Trauerkultur und Erbschaft

Durch den Tod eines geliebten Menschen die Endlichkeit des Lebens vor Augen geführt zu bekommen, versetzt die Hinterbliebenen in eine gedrückte Gemütslage, die vollkommen natürlich ist. Einerseits wird man so mit dem Tod konfrontiert, der im Alltag oftmals tabuisiert wird, und andererseits erleidet man einen schmerzlichen Verlust, mit dem man fortan leben muss. In dieser Zeit der schweren Trauer treten die alltäglichen Dinge in den Hintergrund und die Hinterbliebenen müssen zunächst lernen, den Tod des geliebten Menschen zu verkraften. Mitunter scheint das gesamte Leben aus den Fugen zu geraten, so dass die Trauernden nach Halt suchen, um nicht in ihrer Trauer unterzugehen. Kulturelle Brauchtümer und alte Traditionen, zum Beispiel bei der christlichen Beerdigung, erweisen sich diesbezüglich immer wieder als überaus hilfreich und unterstützen die Hinterbliebenen. Folglich ist die Trauerkultur von großer Bedeutung und im Trauerfall zumindest zunächst das Maß aller Dinge.

Viele Menschen können nach einem Todesfall in ihrem näheren Umfeld kaum einen klaren Gedanken fassen. Die traditionelle Trauerkultur kann sich in diesem Zusammenhang als äußerst nützlich erweisen, da sie gewissermaßen ein Gerüst mit vielen Formalitäten im Todesfall vorgibt, das die erforderlichen Abläufe definiert. Ob es um die Besprechung der  Beisetzung und die Trauerfeier beim Beerdigungsinstitut oder die Trauerverarbeitung geht, dank der Trauerkultur existiert zumindest ein fester Rahmen, der den Hinterbliebenen in dieser schweren Zeit Halt gibt. Auch die in unserem Kulturkreis übliche Kondolenz zum Trauerfall gibt Unterstützung und Trost.

Trauer und Erbschaft miteinander vereinbaren

In der Regel muss man die Organisation der Trauerfeier und Beisetzung nicht vollkommen allein organisieren, sondern kann sich auf ein erfahrenes Bestattungsunternehmen verlassen, welches mit der Trauerkultur bestens vertraut ist und auch ansonsten die Abläufe solcher Zeremonien kennt. So bedarf es üblicherweise nicht vieler Worte, denn aus der Region und der Religion ergibt sich üblicherweise die jeweils anzuwendende Trauerkultur. In einem persönlichen Gespräch mit den Hinterbliebenen arbeitet der Bestatter ein Konzept aus, das der jeweiligen Trauerkultur und den persönlichen Wünschen, im Bestfall denen des Verstorbenen, gleichermaßen entspricht.

Nichtsdestotrotz müssen sich die Hinterbliebenen einigen organisatorischen Dingen widmen, obgleich ein Trauerfall emotional stets überaus belastend ist und die Trauernden an ihre Grenzen bringt. Besonders belastend wird die Situation im Allgemeinen, wenn es um das Erben geht. Zunächst scheint dieses vollkommen irrelevant, schließlich spielen materielle Aspekte in Anbetracht der tiefen Trauer um einen geliebten Menschen keine Rolle. Dennoch darf man die Augen nicht hiervor verschließen und muss erkennen, dass einige Dinge, die im Zusammenhang mit der Erbschaft stehen, keinen Aufschub dulden. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Erbausschlagung in Erwägung gezogen wird oder gegebenenfalls ein Nachlassinsolvenzverfahren in die Wege geleitet werden soll. Auch beim Erbe einer Firma ist rasches Handeln gefragt und auch beim Haus erben muss sich jemand um das Anwesen kümmern. In diesen Fällen ist ein rasches Handeln gefragt, um die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen nicht zu missachten.

Für viele Menschen erscheint die Auseinandersetzung mit vermögensrechtlichen Dingen im Trauerfall dennoch unangemessen und wird aus diesem Grund verschoben. Diesen Fehler sollte man nach Möglichkeit nicht machen, da hieraus ansonsten durchaus dramatische Konsequenzen für die Erben bzw. den Nachlass entstehen können. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Trauer mit der Erbschaft zu vereinbaren und beide Themen aktiv anzugehen. Hierbei muss man sich keineswegs schlecht fühlen und sollte sich immer wieder vor Augen führen, dass der Verstorbene sein Hab und Gut in guten Händen wissen wollte. Die intensive Beschäftigung mit dem Nachlass und erbrechtlichen Aspekten eines Todesfalles stehen demnach keineswegs im Widerspruch mit der Trauerkultur, sondern können vielmehr einen Teil von ihr ausmachen, wenn man verantwortungsvoll mit dem Vermögen des Verstorbenen umgeht.

Trauer und Erbstreitigkeiten

Besonders nervenaufreibend wird die Situation allerdings, wenn die Hinterbliebenen in ihrer Trauer gestört werden und sich mit Erbstreitigkeiten auseinandersetzen müssen. In einer solchen Lage bleibt für gewöhnlich kein Raum für die Trauer um den geliebten Menschen, da die materiellen Dinge in den Vordergrund rücken. Außerdem bedeuten Erbstreitigkeiten mitunter massive Auseinandersetzungen und oftmals regelrechte Familienfehden. Der Tod des Erblassers kann somit nicht nur den Verlust eines geliebten Menschen, sondern im schlimmsten Fall das Ende des Zusammenhalts im Freundeskreis oder der Familie bedeuten.

Da in Deutschland wenige Menschen ein Testament verfassen oder sonstige letztwillige Verfügungen hinterlassen im Glauben, dazu habe ich ja noch ewig Zeit, werden die meisten Erbschaften nach der gesetzlichen Erbfolge geregelt. Dies führt häufig zu Auseinandersetzungen unter den Miterben. Vorausschauende Erblasser können beizeiten Vorsorge für die spätere Vermögensübergabe treffen und somit dafür sorgen, dass die Erbschaft geregelt abläuft und viel Raum für die angemessene Trauerkultur bleibt.

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