Was ist zu tun beim Vererben?

Viele Menschen fürchten sich mehr oder weniger vor dem Sterben und scheuen aus diesem Grund eine Auseinandersetzung mit diesem Thema. Um adäquat vorsorgen zu können, ist dies jedoch unausweichlich, schließlich kann man nur so Verfügungen hinterlassen, die nach dem eigenen Tod gelten und den Hinterbliebenen vor Augen führen, was man sich gewünscht hat. Aus diesem Grund überwinden viele Menschen ihre anfängliche Scheu und beschäftigen sich mit dem eigenen Ableben und erbrechtlichen Aspekten. In diesem Zusammenhang stellt sich für juristische Laien zunächst die Frage, was beim Vererben überhaupt zu tun ist.

Wer konkrete Vorstellungen hat, was die Aufteilung und Verwendung seines Hab und Guts nach dem eigenen Tod hat, will diese üblicherweise auch verbindlich festlegen, um sicherzustellen, dass seinen individuellen Vorstellungen und Wünschen nach seinem Ableben entsprochen wird. Ist dies der Fall, kann man in der Regel nicht auf die gesetzliche Erbfolge setzen, sondern muss sich selbst ums Vererben kümmern und eine Verfügung von Todes wegen errichten.

Das Vererben selbst in die Hand nehmen

Durch den eigenen Tod setzt naturgemäß auch der Erbfall ein, so dass das gesamte Vermögen, das man zu diesem Zeitpunkt besitzt, automatisch zum Nachlass wird und in den Besitz der Erben über geht. Im Allgemeinen erfolgt die Aufteilung des Nachlasses der gesetzlichen Erbfolge entsprechend, wodurch nur die nächsten Verwandten und der Ehegatte beziehungsweise Lebenspartner in der Familienerbfolge erben, denn in Deutschland gibt es ein Familienerbrecht. In Anbetracht dieser Situation können vor allem juristische Laien den Eindruck gewinnen, ihr Zutun sei vollkommen unnötig, schließlich erfolgt das Vererben praktisch von selbst.

Diese Annahme ist keineswegs falsch, denn der deutsche Gesetzgeber hat den Erbfall genau geregelt. Das Erbrecht gibt jedoch nur die Rahmenbedingungen vor und gibt dem künftigen Erblasser unter anderem durch die in § 1937 BGB verankerte Testierfreiheit die Möglichkeit, abgesehen vom Pflichtteil, die Erben selbst zu bestimmen. Folglich kann man das Vererben ohne Weiteres zu Lebzeiten regeln und somit selbst in die Hand nehmen, indem man eine Verfügung von Todes wegen, wie zum Beispiel ein Testament, errichtet.

Nachlassplanung juristischer Laien

Juristische Laien, die dies vorhaben und somit ihre eigenen Vorstellungen und Wünsche im Rahmen der Nachlassplanung durchsetzen möchten, müssen sich zunächst fragen, was beim Vererben zu tun ist. Unsere Checkliste zur Nachlassplanung kann Ihnen hierbei Unterstützung leisten. Im Idealfall wendet man sich in dieser Frage an einen mit dem Erbrecht bestens vertrauten Rechtsanwalt für Erbrecht Fragen und lässt sich von diesem eingehend beraten. Speziell was die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen angeht, erweist sich ein kompetenter Anwalt oder Notar als große Hilfe und leistet praktische Unterstützung bei der Festlegung einer gewillkürten Erbfolge, die zum aktiven Vererben unerlässlich ist. Vor allem aufgrund der im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Formvorschriften für Testamente und Details des Erbrechts fühlen sich Verbraucher ansonsten leicht überfordert und wissen überhaupt nicht, was zu tun ist.

Künftige Erblasser, die das Vererben mehr oder weniger selbst in die Hand nehmen möchten und zu diesem Zweck ein Testament errichten wollen, sollten sich somit zunächst intensiv mit dem deutschen Erbrecht heute befassen. Darüber hinaus sollte man sich die Frage stellen, welche konkreten Vorstellungen man bezüglich der Verteilung des eigenen Nachlassvermögens hat. Im Zuge dessen ergeben sich oftmals Fragen und Unsicherheiten, mit denen man sich dann an einen Juristen seines Vertrauens wenden kann. Auf diese Art und Weise ist man auf der sicheren Seite und hat einen kompetenten Partner als Unterstützung. Wer sich für ein eigenhändiges Testament entscheidet, kommt zwar grundsätzlich auch ohne solche Hilfe aus, kann aber mitunter nicht sicher sein, ob er nicht doch etwas aus Unwissenheit falsch gemacht oder nicht bedacht hat. Wir empfehlen unbedingt auf rechtssichere Vorlagen zu achten, damit hier ein nicht wieder gutzumachender Fehler vermieden wird.

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