Beratung zum Erbrecht
In der heutigen Gesellschaft wird Kommunikation großgeschrieben und unter anderem auch mit modernster Technik betrieben. Sämtliche Themen werden behandelt, doch der Tod wird hier oftmals ausgespart. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich hierbei um einen elementaren Bestandteil des Lebens handelt, der jeden Menschen früher oder später betrifft, erweist sich der diesbezügliche Kommunikationsmangel als unverhältnismäßig. Nichtsdestotrotz ist es häufig der Fall, dass man den Tod tabuisiert und aus seinem Bewusstsein verdrängt. Vor allem Ängste und Ungewissheit sind hierfür verantwortlich und schaffen eine mehr oder weniger große Hemmschwelle.
Durch dieses Verhalten bedingt ergibt sich oftmals die Situation, dass Verbraucher in keinster Weise mit dem deutschen BGB Erbrecht vertraut sind und selbst die fundamentalen Prinzipien der erbrechtlichen Gesetzgebung nicht kennen. Dies hat zur Folge, dass man natürlich auch nicht adäquat vorsorgen und aufgrund einer gut durchdachten Nachlassplanung dann auch Nachlassregelungen verfügen kann. Aber auch juristische Laien, die ihre Scheu überwinden und sich aktiv mit ihrem eigenen Erbfall befassen, stoßen in vielen Fällen an ihre Grenzen.
Die hohe Komplexität des deutschen Erbrechts macht es künftigen Erblassern nicht leicht, sich zurechtzufinden und angemessen vorzusorgen. Aus diesem Grund ist es dringend anzuraten, auch dann zumindest eine Beratung zum Erbrecht in Anspruch zu nehmen und sich somit kompetente Unterstützung zu suchen, wenn man ein privatschriftliches Testament zu Hause verfassen möchte. Die Formvorschriften müssen beachtet werden, zum ordentlichen Testament sind keine Zeugen nötig, denn diese Regelung greift nur bei Nottestamenten. Zudem wer kennt schon Regelungen wie Vor- und Nacherbschaft, die Bestimmungen zum Pflichtteil beim Berliner Testament und deren Auswirkungen.
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Beratung zum Erbrecht für Erblasser beim Anwalt oder Notar
Juristische Laien sollten sich im Zusammenhang mit erbrechtlichen Angelegenheiten möglichst an einen erfahrenen Fachmann wenden, denn dieser steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite und klärt sie ausführlich über die Details des deutschen Erbrechts auf. Verbraucher sind bei einem entsprechenden Fachanwalt für Erbrecht oder auch einem Notar für gewöhnlich an der richtigen Adresse und finden in diesem einen kompetenten Ansprechpartner.
Zunächst einmal stellt sich natürlich die Frage, für wen eine Beratung zum Erbrecht sinnvoll ist. Grundsätzlich kann man sagen, dass alle an einem Erbfall beteiligten Personen hiervon profitieren können. Der künftige Erblasser, der den Wunsch verspürt, für seinen eigenen Erbfall vorzusorgen, erhält so eine fachkundige Unterstützung und hat einen erfahrenen Juristen an seiner Seite, der ihn unter anderem mit den geltenden Formvorschriften für die Errichtung eines Testaments vertraut macht. Wer ein öffentliches Testament oder einen Erbvertrag errichten möchte, muss ohnehin einen Notar aufsuchen, weil diese Formen der Verfügung von Todes wegen einer notariellen Beurkundung bedürfen. Eine ausführliche Beratung zum Erbrecht sowie der Tragweite des Testaments ist hier bereits inkludiert und für den Notar eine Selbstverständlichkeit.
Beratung zum Erbrecht für Erben
Eine Beratung zum Erbrecht lohnt sich aber nicht nur für den künftigen Erblasser, sondern auch für die Erben des Verstorbenen. In den meisten Fällen tritt der Anfall der Erbschaft mehr oder weniger plötzlich ein und macht die Hinterbliebenen von einem Moment auf den anderen zu Erben. Was es dann zu beachten gilt und wie man am besten vorgeht, ist den meisten Menschen in einer solchen Situation wohl kaum klar. Eine umfassende Beratung hinsichtlich des Erbrechts kann hier für Klarheit sorgen und alle Unsicherheiten aus der Welt schaffen. Insbesondere bei der Entscheidung, ob die Erbschaft angenommen wird oder nicht, kann eine kompetente Beratung beispielsweise beim Rechtsanwalt eine große Hilfe sein. Auch die Abläufe vom Anfall der Erbschaft bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft sowie die gesetzliche Erbfolge werfen häufig Fragen auf, die meist nur ein erfahrener Jurist beantworten kann.
Kommt es zu Differenzen innerhalb der Erbengemeinschaft oder treten anderweitige Probleme auf, ist juristischer Beistand unerlässlich. In einem solchen Fall gehen die Leistungen des Anwalts natürlich über die Beratung zum Erbrecht hinaus, wobei dies dennoch ein wesentlicher Aspekt ist.
Was geschieht bei einer Falschberatung?
Juristen sind verpflichtet die Klientel gewissenhaft und umfassend zu beraten und sie werden deshalb alles daransetzen eine Falschberatung zu vermeiden. Sowohl Erblasser als auch Erben müssen sich darauf verlassen können. Der Erblasser kann dies im Erbfall nicht mehr nachprüfen, da er zwischenzeitlich verstorben ist, wenn die Testamentseröffnung stattfindet. Zu Lebzeiten jedoch kann sich jeder Klient auf die Notarhaftung berufen, denn schließlich arbeiten Notare nach dem Beurkundungsgesetz, welches enge Grenzen setzt.