Ratgeber-Sendung zum Erbrecht

Das komplexe deutsche Erbrecht steht häufig im Mittelpunkt diverser Ratgebersendungen. Sowohl die öffentlich-rechtlichen wie auch die privaten Sender klären auf. Nur die wenigsten Verbraucher verfügen über ein gewisses Grundwissen aus dem juristischen Bereich und sind mit der deutschen Gesetzgebung zu Erbschafts-Angelegenheiten vertraut. Nichtsdestotrotz haben viele Menschen den Wunsch, vorzusorgen und ihren Angehörigen eine Verfügung von Todes wegen zu hinterlassen. Die Entscheidung zum Testament verfassen fällt vielen Menschen zunächst sehr schwer, da sie sich im Zuge dessen mit dem eigenen Tod auseinandersetzen müssen. Wer dies aber dennoch tut, kann nicht nur eigene Ängste abbauen, sondern gleichzeitig seinen eigenen Wünschen bezüglich des Nachlasses Ausdruck verleihen, während die Hinterbliebenen nicht darüber im Unklaren bleiben, was mit dem Hab und Gut des Verstorbenen geschehen soll. Die Festlegung einer gewillkürten Erbfolge durch die Errichtung eines Testaments ist somit in jeglicher Hinsicht positiv.

Sat1 informiert Verbraucher zum Thema Erbrecht

Dass bei vielen Verbrauchern Unsicherheiten bezüglich des BGB Erbschaftsrechts bestehen, ist in Anbetracht der hohen Komplexität dieses Teilbereichs der Rechtswissenschaften nicht verwunderlich. Auch der TV-Sender Sat1 hat dies erkannt und aus diesem Grund im Rahmen der Reihe „Hold hat Recht“ auch das deutsche Erbrecht heute und seine Tücken behandelt. Im Zuge dessen hat Richter Alexander Hold mit einigen Irrtümern aufgeräumt.

Zunächst wurde in dem Sat1-Beitrag klargestellt, dass ein öffentliches Testament zwar viele Vorteile bietet, aber keineswegs die einzige zulässige Form für ein Testament darstellt. Für die durchschnittliche Erbschaft fallen allerdings keine hohen Notarkosten an.  Alternativ kann jeder testierfähige Mensch ein eigenhändiges Testament errichten, indem er seinen letzten Willen handschriftlich niederschreibt. Dass das eigenhändige Testament komplett handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterschrieben wurde, ist hierbei wichtig und zwingende Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit der Verfügung von Todes wegen. Auf ein jedes Testament gehört die Unterschrift, damit es rechtskräftig sein kann.

Richter Alexander Hold ging weiterhin auf das vererben an Tiere ein. So mancher Erblasser möchte seinem geliebten Vierbeiner etwas vermachen und diesen daher als Erben einsetzen. In der Bundesrepublik Deutschland kann aber nur ein Mensch oder eine juristische Person zur Erbfolge berufen werden. Wer dennoch seinem geliebten Tier etwas zukommen lassen möchte, kann beispielsweise in einer testamentarischen Auflage verfügen, dass sich ein Erbe um das Tier kümmern muss. Alternativ kann man auch einem Tierschutzverein oder dem Tierheim etwas vermachen und die Erbschaft gleichzeitig an die Auflage binden, eine adäquate Versorgung des Haustiers sicherzustellen. Vor allem ältere Menschen, für die das Haustier mitunter der Mittelpunkt des Lebens ist, erweist sich dies als sinnvoll und verschafft ihnen die Gewissheit, dass ihr geliebtes Tier auch nach ihrem Tod bestens versorgt ist. Tierhalter sind gezwungen diesen Umweg zu gehen, denn ein direktes Erbrecht für Hunde und Katzen gibt es nach Gesetz und auch aufgrund des Tierschutzes nicht.

Wer weitere Fragen zum deutschen Erbrecht hat oder bei der Errichtung eines Testaments unsicher ist, sollte sich nach Möglichkeit an einen Anwalt für Erbrecht wenden und bei diesem Rat suchen, schließlich ist dieser Experte auf dem Gebiet des Erbrechts. Zudem empfehlen wir für die Erstellung eines privatschriftlichen Testaments rechtssichere Vorlagen, deren niedriger Preis sich auf jeden Fall lohnt.

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