Erbrechtsstreit um Immobilien verhindern

Viele Menschen träumen ihr Leben lang von einem Eigenheim und arbeiten daraufhin, bis sie sich ihren Traum endlich verwirklichen und in die eigenen vier Wände umziehen können. Eine Immobilie ist aber vielmehr als ein Zuhause, schließlich handelt es sich hierbei ebenfalls um eine langfristige Anlage, die von dauerhaftem Wert ist. In Anbetracht dieser Tatsache ist es nicht verwunderlich, dass Immobilien auch im Rahmen einer Erbschaft äußerst gefragt sind.

Hierdurch entstehen aber nicht selten Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft, sodass mitunter ein handfester Erbrechtsstreit die Folge ist. Dies dürfte natürlich nicht im Sinne des verstorbenen Erblassers sein, doch häufig fühlen sich die einzelnen Miterben benachteiligt und wollen ihre Ansprüche geltend machen, selbst wenn das Testament des Verstorbenen etwas anderes vorsieht oder überhaupt nicht existiert.

Hierbei tun sich zudem einige Fragen auf:

Beachten Sie hierzu auch den Fragenkatalog, der weitere interessante Details zu diesem Themenkomplex enthält.

Erbrechtsstreit im Vorfeld verhindern

Hat der Erblasser keine eindeutige Verfügung von Todes wegen hinterlassen, besteht bei den Erben zumeist Unklarheit darüber, was mit der im Nachlass enthaltenen Immobilie geschehen soll. Aus diesem Grund können leicht Differenzen innerhalb der Erbengemeinschaft entstehen, wenn beispielsweise ein Erbe das Haus nutzen möchte, die anderen Miterben aber einen Verkauf des Objekts anstreben. Ebenso problematisch kann es sein, wenn mehrere Erben die Immobilie für sich beanspruchen und diese bewohnen möchten.

Streitigkeiten sind also in gewisser Hinsicht vorprogrammiert, sofern keine letztwillige Verfügung existiert. Aus diesem Grund sollten künftige Erblasser vorsorgen und ein Testament errichten, das genaue Angaben zur Verteilung des Nachlasses enthält. Auf diese Art und Weise kann der Erblasser festlegen, wer die Immobilie nach seinem Tod nutzen soll. Der betreffenden Person kann der Erblasser im Rahmen seiner Verfügung von Todes wegen auch ein Wohnrecht einräumen, sodass selbst im Falle eines Verkaufs eine weitere Nutzung der Immobilie durch den jeweiligen Erben gewährleistet ist. Wünscht der Erblasser einen Verkauf seiner Immobilie, sodass die Erben am Verkaufserlös beteiligt werden, sollte er dies im Idealfall ebenfalls testamentarisch festhalten.

Erbstreitigkeiten mit Hilfe eines Mediators lösen

Aber selbst, wenn der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen hinterlassen und so eigentlich keine Fragen offen gelassen hat, kann es durchaus zu Erbstreitigkeiten kommen. Ist dies der Fall, ist eine interne Lösung des Erbrechtsstreits innerhalb der Erbengemeinschaft oftmals nicht möglich, wodurch Hilfe von außen erforderlich ist. Die Erben sollten im Zuge dessen aber nicht direkt eine gerichtliche Klärung anstreben, schließlich erweist sich ein Gerichtsverfahren für gewöhnlich als langwierig, teuer und zudem äußerst nervenaufreibend. Ein Mediator ist hierbei häufig die perfekte Alternative. Hierbei handelt es sich um einen Juristen, der sich die Standpunkte aller Parteien anhört und anschließend versucht, gemeinsam mit den Erben eine Lösung zu erarbeiten. Eine solche Mediation zielt demnach auf eine friedliche Lösung ab und sorgt nicht selten für Einigkeit innerhalb der Erbengemeinschaft.

Weitere Informationen zu diesem Thema:

4.6/551 ratings