Ermittlung der Nachlassgläubiger zur Sicherung des Erbenvermögens

Wenn ein Mensch verstirbt, hinterlässt dieser nicht zwingend nur Vermögen, sondern auch Schulden, welche in diesem Zusammenhang als Nachlassverbindlichkeiten bezeichnet werden. Diese Erblasserschulden gehen im Zuge des Nachlassverfahrens an die Erben über, schließlich treten diese durch die Annahme der Erbschaft an die Stelle des verstorbenen Erblassers. So erbt man neben den Eigentumsrechten an Vermögenswerten auch die Zahlungsverpflichtungen den Nachlassgläubigern gegenüber, denn die Haftung der Erben ist genauso vorhanden, wie es beim verstorbenen Schuldner der Fall war.

Da im Vorfeld oftmals ungewiss ist, wie hoch die Nachlassverbindlichkeiten tatsächlich sind, sollten Erben die sechswöchige Ausschlagungsfrist unbedingt nutzen und währenddessen recherchieren, wie hoch die Schulden sind. Auf diese Art und Weise kann festgestellt werden, ob der Nachlass überschuldet ist und somit eine Ausschlagung der Erbschaft anzuraten ist. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Ausschlagung der Erbschaft, gilt diese als angenommen, sodass die Erben die Haftung übernehmen. Durch die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens lässt sich die Haftung dann aber doch noch beschränken, sodass die Erben nicht mit ihrem privaten Eigenvermögen für die Schulden des Erblassers aufkommen müssen.

Ermittlung der Nachlassverbindlichkeiten

Um nicht mit dem eigenen Vermögen für die Schulden des verstorbenen Erblassers haften zu müssen, sollten sich Erben daher unbedingt intensiv mit der Ermittlung der Nachlassverbindlichkeiten beschäftigen, denn nur so lässt sich feststellen, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten. Da es sich hierbei um ein Thema handelt, über das nicht gerne gesprochen wird, kommt es häufig vor, dass die Erben überhaupt nichts von den Schulden des Erblassers wissen oder diese zumindest nicht im vollen Umfang kennen. Aus diesem Grund erweist sich die Ermittlung der Nachlassgläubiger als mitunter äußerst schwieriges Unterfangen.

Der erste Schritt führt natürlich zur Hausbank des Verstorbenen, Verbindlichkeiten können aber auch bei anderen Kreditinstituten bestehen. Daher empfiehlt es sich, die Unterlagen des Erblassers zu durchforsten und so herauszufinden, welche Zahlungsverpflichtungen der Erblasser hinterlassen hat.

Das Aufgebotsverfahren

Das Aufgebotsverfahren ist eine der gängigsten Methoden zur Ermittlung der Nachlassgläubiger. Falls sich immer mehr Gläubiger melden und zu erwarten ist, dass die Zahl der Nachlassgläubiger noch weiter steigt, ist das Aufgebotsverfahren die richtige Lösung. Das zuständige Nachlassgericht führt auf Antrag ein solches Verfahren durch. Nachdem die bereits bekannten Gläubiger in einem Protokoll bzw. im Antrag verzeichnet wurden, erstellt das Gericht eine öffentliche Bekanntmachung. Im Zuge dessen werden alle Gläubiger dazu aufgefordert, ihre Forderungen beim Nachlassgericht anzumelden. Nach einer gewissen Frist erfolgt nun ein Ausschlussurteil, sodass alle Nachlassgläubiger, die sich nach Ablauf der Frist melden, keine Ansprüche mehr geltend machen können.

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