Immobilien erben mit Steuervorteil
Die Erbschaft einer Immobilie ist für viele Menschen ein Lichtblick in einer allgemein schwierigen Zeit, die von der Trauer um einen geliebten Menschen geprägt ist. Zusätzlich zu der Trauerbewältigung müssen in dieser Phase aber auch verschiedene, erbrechtliche Angelegenheiten geregelt werden.
So gilt es im Zuge des Nachlassverfahrens, erst einmal zu klären, wer Hauserbe des Familienheims wird. Dies geschieht im Zuge der Erbauseinandersetzung, wobei diese mitunter mit Streitigkeiten und Differenzen verbunden sein kann. Wollen mehrere Erben Ansprüche an einer Immobilie oder einem anderen Nachlassvermögen geltend machen, ist Streit praktisch vorprogrammiert. Durch das Vorhandensein mehrerer Erben entsteht eine so genannte Erbengemeinschaft und diese ist in der Regel sehr streitbar. Häufig kommt es auch dazu, dass ein Mitglied der Erbengemeinschaft die Erbteilungsklage verlangt.
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Immobilien mit Schulden erben?
Abgesehen von diesen Hürden können aber noch viele weitere Komplikationen auf den Hauserben zukommen. So muss zuerst geklärt werden, ob die betreffende Immobilie mit Hypotheken oder Darlehen belastet ist und wenn ja, in welcher Höhe. Anhand dieser Informationen zeigt sich, ob das zum Nachlass gehörige Haus überschuldet ist. Falls dies der Fall ist, muss zunächst einmal sorgfältig geprüft werden. Eventuell empfiehlt sich eine Ausschlagung der Erbschaft, da der Erbe ansonsten für die Nachlassverbindlichkeiten, auch mit seinem eigenen Vermögen aufkommen muss.
Steuervorteile für Hauserben
Wer Immobilien erben soll, unterliegt zudem natürlich auch der Erbschaftssteuer und muss somit auch einen gewissen Betrag an den Fiskus abführen. Durch die jüngste Reform des Erbschaftssteuergesetzes hat der Gesetzgeber jedoch einige Steuervorteile bei der Erbschaftssteuer für ein Haus und weitere Immobilien juristisch verankert. Diese steuerlichen Vergünstigungen sind aber an gewisse Bedingungen geknüpft und können daher nicht von allen Immobilien Erben in Anspruch genommen werden.
Der überlebende Ehegatte, die Kinder, sowie der Lebenspartner haben in der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, Steuervorteile bei der Erbschaft einer Immobilie zu nutzen. Für diese Personen ist das Erben eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sogar gänzlich steuerfrei, sofern sie sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Dem Gesetz nach muss der Hauserbe die betreffende Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzen und das für mindestens zehn Jahre. In dieser Zeit darf die Immobilie weder veräußert, noch vermietet werden.
Wer sich die Steuerbefreiung sichern will, sollte also unbedingt bedenken, dass eine relativ lange Bindung an die geerbte Immobilie besteht. Falls der Hauserbe vor Ablauf der zehnjährigen Frist aus dem Objekt auszieht, werden rückwirkend Steuern fällig.
Hinweis: Für die Kinder bestehen zudem noch weitere Einschränkungen, das Haus darf nicht größer als 200 qm sein.
Bei dieser Sachlage gilt es zu überlegen, ob man bei Lebzeiten eine Übergabe von Haus und Hof anstrebt, oder einfach abwartet bis der Erbfall eintritt. Allerdings sollte man auch dabei das Pflegerisiko nicht außer Acht lassen.