Behördengänge der Erben in Europa
Der Tod eines Angehörigen erschüttert die Hinterbliebenen stets zutiefst und wirft diese mehr oder weniger vollkommen aus der Bahn. Die alltäglichen Dinge treten in den Hintergrund und werden von einer übermächtigen Trauer überschattet, die ein solcher Schicksalsschlag naturgemäß hervorruft. Verliert man einen geliebten Menschen, spürt man zunächst nichts als Schmerz und muss mit der Zeit lernen, mit dem Tod des betreffenden Angehörigen zu leben. Dennoch muss man im Todesfall einen mehr oder weniger kühlen Kopf bewahren und sich mit einigen bürokratischen Angelegenheiten beschäftigen, die im Sterbefall oberste Priorität haben. Viele Menschen fragen sich in dieser Ausnahmesituation: Was ist zu tun im Trauerfall? Das beauftragte Beerdigungsinstitut kann zwar Hilfestellungen geben, doch viele Dinge müssen die Angehörigen auch selbst regeln.
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Wichtige Behördengänge im Sterbefall
Die nächsten Angehörigen des Verstorbenen haben zunächst einige wichtige Behördengänge zu erledigen und müssen sich zuerst um einige bürokratische Angelegenheiten kümmern. Unsere Checkliste für den Trauerfall könnte Hilfestellungen geben. Nachdem ein Arzt den Tod festgestellt und einen entsprechenden Totenschein ausgestellt hat, müssen sich die Hinterbliebenen an das örtliche Standesamt wenden. Dieses stellt dann die Sterbeurkunde aus, die beispielsweise vom Nachlassgericht für die Erteilung eines Erbscheins, die Benachrichtigung des Rentenversicherers oder auch zur Kündigung von bestehenden Verträgen des Verstorbenen, wie zum Beispiel ein bestehender Mietvertrag, erforderlich ist.
Um alle anfallenden Erledigungen tätigen und sich um die Wohnungsauflösung, sowie weitere Dinge kümmern zu können, ist die Sterbeurkunde essentiell. Der Gang zum Standesamt, um die Sterbeurkunde zu erhalten, ist daher einer der wohl wichtigsten Behördengänge für die Hinterbliebenen des Verstorbenen. Zusätzlich muss man sich natürlich auch um die Regelung des Nachlasses kümmern und somit mit erbrechtlichen Aspekten auseinandersetzen. Auf Wunsch können Hinterbliebene auch das Bestattungsinstitut mit der Erledigung dieser Aufgaben beauftragen.
Europäische Erbfälle und entsprechende Behördengänge
Ein Todesfall ist demnach stets mit einigen Wegen verbunden und erfordert bestimmte Behördengänge. Ist zudem noch ein Auslandsbezug, also eine Erbschaft im Ausland vorhanden, gestaltet sich die Abwicklung noch deutlich komplizierter, schließlich müssen mitunter Behörden in mehreren Staaten über den jeweiligen Sterbefall in Kenntnis gesetzt werden. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Erbrecht ist dies von zentraler Bedeutung, so dass die Erben einige Behördengänge zu erledigen haben und sich zunächst informieren sollten, was zu tun ist. Das deutsche Erbrecht ist schon recht kompliziert demnach wird es beim Internationalen Erbrecht nicht einfacher für die Angehörigen. Wir empfehlen deshalb in Fällen mit Auslandsberührung unbedingt einen versierten Anwalt aufzusuchen.
Europäische Erbfälle lassen sich fortan jedoch ein wenig leichter regeln, denn die EU hat diese nun vereinfacht. Insbesondere der europäische Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis die europaweit anerkannt werden, erspart den Erben einige Behördengänge. Hat man erst einmal einen solchen europäischen Erbschein, kann man seine Erbenstellung in der gesamten Europäischen Union rechtskräftig belegen und muss somit nicht erst die Behörden aller relevanter Staaten kontaktieren und sich mit diesen langwierig auseinandersetzen, um seine Erbenstellung anerkannt zu bekommen. Die Neuregelung und das Wahlrecht im europäischen Erbrecht bedeuten für das Vererben in der EU demnach eine erhebliche Erleichterung und schafft zudem eine einheitliche Basis in Sachen Erbrecht für den gesamten Euroraum.