Ehe- und Erbvertrag

Wenn zwei Menschen entschieden haben, ihr Leben fortan zu teilen und im Zuge dessen zu heiraten, steht für gewöhnlich die Liebe im Vordergrund. Der Wunsch, offiziell zusammenzugehören und vielleicht auch eine eigene Familie zu gründen, ist hierfür in der Regel ausschlaggebend. So sind die Bekräftigung der Liebe und der Wille, die Partnerschaft amtlich zu machen, die zentralen Gründe für eine Eheschließung. Dass finanzielle Aspekte bei einer solch emotionalen Angelegenheit in den Hintergrund rücken, ist daher nur selbstverständlich. Nichtsdestotrotz sollte man sich auch hierüber im Vorfeld ausführlich Gedanken machen und für den Fall der Fälle vorsorgen.

Grundsätzlich gilt, dass durch die Eheschließung das Vermögen beider Partner zu einem großen Ganzen verschmelzen, schließlich bilden Ehegatten auch wirtschaftlich eine Einheit. Falls es aber eines Tages zu einer Scheidung kommen sollte, erweist sich dies als idealer Nährboden für einen enormen Konflikt, der mitunter zu einer regelrechten Scheidungsschlammschlacht ausarten kann.

Der Ehevertrag

Auch wenn es alles andere als romantisch ist, sollten angehende Paare aus diesem Grund über einen Ehevertrag nachdenken, um sich für den Fall der Fälle abzusichern. Im Rahmen eines solchen Vertrags werden gewisse Regeln für die Ehe festgelegt, ebenso wie der eheliche Güterstand. Insbesondere im Falle einer etwaigen Scheidung erweist sich ein Ehevertrag als äußerst hilfreich, denn dieser gibt Auskunft darüber, wie die Aufteilung des Vermögens zu erfolgen hat. Falls man beabsichtigt, eine Gütertrennung im Ehevertrag zu vereinbaren sollte man sich auch über die Auswirkungen der Gütertrennung im Klaren sein.

In den meisten Fällen wird ein Ehevertrag vor der Eheschließung abgeschlossen, wobei dies auch während der Ehe problemlos möglich ist. Die in einem Ehevertrag definierten Regelungen haben für gewöhnlich weitreichende Folgen, sodass die Konsequenzen mitunter gravierend sind. Aus diesem Grund sieht der deutsche Gesetzgeber eine Beratung durch einen Notar vor und macht diese zu einer zwingenden Voraussetzung für einen rechtskräftigen Ehevertrag.

Ehe- und Erbvertrag miteinander kombinieren

Im Laufe einer Ehe kommt es natürlich nicht unweigerlich zu einer Trennung, die dann wiederum eine Scheidung nach sich zieht. In vielen Fällen hält die Partnerschaft ein Leben lang und wird demnach erst durch den Tod geschieden. Stirbt einer der Partner, ist die Ehe selbstverständlich ebenfalls zu Ende, was auch juristische Konsequenzen hat. So wird das Vermögen des verstorbenen Partners als Nachlass an die Erben übereignet. Neben dem überlebenden Ehegatten gehören für gewöhnlich auch die Abkömmlinge des Erblassers zur Erbengemeinschaft und werden somit am Nachlass beteiligt.

Die Höhe des Erbteils des überlebenden Ehegatten, sowie der restlichen Erben ergibt sich für gewöhnlich aus dem im Bürgerlichen Gesetzbuch definierten Erbrecht. In vielen Fällen wünschen sich Ehepaare jedoch, dass ihr Partner in höherem Maße am Nachlass beteiligt wird. Um dies zu bewerkstelligen, ist eine letztwillige Verfügung erforderlich, die die jeweilige Erbquote wiedergibt.

Häufig wird ein Ehevertrag durch Angaben zu erbrechtlichen Angelegenheiten ergänzt, sodass es sich hierbei um einen kombinierten Ehe- und Erbvertrag handelt. So wird in einem solchen Dokument nicht nur festgelegt, was mit dem Vermögen der einzelnen Partner im Falle einer Scheidung geschehen soll, sondern auch in welchem Umfang der überlebende Ehegatte am Nachlass des verstorbenen Partners beteiligt werden soll. Oftmals wird im Zuge dessen ein gemeinschaftliches Testament errichtet, das im Falle einer Scheidung für gewöhnlich seine Wirksamkeit verliert. Auf diese Art und Weise kann man im Rahmen eines kombinierten Ehe- und Erbvertrags Vorkehrungen für eine etwaige Scheidung, ebenso wie für den Tod eines Partners treffen.

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