der Bundesrepublik Deutschland gilt der Erbschein als eines der wichtigsten Dokumente im Falle einer Erbschaft. Welche Bedeutung hat der Erbschein? Hierbei handelt es sich um die amtliche Urkunde, in der die Erben ausgewiesen werden. Folglich dient ein Erbschein in erster Linie dem Nachweis der Erbenstellung. Darüber hinaus beinhaltet der Erbschein stets Angaben zu etwaigen Verfügungsbeschränkungen und Auflagen des Erblassers, die für die einzelnen Erben gelten. Diese amtliche Urkunde trägt folglich erheblich zur Sicherheit im Rechtsverkehr bei, der mit einer Erbschaft in Zusammenhang steht.

Ein wesentlicher Aspekt dieser öffentlichen Urkunde ist der öffentliche Glaube des Erbscheins. So geht der Gesetzgeber in § 2365 BGB davon aus, dass die im Erbschein benannten Personen auch tatsächlich die Erben sind. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf die Außenwirkung eines Erbscheins, denn somit wird dieser im Rechtsverkehr voll anerkannt. Erben können mithilfe des Erbscheins also Erwerbsgeschäfte und Verfügungsgeschäfte, die mit dem Nachlass im Zusammenhang stehen, durchaus vornehmen, obgleich noch keine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft stattgefunden hat. Dies setzt allerdings die Gutgläubigkeit des Vertragspartners voraus, schließlich beruft sich der Erbschein lediglich auf die Tatsachen zum Zeitpunkt des Anfalls der Erbschaft. Spätere Veränderungen finden im Erbschein demnach keine Berücksichtigung. Beim Immobilien Erben verlangt der Notar einen Erbschein oder ein öffentliches Testament, sonst erfolgt kein Grundbucheintrag.

Beantragung des Erbscheins beim Nachlassgericht

Die Ausstellung des Erbscheins obliegt stets dem zuständigen Nachlassgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich der verstorbene Erblasser zuletzt wohnhaft war. Die Beantragung des Erbscheins hat aus diesem Grund auch immer beim Nachlassgericht zu erfolgen, weil dies die zuständige Behörde ist. Obgleich der Erbschein eine durchaus bedeutende Rolle im Falle einer Erbschaft spielen kann, wird dieser keineswegs automatisch ausgestellt. Stattdessen müssen sich die Hinterbliebenen um diese amtliche Urkunde bemühen, indem sie einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim Nachlassgericht stellen.

Das Erbscheinsverfahren

Voraussetzung für die Beantragung des Erbscheins beim zuständigen Nachlassgericht ist in erster Linie eine nachweisbare Berechtigung hierzu. Folglich kann nur ein recht begrenzter Personenkreis beim Nachlassgericht als Antragsteller auftreten, schließlich sollen nur tatsächlich Berechtigte Zugang zum Nachlassvermögen erhalten. Die Beantragung des Erbscheins hat dem Gericht gegenüber zu erfolgen und wird genau protokolliert, wobei der Gesetzgeber hierfür keine besondere Form vorsieht. Alternativ kann man den Erbschein auch bei einem Notar beantragen, der dann alle notwendigen Schritte in die Wege leitet.

Von der Beantragung bis zur Erteilung des Erbscheins kann durchaus im Zuge des Erbscheinsverfahrens einige Zeit vergehen, was die Hinterbliebenen mitunter in schwierige Situationen bringen kann. So hat die Familie zunächst keinen Zugriff auf beispielsweise die Konten des verstorbenen Erblassers, so dass die Beerdigungskosten oder andere Ausgaben mitunter erst einmal aus eigener Tasche finanziert werden müssen. Um für diesen Fall vorzusorgen, empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten einen Angehörigen bis zum Erhalt des Ebscheins zu bevollmächtigen.

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