Notar Kosten
Wer einen Notar konsultiert, muss selbstverständlich auch die anfallenden Kosten tragen. Diese bestehen in der Regel aus den Notargebühren, den Auslagen, sowie der Mehrwertsteuer. Viele Menschen schrecken davor zurück, einen Notar aufzusuchen, da sie die damit verbundenen Kosten scheuen. Im Endeffekt macht sich diese Investition aber immer bezahlt denn insbesondere in erbrechtlichen Angelegenheiten sollte man höchsten Wert auf die korrekte und bestmögliche Ausführung aller anfallenden Arbeiten legen. Schließlich weilt der Erblasser bei Eintritt des Erbfalles nicht mehr unter den Lebenden und kann somit nicht mehr bezüglich seiner Wünsche und Vorstellungen befragt werden. Aus diesem Grund müssen diese eindeutig und unmissverständlich im Testament festgehalten werden, damit im Nachhinein nicht die Rechtskräftigkeit der letztwilligen Verfügung des Erblassers angezweifelt werden kann.
Die Notarkosten sind in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich geregelt und basieren stets auf der Kostenordnung der Notare (kurz KostO). So sind Notare an die offizielle Kostenordnung gebunden und können ihr Honorar nicht willkürlich festlegen. Aus dieser Sachlage ergibt sich, dass die Kosten für einen Notar stets gleich sind und keinesfalls von Notar zu Notar variieren können. Dies gibt den Mandanten eine gewisse Sicherheit und macht die Preisgestaltung transparenter. Die Einhaltung der amtlichen Kostenordnung wird immer wieder durch das zuständige Landgericht überprüft, sodass keine Gefahr besteht, dass ein Notar seine Preise ändert. Einerseits ist dies für den Mandanten zwar vorteilhaft, denn so muss dieser keine überhöhten Zuschläge befürchten, doch andererseits bedeutet diese Regelung, dass auch Nachlässe und Rabatte nicht möglich sind.
Eine weitere Besonderheit der Notarkosten besteht darin, dass diese nicht vom Arbeitsaufwand des Notars abhängig sind. So sind ausschließlich der Wert, sowie die Bedeutung des abzuschließenden Geschäfts ausschlaggebend. Die bundesweit gültige Kostenordnung definiert für jede Art von Geschäft die anfallenden Notarkosten durch den vorgeschriebenen Gebührensatz. Im Gegensatz zu anderen Dienstleistungen wie zum Beispiel die Beratung beim Rechtsanwalt, wird bei einem Notar demnach nicht nach Stunden abgerechnet.