
Treuhänder des Testaments
Wer sich dazu entschlossen hat, ein Testament zu errichten und auf diese Art und Weise für seinen Nachlass vorzusorgen, will natürlich auch, dass sein letzter Wille korrekt umgesetzt wird. Eine klare Ausdrucksweise und eindeutige Formulierungen sind hierbei von zentraler Bedeutung, denn so muss im Nachhinein nicht erst erraten werden, was der Erblasser wollte. Darüber hinaus muss man selbstverständlich auch den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausreichend Aufmerksamkeit schenken, schließlich soll das Testament nicht teilweise unwirksam werden.
Aber selbst wenn man all diese Aspekte berücksichtigt, hat man keine absolute Sicherheit und muss sich in der Regel auf die Erben verlassen. So kann der künftige Erblasser lediglich hoffen, dass sein letzter Wunsch adäquat umgesetzt wird. Ein rechtsgültiges Testament erweist sich hier als überaus sinnvoll, zudem sollte man aber auch das Gespräch mit den zukünftigen Erben suchen und diesen im Zuge dessen die eigenen Wünsche und Vorstellungen vermitteln.
Testamentsvollstreckung testamentarisch anordnen
Absolute Sicherheit erhält man durch diese Maßnahmen jedoch immer noch nicht. Künftige Erblasser haben darüber hinaus aber noch die Möglichkeit, im Rahmen ihres Testaments eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Auf diese Art und Weise kann man einen Treuhänder für das Testament bestimmen oder durch das Nachlassgericht beziehungsweise eine dritte Person bestimmen lassen.
Zentrale Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist es, das Testament des verstorbenen Erblassers in die Tat umzusetzen. So liegt es in der Verantwortung des Vollstreckers, die Verfügung von Todes wegen zur Ausführung zu bringen. Zu diesem Zweck übernimmt der Testamentsvollstrecker zu treuen Händen die Verwaltung des Nachlasses und vollstreckt den letzten Willen des Testators. Der Vollstrecker befasst sich mit den Forderungen der Nachlassgläubiger und setzt sich außerdem mit den Ansprüchen der Erben auseinander. In der Regel endet die Vollstreckung mit der erfolgreichen Erbauseinandersetzung, in manchen Fällen findet jedoch eine Dauervollstreckung statt.
Der Testamentsvollstrecker nimmt demnach im Erbfall die Interessen des verstorbenen Erblassers wahr und agiert somit in gewisser Hinsicht stellvertretend für diesen. Da der Erblasser selbst nicht aktiv ins Geschehen eingreifen kann, übernimmt dies stellvertretend der Testamentsvollstrecker und fungiert folglich als Treuhänder des Testaments. All diejenigen, die fürchten, dass ihre letztwillige Verfügung nicht korrekt umgesetzt wird oder die Erben in Streit über die Auslegung des Testaments geraten, sollten daher die testamentarische Anordnung einer Testamentsvollstreckung in Erwägung ziehen. Zudem ist es ratsam ein solches Testament mit einem Anwalt für Erbrecht aufzusetzen, dann läuft man nicht so leicht Gefahr, dass ein Testament angefochten wird. Auf diese Art und Weise hat schließlich der Treuhänder ein Auge auf die ganze Sache und übernimmt die Abwicklung des Nachlasses, was das Konfliktpotential innerhalb der Erbengemeinschaft erheblich reduziert.
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