Rechtsgültigkeit

Die Rechtsgültigkeit ist die Basis für die juristische Anerkennung von Dokumenten und Verträgen und aus diesem Grund in vielerlei Bereichen von Relevanz. Den meisten Verbrauchern ist zwar bekannt, dass es in solchen Belangen einige Dinge zu beachten gilt, doch was genau man berücksichtigen muss und welche Aspekte besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, ist in der Regel unklar. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich intensiv mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Zunächst einmal stellt sich natürlich die Frage, um was es sich bei der Rechtsgültigkeit handelt. Grundsätzlich kann diese als juristische Voraussetzung für die Gültigkeit eines Vertrages oder anderweitigen Dokumenten wie dem Testament oder Erbvertrag definiert werden. Folglich sind die beteiligten Parteien juristisch nur dann gebunden, wenn eine einwandfreie Rechtsgültigkeit gegeben ist. Ob dies der Fall ist, hängt im Wesentlichen von der Gestaltung der Vereinbarung ab, sowie den jeweils geltenden Vorschriften, die der deutsche Gesetzgeber verankert hat.

Rechtsgültigkeit und Testamentserrichtung

Insbesondere im Zusammenhang mit der Testamentserrichtung kommen immer wieder Fragen auf, wenn es um die Rechtsgültigkeit der Verfügung von Todes wegen geht. Künftige Erblasser sollten hierauf besonders großen Wert legen, da nur ein rechtsgültiges Testament auch in der Praxis Anwendung findet. Verbraucher, die zu Lebzeiten Vermögen übertragen oder vorsorgen möchten und dafür Sorge tragen wollen, dass ihre Wünsche bei der Verteilung des Nachlasses berücksichtigt werden, müssen sich daher intensiv mit der Rechtsgültigkeit von Testamenten und dem modernisierten Erbrecht beschäftigen.

In erster Linie muss man im Zuge dessen den geltenden Formvorschriften Beachtung schenken, da diese dafür ausschlaggebend sind, ob eine letztwillige Verfügung rechtsgültig ist oder nicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch liefert in der deutschen Gesetzgebung die entsprechende Rechtsgrundlage und definiert die Formvorschriften für die juristisch zulässigen Varianten der Testamentserrichtung.

In § 2247 BGB setzt sich der deutsche Gesetzgeber intensiv mit dem eigenhändigen Testament auseinander und gibt unter anderem vor, welche Voraussetzungen die Verfügung von Todes wegen erfüllen muss, damit eine Rechtsgültigkeit gegeben ist. Grundsätzlich gilt es hierbei nicht allzu viel zu beachten, denn ein rechtsgültiges eigenhändiges Testament muss in erster Linie vom künftigen Erblasser selbst handschriftlich verfasst sein. Weiterhin soll das Testament Angaben zu Zeitpunkt und Ort der Testamentserrichtung beinhalten. Zudem darf natürlich auch nicht die Unterschrift des Testators fehlen. 

Wer sich dahingegen für ein öffentliches Testament entscheidet, muss zwingend einen Notar aufsuchen, da dessen notarielle Beurkundung des Testaments für dessen Rechtsgültigkeit essentiell ist. Gleichzeitig muss ein rechtsgültiges öffentliches Testament aber nicht zwingend handschriftlich vorliegen, wie aus § 2232 BGB hervorgeht.

Ebenfalls von großer Bedeutung für die Rechtsgültigkeit eines Testaments ist auch die Testierfähigkeit des Testators. Rechtsgeschäfte setzen im Allgemeinen eine Geschäftsfähigkeit der beteiligten Personen voraus, während im Zusammenhang mit der Testamentserrichtung die in § 2229 BGB definierte Testierfähigkeit maßgebend ist.

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