Lehrmaterialien zur Gestaltung im Erbrecht

Das deutsche Erbrecht erweist sich immer wieder als überaus komplex, was sich vor allem für juristische Laien als mehr oder weniger großes Problem erweisen kann. Wer vorausschauend plant und sich zu Lebzeiten mit dem Erbrecht beschäftigt, um adäquat vorsorgen und seinen Nachlass frühzeitig regeln zu können, stößt im Zuge dessen oftmals an seine Grenzen. Das Bürgerliche Gesetzbuch bildet hierbei die Gesetzesgrundlage in Deutschland und widmet sich im Fünften Buch ausgiebig dem Thema Erbrecht. Ob es nun um die Errichtung eines Testaments, die gesetzliche Erbfolge oder andere Aspekte beim Erben und Vererben geht, hier findet man sämtliche Antworten zum deutschen Erbrecht.

Als Laie erweist sich ein Blick ins BGB Erbrecht mitunter aber leider als wenig hilfreich, da man mit der Ausdrucksweise juristischer Fachtexte nicht vertraut ist und außerdem zahlreiche Regelungen und Gesetze in einem Erbfall Anwendung finden. Dabei den Überblick zu behalten, ist folglich gar nicht so leicht und endet häufig in einer mehr oder weniger großen Überforderung. So ergeht es aber nicht nur künftigen Erblassern und Erben, sondern auch angehenden Juristen. Im Zuge ihres Studiums werden diese unter anderem auch mit den Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht vertraut gemacht und können ihren Schwerpunkt auch im Bereich des Erbrechts setzen. Durch Reformen entstehen zusätzlich neue Möglichkeiten im Erbrecht und das macht die Sache nicht einfacher.

Zunächst einmal ist aber natürlich eine intensive Auseinandersetzung mit den Grundlagen des Erbrechts und den damit verbundenen Gesetzen und Regelungen erforderlich. Umfangreiche Lehrmaterialien, sowie einschlägige Literatur informieren über die Gestaltung im Erbrecht und vermitteln somit fundiertes Fachwissen auf dem Gebiet des Erbrechts. Die Rechtsprechung zur Erbschaft in Deutschland wird hierzu vielfach als Beispiel herangezogen.

Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen Erbrecht

Für Jura-Studenten ist es eine Selbstverständlichkeit, sich mit verschiedenen Lehrmaterialien zum Erbrecht zu befassen und diese zu studieren, schließlich befinden sie sich in der akademischen Ausbildung und müssen ein entsprechendes Fachwissen aufbauen. Verbraucher, die sich lediglich mit dem Erbrecht beschäftigen, um selbst vorsorgen zu können oder zu wissen, was im Erbfall eines Angehörigen zu tun ist, werden sich dahingegen wohl kaum mit Lehrmaterialien zu den Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht auseinandersetzen. Insbesondere für künftige Erblasser, die ein Testament verfassen möchten, ist es aber dennoch ratsam, sich eingehend mit dieser Thematik zu befassen.

Die allgemeine Testierfreiheit, die aus § 1937 BGB resultiert, erweckt zunächst den Eindruck, dass der künftige Erblasser bei der Errichtung einer Verfügung von Todes wegen vollkommen frei ist und keinerlei Einschränkungen oder Regelungen unterliegt. Teilweise ist dies auch richtig, denn auch ein Testament zugunsten Dritter kann rechtskräftig sein. Dem ist aber keineswegs uneingeschränkt so, schließlich sind die Formvorschriften für Testamente, sowie das Recht auf den Pflichtteil wesentliche Elemente des deutschen Erbrechts. Ein Dritter als Begünstigter Erbe würde also einen Erbschein erhalten, doch den Pflichtteil müsste dieser bei der Enterbung der Angehörigen trotzdem in bar auszahlen.

Künftige Erblasser sind bei der Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrags demnach keineswegs frei, kommen aber dennoch in den Genuss der juristisch verankerten Testierfreiheit, die ihnen die Freiheit gibt, zu bestimmen, welche Personen das Haus erben sollen und in welchem Umfang diese am Nachlass beteiligt werden. Auf diese Art und Weise muss man dank der Gestaltungsmöglichkeiten des Erbrechts nicht zwingend mit der gesetzlichen Erbfolge Vorlieb nehmen, sondern kann durchaus eine gewillkürte Erbfolge definieren. Folglich ist die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Privatautonomie über den eigenen Tod hinaus von Belang, sofern man seine Möglichkeiten nutzt und eine letztwillige Verfügung hinterlässt.

Bei der Errichtung einer Verfügung von Todes wegen muss man aber natürlich einige Punkte beachten, um nicht unwissentlich die Rechtsgültigkeit des Testaments zu gefährden. Verbraucher, die in diesem Zusammenhang unsicher sind, sollten gegebenenfalls einen erfahrenen Anwalt im Erbrecht aufsuchen, denn dieser hat sich bereits während seines Studiums mithilfe verschiedener Lehrmaterialien mit der Gestaltung im Erbrecht befasst und ist außerdem auch im Bilde, was aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen angeht.

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