Was regelt der Familienrichter?
Die juristische Grundlage für die Arbeit der Familienrichter am Familiengericht in Deutschland findet sich in § 23b des Gerichtsverfassungsgesetzes, kurz GVG. Seit dem Jahre 1976 handelt es sich bei den Familiengerichten um Einrichtungen der vor Ort ansässigen Amtsgerichte. Wie der Name bereits aussagt, liegt der Fokus der Familienrichter hier bei den Familiensachen.
Durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe– und Familienrechts 1976 wurden Familiengerichte erstmals als eigenständige Institutionen etabliert und bilden seitdem eine wichtige Instanz der Amtsgerichte. Auf diese Art und Weise wurde eine einheitliche Einrichtung für Familiensachen geschaffen, die es zuvor in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht gab. So wurden Unterhaltsangelegenheiten bis 1976 vom Amtsgericht betreut, während das Vormundschaftsgericht für Sorgerechts-Fragen zuständig war. Eine Scheidung wurde im Gegensatz dazu vor dem Landgericht verhandelt.
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Aufgaben des Familiengerichts
Im Laufe der Jahre haben verschiedene Reformen immer wieder für Veränderungen hinsichtlich der Aufgaben von Familiengerichten gesorgt. Grundlegend kann man sagen, dass sich das Familiengericht mit sämtlichen Familiensachen befasst. Im Zuge dessen gilt es dann zu klären, was juristisch unter Familiensachen zu verstehen ist und somit dem Familienrichter anvertraut wird.
Ehesachen gehören zu den zentralen Aufgabengebieten eines Familiengerichts, das sich somit intensiv mit der Aufhebung, Nichtigerklärung und Scheidung von Ehen befasst. Darüber hinaus obliegen Verfahren über den gesetzlichen Unterhalt, Versorgungsausgleiche und das eheliche Güterrecht ebenfalls den Familienrichtern. Wenn es um die elterliche Sorge, die Ehewohnung und den ehelichen Hausrat oder Lebenspartnerschaftssachen geht, muss auch ein Familienrichter entscheiden. Kindschaftssachen haben zudem oberste Priorität und werden oftmals vor dem Familiengericht verhandelt. Vor allem eine Anfechtung der Vaterschaft und die Vaterschaftsfeststellung sind in diesem Zusammenhang besonders gefragt.
Das Familiengericht ist heutzutage also eine zentrale Instanz der deutschen Rechtsprechung und wird mit zahlreichen Aufgaben betraut. Bis auf einige Ausnahmen, wie zum Beispiel das Erbrecht werden somit sämtliche Familienangelegenheiten gegebenenfalls vor dem Familienrichter verhandelt und auf diese Art und Weise juristisch geklärt. Die entsprechenden Entscheidungen trifft dann der zuständige Einzelrichter beziehungsweise die Einzelrichterin.
Zuständigkeit des Familiengerichts
Die Zuständigkeit des Familiengerichts ist im Allgemeinen vom Wohnsitz des Beklagten abhängig und somit ortsnah angesiedelt. Bei Scheidungen ist der Aufenthaltsort der beiden Partner beziehungsweise des Partners mit Kindern oder des Antragsgegners entscheidend. Geht es dahingegen um den Unterhalt, das Sorgerecht oder die Vormundschaft bei minderjährigen Kindern, ist dessen gewöhnlicher Aufenthalt für die Zuständigkeit des Familiengerichts ausschlaggebend.