Internationales Erbrecht: Kanada

Das kanadische Erbrecht hebt sich durch einige Unterschiede von der deutschen Gesetzgebung ab. Der kanadische Bundesstaat besteht aus insgesamt zehn Provinzen und drei Territorien. Anders als die deutschen Bundesländer verfügen diese subnationalen Einheiten über weitreichendere Gesetzgebungskompetenzen, die auch das Erbrecht betreffen. Aus diesem Grund ist das Erbrecht in Kanada nicht bundeseinheitlich geregelt, wodurch sich innerhalb Kanadas mitunter deutliche Differenzen ergeben. In den Grundzügen stimmt das Erbrecht der einzelnen Provinzen jedoch überein, sodass sich die erbrechtlichen Grundsätze durchaus vereinheitlichen lassen.

Insbesondere bei internationalen Erbfällen kann sich die Diversität des kanadischen Erbrechts als problematisch erweisen, schließlich muss so nicht nur zwischen dem kanadischen Erbrecht und dem Erbrecht des anderen beteiligten Landes unterschieden werden, sondern erst einmal geklärt werden, welches kanadische Erbrecht Anwendung findet. So erweisen sich bereits rein kanadische Erbfälle als mitunter recht kompliziert, denn es muss in Erfahrung gebracht werden, bei welcher Provinz die Zuständigkeit für den jeweiligen Erbfall liegt.

Das gesetzliche Erbrecht in Kanada

Verstirbt ein Mensch, ohne ein Testament hinterlassen zu haben, findet in Kanada das gesetzliche Erbrecht Anwendung. Welche Regelungen im Einzelnen greifen, hängt davon ab, in welcher Provinz der verstorbene Erblasser wohnhaft war. Bei unbeweglichem Nachlassvermögen, wie zum Beispiel Immobilien, macht das kanadische Erbrecht jedoch eine Ausnahme. Dann verfolgt das Erbrecht Kanadas stets den Grundsatz „Lex rei sitae“, sodass der Standort des betreffenden Vermögens für das zuständige Erbrecht ausschlaggebend ist.

Hinterlässt der Erblasser kein Testament, jedoch Verwandte, erhalten diese den Nachlass. Dieser wird dann dem Erbrecht der jeweiligen Provinz entsprechend aufgeteilt, wobei die engsten Angehörigen in erster Linie an der Erbschaft beteiligt werden. Die meisten Provinzen Kanadas kennen den sogenannten Spouse’s Share. Hierbei handelt es sich um den Erbteil des überlebenden Ehegatten, der diesem auf jeden Fall zusteht und absoluten Vorrang hat. Andere Familienangehörige, wie zum Beispiel die Kinder des Verstorbenen, werden nur dann am Nachlass beteiligt, wenn das Nachlassvermögen den Spouse’s Share übersteigt. Ist dies nicht der Fall, gehen diese leer aus. Die Höhe des Spouse’s Shares variiert von Provinz zu Provinz und liegt zwischen 40.000 und 100.000 kanadische Dollar.

Erblasser, die sich zu Lebzeiten nicht um das Testament verfassen gekümmert oder nur nur ungültige Verfügungen von Todes wegen hinterlassen haben, haben somit die Chance verpasst, eine gewillkürte Erbfolge zu definieren. Falls zudem keine Verwandten existieren, fällt das gesamte Nachlassvermögen an die Provinz, in der sich der letzte Wohnsitz des verstorbenen Erblassers befand.

Testament in Kanada

Kanadier müssen sich aber keineswegs mit dem gesetzlichen Erbrecht zufrieden geben und haben stattdessen die Möglichkeit, mithilfe eines rechtskräftigen Testaments entsprechend vorzusorgen. Dies gilt selbstverständlich nicht nur für kanadische Staatsbürger, sondern auch für alle anderen Personen, für die das kanadische Erbrecht von Belang ist.

Aufgrund der Tatsache, dass Kanada bislang keine Ratifizierung des Haager Übereinkommens über die Anerkennung der Form letztwilliger Verfügungen vorgenommen hat, muss speziell bei internationalen Erbfällen einiges beachtet werden. So sollten Testatoren im Zweifelsfall zwei Verfügungen von Todes wegen errichten und auf diese Art dem kanadischen Erbrecht, sowie der Gesetzgebung des anderen beteiligten Staates entsprechen.

In Kanada wird das Testament als Will bezeichnet und muss grundsätzlich in schriftlicher Form vorliegen. Hierbei ist es aber nicht zwingend erforderlich, dass das gesamte Testament handschriftlich verfasst ist. Im Gegensatz dazu ist die Anwesenheit von zwei Zeugen bei der Unterzeichnung des Testaments durch den Testator jedoch unverzichtbar. Die Zeugen müssen die letztwillige Verfügung anschließend mit ihrer Unterschrift bestätigen, damit das Testament rechtskräftig wird. Im Zuge dessen gilt es zu beachten, dass die Zeugen dem kanadischen Erbrecht entsprechend nicht als Erben eingesetzt werden dürfen. Zudem dürfen auch die Ehegatten der Zeugen keine Erben sein, da die Verfügung von Todes wegen ansonsten unwirksam wird.

Erbschaftssteuer in Kanada

Anders als in der Bundesrepublik Deutschland ist die Erbschaftssteuer in Kanada nicht bekannt. Erbschaften werden vom kanadischen Fiskus also nicht im klassischen Sinne versteuert. Wer nun aber glaubt, Erbschaften seien in Kanada stets steuerfrei, irrt sich jedoch, denn die Besteuerung von Nachlassvermögen erfolgt hier auf Basis der sogenannten Capital Gains Tax. Hierbei handelt es sich um keine Erbschaftssteuer, sondern vielmehr um eine Besteuerung von Kapitalgewinn, die bei Erbschaften in Kanada stets Anwendung findet.

Grundlage für die Besteuerung nach der Capital Gains Tax ist die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem aktuellen Marktwert des Nachlassvermögens. Für den aktuellen Marktwert ist der Zeitpunkt des Todes entscheidend. Der kanadische Gesetzgeber legt demnach eine fiktive Veräußerung des Erbes zugrunde und nutzt den Kapitalgewinn, der sich aus der Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Marktwert ergibt, als Berechnungsgrundlage für die Steuer.

Im Vergleich zur deutschen Erbschaftssteuer geht das kanadische Besteuerungssystem mit einigen Nachteilen einher. So erweist es sich als sehr nachteilig, dass der tatsächliche Marktwert als Berechnungsgrundlage dient, denn auf diese Art und Weise werden auch im Privatvermögen verborgene stille Reserven versteuert. Zudem existiert kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Kanada und Deutschland, sodass in Kanada abgeführte Steuern vom deutschen Fiskus nicht anerkannt werden.

In der Praxis bedeutet dies, dass zusätzlich zu der kanadischen Capital Gains Tax auch deutsche Erbschaftssteuer anfällt, sofern es sich um einen Erbfall handelt, in dem das kanadische und deutsche Recht von Belang sind.


Grundsätzliches zum internationalen Familien- und Erbrecht
Internationales Erbrecht (alle Länder in der Übersicht)

3.9/565 ratings